Zahnzusatzversicherung im Vergleich

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Advigon AZL
"Sehr gut (1.1)" lautet das Urteil der Finanztest 09/26

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Jahr

Detailübersicht: Zahn­zusatz­versicherung Advigon AZL

"Sehr gut (1,1)" lautet das Urteil der Finanztest 09/26.

Bis zu 3 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.

In den ersten vier Jahren können bis zu 4.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Die Advigon verzichtet in diesem Tarif auf die Wartezeiten.

Advigon

AZL

ab

9,20

/ Monat

Beispielbeitrag für 21-jährige Person

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SSL-verschlüsselt · unverbindlich

Beitragsverlauf

Beispielrechnung für Eintrittsalter 21 Jahre

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Zahnersatz wie ein Privatpatient

Ja, 100 %

Kassengrundversorgung

Ja, 100 %

Erstattung Implantate

Ja, 100 %

Erstattung hochwertige Inlays

Ja, 100 %

Erstattung Kronen und Brücken

Ja, 100 %

Verblendung

Ja, 100 %

Leistung Zahnersatz ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Leistung Kunststofffüllungen

Ja, 100 %

Wurzelbehandlung

Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung

Parodontosebehandlung

Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung

Leistung Zahnbehandlung ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Leistung für Zahnreinigung

Ja, 2x jährlich 70 EUR

Leistung Zahnreinigung ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Einfluss Bonusheft

100 % ungeachtet Bonusheft

Konstante Beiträge im Alter?

Steigend, da ohne Alterssparanteil

Erstattung in den Anfangsjahren

1.-4. Versicherungsjahr zusammen 4.000 EUR
(alle Tarifleistungen inkl. PZR)

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Advigon AZL

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Advigon AZL Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Advigon AZL Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Advigon AZL Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Implantate

Hier gibt es keine Begrenzung. Im TarifAdvigon AZL gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einer mindestens 5 Zähne betreffenden Zahnersatzmaßnahme stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Advigon AZL Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Inlays

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Advigon AZL gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Advigon AZL Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 8. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test
Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120 (nur Wurzelbehandlung)
OP / Dental Mikroskop zu 100 % nach GOZ 0110 
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen
CEREC Keramik zu 100 %
DVT - 3D Röntgen zu 100 % bei Implantaten nach GOÄ 5370 u. 5377
Vollnarkose bei Implantaten
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 100 %
DROS-Schiene zu 100 %
Invisalign-Schiene
8 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Advigon als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.

Im Antrag muss die Frage nach angeratenen, bzw. laufenden Behandlungen bejaht werden. Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne wird aber ein genereller Leistungsausschluss vereinbart.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Advigon AZL besteht nach Versicherungsbeginn keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?

Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für  Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Advigon AZL die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Advigon AZL erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffer 0120 und 0110 der GOZ abzurechnen und wird mit Begründung auch bis zum Höchstsatz erstattet.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für  Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Advigon AZL die Restkosten.

Im Rahmen einer Parodontosebehandlung werden ausschließlich die in den Tarifbedingungen genannten Leistungen in Verbindung mit den genannten GOZ-Ziffern erstattet.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Advigon AZL nicht erstattungsfähig.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.

Besteht bei Antragstellung bereits eine Verordnung für eine Aufbissschiene, ist diese als laufende bzw. angeratene Behandlung anzugeben. Für die Schiene wird ein Leistungsausschluss vereinbart. Wird später aufgrund der der Schienenverordnung zugrunde liegenden Diagnose Zahnersatz erforderlich, gilt für dessen Erstattungsfähigkeit ebenfalls ein Leistungsausschluss.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Advigon AZL besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?

Ja, pro Versicherungsjahr stehen 2 x 70 EUR für Prophylaxemaßnahmen zur Verfügung.

Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:

  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Mundhygienekontrolle (nach GOZ Ziffer 1010)

Der Betrag von zweimal 70 EUR ist knapp ausreichend, wenn Sie zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR.

Die Leistungen für Prophylaxemaßnahmen unterliegen der Summenbegrenzung der Anfangsjahre.

Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif Advigon AZL besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif Advigon AZL leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Sie bekommen 100 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Die Advigon Versicherung erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Advigon AZL )

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) gilt eine Begrenzung von insgesamt:
1.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
2.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
3.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ
4.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ

Die Summenbegrenzung der Anfangsjahre gilt für alle tariflichen Leistungen.

Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?

Für den Tarif Advigon AZL besteht generell keine Verpflichtung zur Einreichung eines Heil- und Kostenplans. Grundsätzlich bedarf es jedoch vor einer Auslandsbehandlung auf der Grundlage des Heil- und Kostenplans einer schriftlichen Kostenzusage der Advigon.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, vor jeder kostenintensiven Behandlungsmaßnahme einen HKP einzureichen, um die Kostenübernahme abzustimmen.

Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Advigon berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der ortsüblichen Preise.

Damit werden von der Advigon höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung

Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Advigon abgezogen. Vom Abzug ausgenommen sind im Tarif AZL versicherte Behandlungen, für die grundsätzlich kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers besteht, z.B. bei Zahnbehandlungsmaßnahmen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.

Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Advigon für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.

Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?

Ja, Leistungen im Tarif Advigon AZL stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich.

Ausblick 2027:

Im Rahmen der GKV-Reform 2027 soll laut Gesetzentwurf der Standard-Kassenanteil von 60 % auf 50 % sinken, mit 5-Jahres-Bonusheft von 70 % auf 60 %, mit 10-Jahres-Bonusheft von 75 % auf 65 %. Wird der Entwurf umgesetzt, bedeutet das im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung einen höheren Eigenanteil für die Versicherten.

In jedem Fall ist bei Behandlern mit Kassenzulassung ein ausgezahlter Festkostenzuschuss in Anspruch zu nehmen. Den Zuschuss erhalten Sie auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz vollständig aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Advigon auch weiterhin die bereits heute zugesagten 100 %.

Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen

  • Vollnarkose
  • Analgo-Sedierung
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur

Diese Maßnahmen werden zu 100 % ohne Jahreshöchstgrenze erstattet.

Hinweis: Eine Vollnarkose ausschließlich im Rahmen einer Implantatinsertation immer erstattungsfähig. In allen anderen Fällen bedarf es vorher der Zustimmung der Advigon, generell ist aber auch hier eine Leistung möglich.

Es gelten die für diesen Tarif grundsätzlich festgelegten Regelungen zu Summenbegrenzungen in den Anfangsjahren.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Keine, der Tarif Advigon AZL leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen werden nur dann erstattet, wenn mindestens fünf Zähne im Rahmen einer Behandlung mit Zahnersatz versorgt werden.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Zum 01. Januar eines Jahres bezahlen Versicherte, die das 26., 36., 51., 56. und 61. Lebensjahr vollenden, den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende des laufenden Monats, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (zwei Versicherungsjahre) kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen, erbringt aber maximal die Leistungen, die bei auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Grundsätzlich bedarf es vor einer Auslandsbehandlung einer schriftlichen Kostenzusage der Advigon. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. In diesem Tarif ist die Leistung der GKV Voraussetzung für die Erstattungsleistung des Versicherers. Leistet die GKV nicht, werden die tariflichen Leistungen um 40 % gekürzt.   
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

"Sehr gut (1,1)" lautet das Urteil der Finanztest 09/26.

Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.