Zahnzusatzversicherung - Tarife
mit Sofortleistung

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Jahr

Zahnzusatz­versicherung bei Behandlungs­bedarf bzw. Sofortleistung

Viele Menschen befassen sich zu spät mit dem Thema  Zahnzusatz­versicherung . Häufig sind eine aktuell laufende Behandlung und die damit verbundenen Kosten ein Anlass dafür, endlich Vorsorge zu treffen.
Für die zu diesem Zeitpunkt stattfindende Behandlung ist dies dann aber oft zu spät.
In den allermeisten Tarifen erhalten Sie keine Leistungen für Maßnahmen, die bereits vor Versicherungsbeginn angeraten, geplant und dokumentiert wurden. Dies gilt für alle zahnmedizinischen Behandlungsbereiche (Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie) gleichermaßen.
Die einzigen Tarife, die für eine laufende, medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz Leistungen erbringen, sind die Tarife ZAHN Smart, Komfort und Prestige von der Gesellschaft die Bayerische. Es muss dann der  Tarifbaustein ZAHN Sofort mit hinzugewählt werden.
Dieser Tarifbaustein ZAHN Sofort bietet besondere Möglichkeiten. Es können Leistungen erhalten werden, auch wenn eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde. Dazu zählen Leistungen für:
  • fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, für die in der Zukunft Zahnersatz medizinisch notwendig werden könnte
  • nicht erhaltungswürdige Zähne, also Zahnersatz für Zähne, von denen heute schon bekannt ist, dass sie noch gezogen werden müssen
  • bisher nur provisorisch versorgte Zähne, also Zähne, bei denen heute schon bekannt ist, dass das Provisorium gegen dauerhaften Zahnersatz ausgetauscht werden soll
Hierfür stehen innerhalb der Mindestversicherungsdauer von 24 Monaten, in der Vertragslaufzeit pro Jahr 750 EUR zur Verfügung. Der Tarifbaustein ZAHN Sofort endet nach 24 Monaten und kann nicht verlängert werden.