Zahnzusatzversicherung im Vergleich

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AXA Zahn Klassik

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Jahr

Detailübersicht: Zahn­zusatz­versicherung AXA Zahn Klassik

Bis zu 3 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.

In den ersten 4 Jahren können bis zu 6.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Die AXA verzichtet in diesem Tarif auf die Wartezeiten.

AXA

Zahn Klassik

ab

7,05 €

/ Monat

Beispielbeitrag für 22-jährige Person

Online beantragenAngebot anfordern

SSL-verschlüsselt · unverbindlich

Beitragsverlauf

Beispielrechnung für Eintrittsalter 22 Jahre

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Zahnersatz wie ein Privatpatient

Ja, 80 %

Kassengrundversorgung

Ja, 100 %

Erstattung Implantate

Ja, 80 %

Erstattung hochwertige Inlays

Ja, 100 %

Erstattung Kronen und Brücken

Ja, 80 %

Verblendung

Ja, 80 %

Leistung Zahnersatz ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Leistung Kunststofffüllungen

Ja, 100 %

Wurzelbehandlung

Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung

Parodontosebehandlung

Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung

Leistung Zahnbehandlung ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Leistung für Zahnreinigung

Ja, 100 % (1x / KJ, ohne Höchstgrenze)

Leistung Zahnreinigung ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Einfluss Bonusheft

80 % ungeachtet Bonusheft

Konstante Beiträge im Alter?

Steigend, da ohne Alterssparanteil

Erstattung in den Anfangsjahren

Keine Summenbegrenzung PZR u. Bleaching
1.-4. Versicherungsjahr zusammen 6.000 EUR
(alle anderen Tarifleistungen)

Fragen & Antworten im Detail - Tarif AXA Zahn Klassik

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die AXA Zahn Klassik Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die AXA Zahn Klassik Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die AXA Zahn Klassik Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Implantate

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif AXA Zahn Klassik gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum 5-fachen Satz erstattet. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.

Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.

Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?

Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen oder Füllungstherapien stehen.

Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen im Zusammenhang mit Zahnersatz werden zu 80 %, im Zusammenhang mit Füllungstherapien (z.B. Inlays) zu 100 % erstattet.

Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die AXA Zahn Klassik Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Inlays

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif AXA Zahn Klassik gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z .B. Kunststoff, Keramik oder Gold. Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum 5-fachen Satz erstattet. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.

Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

80 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die AXA Zahn Klassik Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 80 % des Rechnungsbetrages auf.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?

Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 6. Zahns.

Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test zu 100 %
Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120
OP Mikroskop zu 100 % nach GOZ 0110 (nicht Dentalmikroskop)
PACT Photoaktivierte Chemotherapie zu 100 % (nur Wurzelbehandlung)
Vector-Ultraschallbehandlung
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik zu 80 %
DVT - 3D Röntgen zu 80 %
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 100 %
DROS-Schiene zu 100 %
Invisalign-Schiene (nur bei KFO-Therapie für Personen bis 18 Jahre)
10 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.

Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch Kunststofffüllungen oder Implantate.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Vorhandene, herausnehmbare Teil- und Vollprothesen gelten bei der AXA nicht als vollwertiger Zahnersatz. Die bisher so ersetzten Zähne gelten im Sinne der Annahmerichtlinien weiterhin als fehlend und müssen gegen Zahlung eines Einschlussbeitrags in den Vertrag mit aufgenommen werden.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif AXA Zahn Klassik besteht nach Versicherungsbeginn keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?

Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum 5-fachen Satz erstattet. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der GOZ abzurechnen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif AXA Zahn Klassik die Restkosten.

Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum 5-fachen Satz erstattet. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif AXA Zahn Klassik erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der GOZ abzurechnen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif AXA Zahn Klassik die Restkosten.

Zahnärztliche Leistungen sind nicht auf den Höchstsatz begrenzt. Sie sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum 5-fachen Satz erstattet. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif AXA Zahn Klassik erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der GOZ abzurechnen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. 

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif AXA Zahn Klassik besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?

Ja, der Tarif AXA Zahn Klassik erstattet Prophylaxemaßnahmen zu 100 %. Die jährliche Erstattungsleistung ist nicht durch eine Höchstsumme begrenzt. Pro Kalenderjahr steht diese Leistung einmal zur Verfügung.

Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:

  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Fissurenversiegelung
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Erstellung des Mundhygienestatus und Unterweisung zur Vorbeugung von Karies und parodontalen Erkrankungen
  • Kontrolle des Übungserfolges
  • Zahnsteinentfernung
  • Laborkosten für Prothesenreinigungen

Eine professionelle Zahnreinigung kostet im Jahr 2026 zwischen 115 und 175 EUR, teilweise mehr. Der Tarif AXA Zahn Klassik erstattet hierfür einmal pro Kalenderjahr 100 %.

Die Leistungen für Prophylaxemaßnahmen unterliegen nicht der Summenbegrenzung der Anfangsjahre.

Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif AXA Zahn Klassik besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Ja, zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Bleaching) werden im Tarif AXA Zahn Klassik zu 100 %, bis zu 200 EUR innerhalb zweier Versicherungsjahre erstattet, wenn sie in einer Zahnarztpraxis durchgeführt und zahnärztlich begleitet werden.

Die Leistungen für Bleaching unterliegen nicht der Summenbegrenzung der Anfangsjahre.

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Sie bekommen 80 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Die AXA Versicherung erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone AXA Zahn Klassik )

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) gilt für die Bereiche Zahnersatz und Zahnbehandlung eine Begrenzung von insgesamt:
1.500 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
3.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
4.500 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ
6.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ

Hinweis: Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre entsprechen dann dem Kalenderjahr. Ab dem 01.01.2027 haben Sie daher bereits Anspruch auf den Erstattungsbetrag des 1.- 2. Jahres.

Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?

Nein, für den Tarif AXA Zahn Klassik besteht keine Verpflichtung zur Einreichung eines Heil- und Kostenplans.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, vor jeder kostenintensiven Behandlungsmaßnahme einen HKP einzureichen, um die Kostenübernahme abzustimmen.

Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?

Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die AXA orientiert sich an den marktüblichen Preisen.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?

Arzt ohne Kassenzulassung

Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch  für Leistungen aus dem Tarif Zahn Klassik pauschal um 40 % gekürzt. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der AXA abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.

Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist der AXA für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.

Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?

Nein, die Leistungen im Tarif AXA Zahn Klassik stehen nach einer Gesundheitsreform nicht mehr in derselben Höhe zur Verfügung. Der Tarif ist daher nicht uneingeschränkt reform- und zukunftstauglich.

Ausblick 2027:

Im Rahmen der GKV-Reform 2027 soll laut Gesetzentwurf der Standard-Kassenanteil von 60 % auf 50 % sinken, mit 5-Jahres-Bonusheft von 70 % auf 60 %, mit 10-Jahres-Bonusheft von 75 % auf 65 %. Wird der Entwurf umgesetzt, bedeutet das im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung einen höheren Eigenanteil für die Versicherten.

In jedem Fall ist bei Behandlern mit Kassenzulassung ein ausgezahlter Festkostenzuschuss in Anspruch zu nehmen. Den Zuschuss erhalten Sie auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz vollständig aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die AXA den Tarif AXA Zahn Klassik anpassen oder ersetzen müssen.

Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung aus den Bereichen Zahnersatz, Füllungstherapien (z.B. Inlays, Kunststofffüllungen), Zahnbehandlung und Kieferorthopädie stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.

  • Vollnarkose
  • Analgo-Sedierung
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur
  • Hypnose

Diese Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 500 EUR je Versicherungsjahr erstattet.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

80 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 5.000 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit, erhalten Sie als Erwachsener bei der AXA nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Die Auszahlungen unterliegen in diesem Fall nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, die Erstattung ist nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung begrenzt. Zahnärztliche Leistungen werden bis zum 5-fachen Satz der GOZ erstattet. Voraussetzung ist eine wirksame individuelle Wahlleistungsvereinbarung gem. GOZ § 2 Abs. 1 und 2. Zur Abstimmung der Kostenübernahme empfehlen wir rechtzeitig vor Behandlungsbeginn die Abgabe des Heil- und Kostenplans bei der AXA.

Ja, in diesem Tarif werden die tariflichen Leistungen in einigen Bereichen um 40 % reduziert, wenn die GKV keine Leistungen erbringt. Gem. den Bedingungen erfolgt der Abzug bei folgenden Leistungen:

  • Zahnersatz (inkl. funktionsanalytischer und -therapeutischer Leistungen)
  • Füllungstherapien, z.B. Inlays oder Kunststofffüllungen (inkl. funktionsanalytischer und -therapeutischer Leistungen)

Hinweis: Erbringen die gesetzlichen Krankenkassen keinen Zuschuss zur Behandlung des zahnmedizinischen Befundes oder wird ein zustehender Krankenkassenanteil durch Ihren Zahnarzt nicht abgerufen, erfolgt die Kürzung um 40 %.

In den Bereichen Zahnbehandlung (Wurzel- und Parodontosebehandlung) sowie Kieferorthopädie erfolgt ein Abzug von 40 % nur, wenn ein Arzt ohne Kassenzulassung gewählt wird. 

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt zehn Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 20., 25., 30., 35., 40., 45., 50., 55. und 60. Lebensjahr vollenden, bezahlen ab Beginn des folgenden Kalenderjahres den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja und nein.

Solange Sie noch keine Leistung in Anspruch genommen haben, können Sie den Vertrag zum Ende eines jeden Monats mit einer Frist von 15 Tagen kündigen.

Nehmen Sie innerhalb der ersten zwei Jahre nach Versicherungsbeginn eine Leistung in Anspruch, gilt eine Mindestversicherungsdauer von zwei Versicherungsjahren ab Versicherungsbeginn.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Solange Sie noch keine Leistung in Anspruch genommen haben, können Sie den Vertrag zum Ende eines jeden Monats mit einer Frist von 15 Tagen kündigen.

Nehmen Sie innerhalb der ersten zwei Jahre nach Versicherungsbeginn eine Leistung in Anspruch, gilt eine Mindestversicherungsdauer von zwei Versicherungsjahren ab Versicherungsbeginn. Im Anschluss können Sie den Vertrag zum Ende eines jeden Monats mit einer Frist von 15 Tagen kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. Leistet die GKV nicht, werden die tariflichen Leistungen um 40 % gekürzt.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Neu-Tarif aus 04/26, daher keine Bewertung aus Finanztest 09/26.

Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.