Zahnzusatzversicherung im Vergleich

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Signal Iduna Komfort Plus

Signal Iduna Komfort Plus wird nicht mehr für Neukunden angeboten – jetzt aktuelle Tarife vergleichen

Jahr

Detailübersicht: Zahn­zusatz­versicherung Signal Iduna Komfort Plus

Dieser Tarif besteht aus den Bausteinen GE, GE Plus und Z 50-3.

In den ersten 4 Jahren konnten bis zu 2.100 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Signal Iduna

Komfort Plus

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Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Zahnersatz wie ein Privatpatient

Ja, 30 % u. 50 %

Kassengrundversorgung

Ja, 30 % u. 50 %

Erstattung Implantate

Ja, 30 % u. 50 %

Erstattung hochwertige Inlays

Ja, 30 % u. 50 %

Erstattung Kronen und Brücken

Ja, 30 % u. 50 %

Verblendung

Ja, 30 % u. 50 %

Leistung Zahnersatz ab wann?

8 Monate nach Versicherungsbeginn

Leistung Kunststofffüllungen

Ja, 50 %

Wurzelbehandlung

Ja, 50 %

Parodontosebehandlung

Ja, 50 %

Leistung Zahnbehandlung ab wann?

8 Monate nach Versicherungsbeginn

Leistung für Zahnreinigung

Ja, 2 x 35 EUR pro Kalenderjahr

Leistung Zahnreinigung ab wann?

8 Monate nach Versicherungsbeginn

Einfluss Bonusheft

30 % - Festkostenzuschuss + 50 %

Konstante Beiträge im Alter?

Konstant, da mit Alterssparanteil

Erstattung in den Anfangsjahren

Nicht relevant

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Signal Iduna Komfort Plus

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

30 % u. 50 %
30 % des Rechnungsbetrages erstattet die Kombination GE + GE Plus.
50 % erstattet der Tarifbaustein Z 50-3 für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung. Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse kommen noch dazu.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Tarifbausteine GE + GE Plus erstatten im ersten Schritt 30 % vom Rechnungsbetrag. Im zweiten Schritt werden der Festkostenzuschuss und eventuelle Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf den verbleibenden Rechnungsbetrag angerechnet. Im dritten Schritt erstattet der Tarifbaustein Z 50-3 von den verbleibenden Restkosten noch einmal 50 %, bis zu 1.280 EUR pro Jahr.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

30 % u. 50 %
30 % des Rechnungsbetrages erstattet die Kombination GE + GE Plus.
50 % erstattet der Tarifbaustein Z 50-3 für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die als rein kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse kommen noch dazu.

Erstattungsbeispiel
Die Tarifbausteine GE + GE Plus erstatten im ersten Schritt 30 % vom Rechnungsbetrag. Im zweiten Schritt werden der Festkostenzuschuss und eventuelle Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf den verbleibenden Rechnungsbetrag angerechnet. Im dritten Schritt erstattet der Tarifbaustein Z 50-3 von den verbleibenden Restkosten noch einmal 50 %, bis zu 1.280 EUR pro Jahr. In der Summe aller drei Leistungen werden maximal 100 % des Rechnungsbetrages ausgezahlt.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?
30 % u. 50 %
erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Implantate.
30 % des Rechnungsbetrages erstattet die Kombination GE + GE Plus.
50 % erstattet der Tarifbaustein Z 50-3. Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse kommen noch dazu.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Tarifbausteine GE + GE Plus erstatten im ersten Schritt 30 % vom Rechnungsbetrag. Im zweiten Schritt werden der Festkostenzuschuss und eventuelle Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf den verbleibenden Rechnungsbetrag angerechnet. Im dritten Schritt erstattet der Tarifbaustein Z 50-3 von den verbleibenden Restkosten noch einmal 50 %, bis zu 1.280 EUR pro Jahr.
Leistungsumfang für Implantate
Anzahlbegrenzung und Preis- und Leistungsverzeichnis. Im Tarif Signal Komfort Plus (GE + GE Plus + Z 50-3) sind pro Kiefer inkl. der bereits vorhandenen Implantate bis zu 6 Stück erstattungsfähig. Pro Implantat einschließlich aller implantologischen Leistungen wird ein Rechnungsbetrag von 1.000 EUR anerkannt. Der Zahnersatz auf dem Implantat wird ergänzend mit 30 % erstattet. Der Tarifbaustein Z 50-3 erstattet zusätzlich 50 %, bis zu 1.280 EUR pro Jahr für die Restkosten, die verbleiben, wenn vom Rechnungsbetrag bereits die Leistung aus der Kombination GE + GE Plus und der gesetzliche Festkostenzuschuss abgezogen wurden. Die Material- und Laborkosten werden maximal gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, 30 % des Rechnungsbetrages werden erstattet. Es ist aber fraglich, ob in der Praxis noch Kosten abgerechnet werden können. Die Signal erkennt bis zu  1.000 EUR Rechnungsbetrag pro Implantat und einschließlich aller damit im Zusammenhang anfallenden zahnärztlichen und kieferchirurgischen Maßnahmen an.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , 30 % des Rechnungsbetrages werden erstattet. Es ist aber fraglich, ob in der Praxis noch Kosten abgerechnet werden können. Die Signal erkennt bis zu 1.000 EUR Rechnungsbetrag pro Implantat und einschließlich aller damit im Zusammenhang anfallenden zahnärztlichen und kieferchirurgischen Maßnahmen an.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
30 % u. 50 %
erhalten Sie als Erstattung für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
30 % des Rechnungsbetrages erstattet die Kombination GE + GE Plus.
50 % erstattet der Tarifbaustein Z 50-3. Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse kommen noch dazu.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Tarifbausteine GE + GE Plus erstatten im ersten Schritt 30 % vom Rechnungsbetrag. Im zweiten Schritt wird der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse auf den verbleibenden Rechnungsbetrag angerechnet. Im dritten Schritt erstattet der Tarifbaustein Z 50-3 von den verbleibenden Restkosten noch einmal 50 %, bis zu 1.280 EUR pro Jahr.
Leistungsumfang für Inlays
Begrenzung durch Preis- und Leistungsverzeichnis. Im Tarif Signal Komfort Plus (GE + GE Plus + Z 50-3) gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer. Die Material- und Laborkosten werden maximal gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

30 % u. 50 %
erhalten Sie als Erstattung für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
30 % des Rechnungsbetrages erstattet die Kombination GE + GE Plus.
50 % erstattet der Tarifbaustein Z 50-3 für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung. Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse kommen noch dazu.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Tarifbausteine GE + GE Plus erstatten im ersten Schritt 30 % vom Rechnungsbetrag. Im zweiten Schritt werden der Festkostenzuschuss und eventuelle Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf den verbleibenden Rechnungsbetrag angerechnet. Im dritten Schritt erstattet der Tarifbaustein Z 50-3 von den verbleibenden Restkosten noch einmal 50 %, bis zu 1.280 EUR pro Jahr.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 6. Zahns. Bei entsprechender med. Begründung auch bis zum 8. Zahn.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen

Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Ja, es bestand eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran konnten Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Inlays, Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 50 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind im Rahmen der kassenzahnärztlichen Vorschriften abzurechnen. Privatzahnärztlich erbrachte Leistungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Regel-Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für Wurzelbehandlungen   werden 50 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.

Zur Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für Parodontosebehandlungen werden 50 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. 

Zur Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Komfort Plus (GE + GE-Plus + Z 50-3) der Signal erhalten Sie keine Leistungen für Aufbiss- und Knirscherschienen.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Ja, es bestand eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran konnten Sie Leistungen für Kunststofffüllungen sowie Zahnbehandlungen, dazu zählen Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, 2 Sitzungen pro Jahr werden generell akzeptiert. Rechnungsbeträge bis 70 EUR werden zu 50 % erstattet.

Folgende Leistungen können Sie u. a. in Anspruch nehmen:
  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen

Der Betrag von 2 x 35 EUR ist als kleiner Zuschuss gedacht. Eine professionelle Zahnreinigung kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca. 100 EUR. Ihr Zahnarzt hat die erbrachten Maßnahmen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte  (GOZ) abzurechnen. Ein Pauschalbetrag wird nicht akzeptiert.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Ja, es bestand eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran konnten Sie Leistungen für professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz geringen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann können Sie sich trotzdem in diesem Tarif gut versichern, denn die Auswirkungen des Bonushefts sind nur gering. Es würde sich aber positiv auswirken, wenn Sie zukünftig damit beginnen, ein Bonusheft zu führen und Ihre Zahnarztbesuche in Ihrem Bonusheft dokumentieren zu lassen.

Die Kombination GE + GE Plus erstattet im ersten Schritt 30 % vom Rechnungsbetrag. Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie aktuell nur den Festkostenzuschuss, da derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Im zweiten Schritt werden der Festkostenzuschuss und eventuelle Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf den verbleibenden Rechnungsbetrag angerechnet. Im dritten Schritt erstattet der Tarifbaustein Z 50-3 von den verbleibenden Restkosten noch einmal 50 %, bis zu 1.280 EUR pro Jahr.

Die Signal belohnt in der Tarifkombination GE + GE Plus + Z 50-3 kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Signal Komfort Plus (GE + GE-Plus + Z 50-3))

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
Die Summenbegrenzung in den Anfangsjahren ist für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Ja, für den Tarif Signal Komfort Plus (GE + GE Plus + Z 50-3) ist der Signal immer dann ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 2.500 EUR überschreiten werden. Dies stellt für Sie aber keinen Mehraufwand dar, da Ihr Zahnarzt bei Zahnersatz- oder kieferorthopädischen Maßnahmen ohnehin einen HKP für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss. Eine Kopie dieses HKP reichen Sie bei der Signal ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Ja, es gibt ein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Signal berechnet die Erstattungen für Material- und Laborkosten nur auf der Basis des für diesen Tarif gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, sodass zustehende Kassenleistungen nicht in Anspruch genommen werden können, erfolgen dieselben Leistungen aus dem Tarif Signal Komfort Plus (GE + GE Plus + Z 50-3). Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?

Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Ausblick 2027:

Im Rahmen der GKV-Reform 2027 soll laut Gesetzentwurf der Standard-Kassenanteil von 60 % auf 50 % sinken, mit 5-Jahres-Bonusheft von 70 % auf 60 %, mit 10-Jahres-Bonusheft von 75 % auf 65 %. Wird der Entwurf umgesetzt, bedeutet das im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung einen höheren Eigenanteil für die Versicherten.

In jedem Fall ist bei Behandlern mit Kassenzulassung ein ausgezahlter Festkostenzuschuss in Anspruch zu nehmen. Den Zuschuss erhalten Sie auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.

Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Nein, der Tarif Signal Komfort Plus leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

50 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 1.280 EUR pro Kalenderjahr, erhalten Sie als Erwachsener bei der Signal für med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, bei denen generell kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht.


ACHTUNG: Diese Tarifaussage KFO-Leistung für Erwachsene wird oft für Werbezwecke missbraucht.

Aus Sicht des Versicherers gilt dieses Leistungsangebot für kieferorthopädische Maßnahmen, deren Behandlungsursache nach Versicherungsabschluss, z.B. durch stressbedingtes Pressen oder nächtliches Knirschen eintritt. Das heißt, bei Antragstellung darf man wegen dieser Diagnose noch nicht in Behandlung sein, auch darf keine derartige Behandlung ärztlich angeraten oder beabsichtigt sein.

Die meisten Erwachsenen, die gezielt nach einer Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung suchen, haben aber bereits seit ihrer Kindheit oder Jugend eine bestehende "Zahnfehlstellung", die sie nun im Erwachsenenalter korrigieren lassen wollen. Dies kann entweder der Fall sein, weil die eigenen Eltern in der Kindheit nicht darauf geachtet haben oder weil heute übliche Retainer damals noch nicht im Einsatz waren, weshalb sich das einmal erzielte Behandlungsergebnis nachträglich wieder verschlechtert hat und nun erneut korrigiert werden soll.

Ungeachtet des Grundes besteht diese Fehl- oder Schiefstellung seit Jahren oder Jahrzehnten und ist deshalb auch auf diversen "alten" Röntgenbildern bei dem jeweils behandelnden Zahnarzt dokumentiert.

Dieser "Behandlungsbedarf" ist immer vorvertraglich entstanden. Fordert sich der Versicherer die alten Röntgenbilder an, wird ein eingereichter Heil- und Kostenplan mit Hinweis auf den bereits vorvertraglich entstandenen Behandlungsbedarf abgelehnt werden. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten sind folgende Zusatzleistungen und Zuschüsse abrufbar:

  • Sehhilfen: 165 EUR Zuschuss für Gestell, Gläser und Kontaktlinsen bei Sehschärfenänderung um mind. 0,5 Dioptrien, ansonsten alle drei Kalenderjahre
  • Heilpraktiker: 80 %, gemäß GebüH bis zu 550 EUR pro Kalenderjahr
  • Heilmittel: 80 % der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen zu Heilmitteln (Massagen, Krankengymnastik etc.)
  • Hilfsmittel: 80 % der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen zu Hilfsmitteln (außer Sehhilfen)
  • Kurtagegeld: 8,25 EUR Tagessatz für Vorsorge- und Reha-Kuren, für bis zu 28 Tage innerhalb von drei Kalenderjahren
  • Auslandsreisekrankenversicherung: für Reisen bis sechs Wochen Dauer, geleistet wird für akut auftretende Erkrankungen oder Unfälle und für ärztlich angeordneten Rücktransport


Ja, die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate ist auf sechs Implantate pro Kiefer begrenzt, einschließlich vorhandener Implantate. Pro Implantat einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden zahnärztlichen und kieferchirurgischen Leistungen (z.B. augmentative Behandlungen) wird ein Rechnungsbetrag bis 1.000 EUR anerkannt.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellte Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Die Gesundheitsfragen sind für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 der Versicherungsbedingungen verzichtet die Signal auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes . 
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Der Tarif wurde zuletzt vor mehr als 2 Jahren getestet. Es liegt kein gültiges Testsiegel mehr vor.

Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.