Zahnzusatzversicherung im Vergleich

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Münchener Verein 571+572+573+574
"Sehr gut (1.1)" lautet das Urteil der Finanztest 07/25

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Jahr

Detailübersicht: Zahn­zusatz­versicherung Münchener Verein 571+572+573+574

"Sehr gut (1,1)" lautet das Urteil der Finanztest 07/25.

Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 3.600 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Münchener Verein

571+572+573+574

ab

26,80

/ Monat

Beispielbeitrag für 21-jährige Person

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SSL-verschlüsselt · unverbindlich

Beitragsverlauf

Beispielrechnung für Eintrittsalter 21 Jahre

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Zahnersatz wie ein Privatpatient

Ja, 90 %

Kassengrundversorgung

Ja, 100 %

Erstattung Implantate

Ja, 90 %

Erstattung hochwertige Inlays

Ja, 100 %

Erstattung Kronen und Brücken

Ja, 90 %

Verblendung

Ja, 90 %

Leistung Zahnersatz ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Leistung Kunststofffüllungen

Ja, 100 %

Wurzelbehandlung

Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung

Parodontosebehandlung

Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung

Leistung Zahnbehandlung ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Leistung für Zahnreinigung

Ja, 170 EUR pro Kalenderjahr

Leistung Zahnreinigung ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Einfluss Bonusheft

90 % ungeachtet Bonusheft

Konstante Beiträge im Alter?

Steigend, da ohne Alterssparanteil

Erstattung in den Anfangsjahren

Keine Summenbegrenzung PZR
1.-4. Versicherungsjahr Zahnersatz bis 1.200 EUR
1.-4. Versicherungsjahr Inlays, Kunststofffüllungen bis 1.200 EUR
1.-4. Versicherungsjahr Wurzel-, Parodontosebehandlung, Aufbissbehelfe, Schienen bis 1.200 EUR

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein 571+572+573+574

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Zahnzusatzversicherung Münchener Verein 571+572+573+574 füllt durchgängig auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Zahnzusatzversicherung Münchener Verein 571+572+573+574 füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Zahnzusatzversicherung Münchener Verein 571+572+573+574 füllt durchgängig bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Implantate
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

100 %

vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Zahnzusatzversicherung Münchener Verein 571+572+573+574 füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Inlays
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z. B. Kunststoff, Keramik oder Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Zahnzusatzversicherung Münchener Verein 571+572+573+574 füllt durchgängig auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 6. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur nach Einzelfallprüfung
DNA-Test zu 100 %
Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120
OP / Dental Mikroskop zu 100 % nach GOZ 0110
PACT Photoaktivierte Chemotherapie nach Einzelfallprüfung
Vector-Ultraschallbehandlung bei PA-Behandlung zu 100 %
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik zu 90 %
DVT - 3D Röntgen zu 90 %
Vollnarkose nach Einzelfallprüfung
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 100 %
DROS-Schiene
Invisalign-Schiene (nur bei KFO-Therapie für Personen bis 21 Jahre)
10 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne beim Münchener Verein als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.

Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne können aus dem Tarif aber nur in Ausnahmefällen und nach Einzelfallprüfung Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese Prüfung erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, an dem die Leistung benötigt wird.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Im Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 besteht keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen werden aus dem Tarifbaustein 572 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Der Tarifbaustein 572 erstattet in den ersten 12 Monaten bis zu 300 EUR, in den ersten 24 Monaten bis zu 600 EUR, in den ersten 36 Monaten bis zu 900 EUR und in den ersten 48 Monaten bis zu 1.200 EUR.

Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für  Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 68 EUR.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für  Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 68 EUR.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. 

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?

Ja, pro Kalenderjahr stehen 170 EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fissurenversiegelung
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
  • Erstellung des Parodontalstatus einschl. Parodontaldiagnostik
  • lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger

Der Betrag von 170 EUR ist knapp ausreichend, wenn Sie zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Diese kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ca.100 EUR.

Die Leistungen für Prophylaxemaßnahmen (Tarifbaustein 574) unterliegen nicht der Summenbegrenzung der Anfangsjahre.

Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?

Im Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Sie bekommen 90 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Der Münchener Verein erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Münchener Verein 571+572+573+574 )

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) gilt für den Bereich Zahnersatz (Tarifbaustein 571) eine Begrenzung von:
   300 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
   600 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
   900 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ
1.200 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ

In den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) gilt für Inlays und Kunststofffüllungen (Tarifbaustein 572) eine Begrenzung von:
   300 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
   600 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
   900 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ
1.200 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ

In den ersten 4 Versicherungsjahren (VJ) gilt für Wurzel-, Parodontosebehandlung, Aufbissbehelfe und Schienen (Tarifbaustein 573) eine Begrenzung von:
   300 EUR Erstattungsbetrag im 1. VJ
   600 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 2. VJ
   900 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 3. VJ
1.200 EUR Erstattungsbetrag im 1. - 4. VJ

Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Ja, für den Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 ist immer dann ein Heil- und Kostenplan(HKP) rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn umfangreiche Zahnbehandlungs-, z.B. Parodontosebehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Dies stellt für Sie aber keinen großen Mehraufwand dar. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bitte beim Münchener Verein ein. Für eine professionelle Zahnreinigung muss kein HKP vorgelegt werden.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?

Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Der Versicherer berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der ortsüblichen Preise.

Damit werden vom Münchener Verein höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?

Arzt ohne Kassenzulassung

Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen abgezogen. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.

Wenn Sie einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen, so dass sich die GKV nicht an den Kosten beteiligt, ist dem Münchener Verein für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorzulegen.

Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?

Nein, die Leistungen im Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 stehen nach einer Gesundheitsreform nicht mehr in derselben Höhe zur Verfügung. Der Tarif ist daher nicht uneingeschränkt reform- und zukunftstauglich.

Ausblick 2027:

Im Rahmen der GKV-Reform 2027 soll laut Gesetzentwurf der Standard-Kassenanteil von 60 % auf 50 % sinken, mit 5-Jahres-Bonusheft von 70 % auf 60 %, mit 10-Jahres-Bonusheft von 75 % auf 65 %. Wird der Entwurf umgesetzt, bedeutet das im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung einen höheren Eigenanteil für die Versicherten.

In jedem Fall ist bei Behandlern mit Kassenzulassung ein ausgezahlter Festkostenzuschuss in Anspruch zu nehmen. Den Zuschuss erhalten Sie auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz vollständig aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die Münchener Verein den Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 anpassen oder ersetzen müssen.

Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Nein, der Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Keine, der Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, der Münchener Verein verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt 11 Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 10., 20., 30., 40., 50., 60., 70., 80. und 90. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Nein, für den Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 gibt es keine Mindestversicherungsdauer.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Vertrag kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. Leistet die GKV nicht, werden die tariflichen Leistungen um 35 % gekürzt.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Der Münchener Verein verzichtet für den Tarif Münchener Verein 571+572+573+574 auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 11 Punkt 1 der Versicherungsbedingungen verzichtet der Münchener Verein für den Tarif 571+572+573+574 auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Sehr gut (1,1)" lautet das Urteil der Finanztest 07/25.
Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.