Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Advigon AZL
"Sehr gut (1,1)" lautet das Urteil der Finanztest 09/26.
Bis zu 3 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.
In den ersten vier Jahren können bis zu 4.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Die Advigon verzichtet in diesem Tarif auf die Wartezeiten.
AZL
ab
9,20 €
/ Monat
Beispielbeitrag für 21-jährige Person
Beitragsverlauf
Beispielrechnung für Eintrittsalter 21 Jahre
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick
Zahnersatz wie ein Privatpatient
Kassengrundversorgung
Erstattung Implantate
Erstattung hochwertige Inlays
Erstattung Kronen und Brücken
Verblendung
Leistung Zahnersatz ab wann?
Leistung Kunststofffüllungen
Wurzelbehandlung
Parodontosebehandlung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Leistung für Zahnreinigung
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Einfluss Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Erstattung in den Anfangsjahren
(alle Tarifleistungen inkl. PZR)
Tarife Advigon
Tarife aller Versicherer
Ratgeber & Infos
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Advigon AZL
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Advigon AZL Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Advigon AZL Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Welche Erstattung erfolgt für Implantate?
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Advigon AZL Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Leistungsumfang für Implantate
Hier gibt es keine Begrenzung. Im TarifAdvigon AZL gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Advigon AZL Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Leistungsumfang für Inlays
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Advigon AZL gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Advigon AZL Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?
Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der Advigon als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Im Antrag muss die Frage nach angeratenen, bzw. laufenden Behandlungen bejaht werden. Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne wird aber ein genereller Leistungsausschluss vereinbart.
Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Advigon AZL die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Advigon AZL erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffer 0120 und 0110 der GOZ abzurechnen und wird mit Begründung auch bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Advigon AZL die Restkosten.
Im Rahmen einer Parodontosebehandlung werden ausschließlich die in den Tarifbedingungen genannten Leistungen in Verbindung mit den genannten GOZ-Ziffern erstattet.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Advigon AZL nicht erstattungsfähig.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Besteht bei Antragstellung bereits eine Verordnung für eine Aufbissschiene, ist diese als laufende bzw. angeratene Behandlung anzugeben. Für die Schiene wird ein Leistungsausschluss vereinbart. Wird später aufgrund der der Schienenverordnung zugrunde liegenden Diagnose Zahnersatz erforderlich, gilt für dessen Erstattungsfähigkeit ebenfalls ein Leistungsausschluss.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, pro Versicherungsjahr stehen 2 x 70 EUR für Prophylaxemaßnahmen zur Verfügung.
Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Mundhygienekontrolle (nach GOZ Ziffer 1010)
Der Betrag von zweimal 70 EUR ist knapp ausreichend, wenn Sie zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR.
Die Leistungen für Prophylaxemaßnahmen unterliegen der Summenbegrenzung der Anfangsjahre.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?
Nein, der Tarif Advigon AZL leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 100 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Die Advigon Versicherung erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Advigon AZL )
Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
| 1.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
| 2.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ |
| 3.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ |
| 4.000 EUR | Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ |
Die Summenbegrenzung der Anfangsjahre gilt für alle tariflichen Leistungen.
Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Für den Tarif Advigon AZL besteht generell keine Verpflichtung zur Einreichung eines Heil- und Kostenplans. Grundsätzlich bedarf es jedoch vor einer Auslandsbehandlung auf der Grundlage des Heil- und Kostenplans einer schriftlichen Kostenzusage der Advigon.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, vor jeder kostenintensiven Behandlungsmaßnahme einen HKP einzureichen, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Die Advigon berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der ortsüblichen Preise.
Damit werden von der Advigon höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Advigon abgezogen. Vom Abzug ausgenommen sind im Tarif AZL versicherte Behandlungen, für die grundsätzlich kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers besteht, z.B. bei Zahnbehandlungsmaßnahmen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der Advigon für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja, Leistungen im Tarif Advigon AZL stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich.
Ausblick 2027:
Im Rahmen der GKV-Reform 2027 soll laut Gesetzentwurf der Standard-Kassenanteil von 60 % auf 50 % sinken, mit 5-Jahres-Bonusheft von 70 % auf 60 %, mit 10-Jahres-Bonusheft von 75 % auf 65 %. Wird der Entwurf umgesetzt, bedeutet das im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung einen höheren Eigenanteil für die Versicherten.
In jedem Fall ist bei Behandlern mit Kassenzulassung ein ausgezahlter Festkostenzuschuss in Anspruch zu nehmen. Den Zuschuss erhalten Sie auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz vollständig aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Advigon auch weiterhin die bereits heute zugesagten 100 %.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen
- Vollnarkose
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
Diese Maßnahmen werden zu 100 % ohne Jahreshöchstgrenze erstattet.
Hinweis: Eine Vollnarkose ausschließlich im Rahmen einer Implantatinsertation immer erstattungsfähig. In allen anderen Fällen bedarf es vorher der Zustimmung der Advigon, generell ist aber auch hier eine Leistung möglich.
Es gelten die für diesen Tarif grundsätzlich festgelegten Regelungen zu Summenbegrenzungen in den Anfangsjahren.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Ja, funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen werden nur dann erstattet, wenn mindestens fünf Zähne im Rahmen einer Behandlung mit Zahnersatz versorgt werden.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Zum 01. Januar eines Jahres bezahlen Versicherte, die das 26., 36., 51., 56. und 61. Lebensjahr vollenden, den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende des laufenden Monats, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (zwei Versicherungsjahre) kündigen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Sehr gut (1,1)" lautet das Urteil der Finanztest 09/26.
Jennifer Volkmer
Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.