Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Nürnberger ZR + ZV
"Befriedigend (3,4)" lautet das Urteil der Finanztest 07/25.
Diese Tarifkombination verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Bis zu 5 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 3 Jahren können bis zu 1.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
ZR + ZV
ab
11,50 €
/ Monat
Beispielbeitrag für 21-jährige Person
Beitragsverlauf
Beispielrechnung für Eintrittsalter 21 Jahre
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick
Zahnersatz wie ein Privatpatient
Kassengrundversorgung
Erstattung Implantate
Erstattung hochwertige Inlays
Erstattung Kronen und Brücken
Verblendung
Leistung Zahnersatz ab wann?
Leistung Kunststofffüllungen
Wurzelbehandlung
Parodontosebehandlung
Leistung Zahnbehandlung ab wann?
Leistung für Zahnreinigung
Leistung Zahnreinigung ab wann?
Einfluss Bonusheft
Konstante Beiträge im Alter?
Erstattung in den Anfangsjahren
1.-3. Versicherungsjahr Zahnersatz bis 1.000 EUR
Tarife Nürnberger
Tarife aller Versicherer
Ratgeber & Infos
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Nürnberger ZR + ZV
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Grundversorgung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Versorgung tragen Sie selbst.
Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen. Wenn Sie bereits ein Bonusheft führen, sollten Sie weiterhin regelmäßig einmal jährlich zum Zahnarzt gehen, um schnellstmöglich die erste Bonusstufe zu erreichen.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Nürnberger ZR + ZV Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss.
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss, der bei dieser Ausführung der Behandlung die Hälfte des Rechnungsbetrages ausmacht. Die Nürnberger Zahnzusatzversicherung ZR + ZV erstattet noch einmal 50 % des Rechnungsbetrages. In der Summe beider Leistungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Welche Erstattung erfolgt für Implantate?
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Brückenausführung erhalten. Die Restkosten für die hochwertige Implantatversorgung tragen Sie selbst.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Brückenversorgung. Die Nürnberger Zahnzusatzversicherung ZR + ZV erstattet noch einmal den gleichen Betrag.
Leistungsumfang für Implantate
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
Leistungsumfang für Inlays
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Kronen- oder Brückenausführung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Ausführung tragen Sie selbst.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Versorgung. Die Nürnberger ZR + ZV Zahnzusatzversicherung erstattet noch einmal den gleichen Betrag.
Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?
Ja, sofern vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlungsmaßnahmen für die betroffenen Zähne angeraten waren, erhalten Sie die vollen tariflichen Leistungen auch für Kreidezähne bzw. Zähne mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH.
Zu diesen tariflichen Leistungen gehören für die betroffenen Zähne dann z.B. auch eine professionelle Zahnreinigung.
Der Tarifbaustein ZR verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Nürnberger ZR + ZV besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Nürnberger ZR + ZV die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Nürnberger ZR + ZV erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Nürnberger ZR + ZV die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Nürnberger ZR + ZV erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) und für die damit im Zusammenhang stehenden funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen werden 80 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Dies gilt für Aufbissschienen, deren medizinische Notwendigkeit nach Vertragsabschluss erstmalig diagnostiziert wurde.
Besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Verordnung zum Tragen einer Schiene, wird der Antrag abgelehnt.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, pro Versicherungsjahr stehen 100 EUR für Prophylaxemaßnahmen zur Verfügung.
Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Fissurenversiegelung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Erstellung des Mundhygienestatus
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
Der Betrag von 100 EUR ist ausreichend, wenn Sie einmal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR. Die Leistungen müssen durch einen niedergelassenen, approbierten Zahnarzt erbracht und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden.
Die Leistungen für Prophylaxemaßnahmen (Tarifbaustein ZV) unterliegen nicht der Summenbegrenzung der Anfangsjahre.
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?
Nein, der Tarif Nürnberger ZR + ZV leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Tipp
Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen, damit Sie zukünftig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Zuschuss zu Zahnersatzmaßnahmen erhalten.
Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie aktuell nur den Festkostenzuschuss, da derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Von der Nürnberger bekommen Sie zusätzlich noch einmal den gleichen Betrag.
Über das Bonusheft könnten Sie zukünftig auch noch eine Bonusleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Nürnberger ZR + ZV )
Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 3 Versicherungsjahren (VJ) gilt für den Bereich Zahnersatz (Tarifbaustein ZR) eine Begrenzung von:
| 250 EUR | Erstattungsbetrag im 1. VJ |
| 250 EUR | Erstattungsbetrag im 2. VJ |
| 500 EUR | Erstattungsbetrag im 3. VJ |
Ab dem 4. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Die Leistungsbereiche Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung (Tarifbaustein ZV) unterliegen keiner Summenbegrenzung in den Anfangsjahren.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Die Nürnberger orientiert sich bei der Erstattung jedoch auch nicht am Rechnungsbetrag. Der Tarifbaustein ZR leistet noch einmal den von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlten Festkostenzuschuss, sodass die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt wird.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja und nein.
Ja, Leistungen für Zahnreinigung, Prophylaxe und Vorsorge (Tarifbaustein ZV) stehen auch dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung geht.
Nein, Leistungen aus dem Tarifbaustein ZR stehen nur dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung auch in Vorleistung geht. Der Tarifbaustein ZR ist daher nicht reformtauglich.
Ausblick 2027:
Im Rahmen der GKV-Reform 2027 soll laut Gesetzentwurf der Standard-Kassenanteil von 60 % auf 50 % sinken, mit 5-Jahres-Bonusheft von 70 % auf 60 %, mit 10-Jahres-Bonusheft von 75 % auf 65 %. Wird der Entwurf umgesetzt, bedeutet das im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung einen höheren Eigenanteil für die Versicherten.
In jedem Fall ist bei Behandlern mit Kassenzulassung ein ausgezahlter Festkostenzuschuss in Anspruch zu nehmen. Den Zuschuss erhalten Sie auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz vollständig aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die Nürnberger den Tarifbaustein ZR anpassen oder ersetzen müssen.
Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?
Nein, der Tarif Nürnberger ZR + ZV leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Es gibt drei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 16. und 21. Lebensjahr vollenden, bezahlen ab Januar des jeweiligen Jahres dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
Jennifer Volkmer
Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.