Zahnzusatzversicherung im Vergleich

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Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE)
"Befriedigend (3.3)" lautet das Urteil der Finanztest 04/21

Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) wird nicht mehr für Neukunden angeboten – jetzt aktuelle Tarife vergleichen

Jahr

Detailübersicht: Zahn­zusatz­versicherung Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE)

"Befriedigend (3,3)" lautet das Urteil der Finanztest 04/21.

Bis zu 4 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können für Zahnersatz bis zu 1.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden. Je nach Anzahl der bei Antragstellung vorhandenen Kronen, Brückenglieder, Stiftzähne und Implantate kann es zu einer Zahnstaffelverlängerung auf 72 bzw. 96 Monate kommen.

Württembergische

ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE)

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  • Ihr bisheriger Tarif ist im Vergleich bereits ausgewählt und steht direkt neben den aktuellen Angeboten.
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Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Zahnersatz wie ein Privatpatient

Ja, 50 %

Kassengrundversorgung

Ja, 100 %

Erstattung Implantate

Ja, 50 %

Erstattung hochwertige Inlays

Ja, 50 %

Erstattung Kronen und Brücken

Ja, 50 %

Verblendung

Ja, 50 %

Leistung Zahnersatz ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Leistung Kunststofffüllungen

Ja, 100 %

Wurzelbehandlung

Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung

Parodontosebehandlung

Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung

Leistung Zahnbehandlung ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Leistung für Zahnreinigung

Ja, 300 EUR in 2 Kalenderjahren

Leistung Zahnreinigung ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Einfluss Bonusheft

50 % ungeachtet Bonusheft

Konstante Beiträge im Alter?

Steigend, da ohne Alterssparanteil

Erstattung in den Anfangsjahren

Nicht relevant

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE)

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

50 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Wenn Sie die Laborarbeiten, die im Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen anfallen, von einem mit der Württembergischen kooperierenden Dentallabor durchführen lassen, erhöht sich der Erstattungssatz der betreffenden Maßnahme auf 55 %.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE)  Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 50 % des Rechnungsbetrages auf. 

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

50 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Wenn Sie die Laborarbeiten, die im Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen anfallen, von einem mit der Württembergischen kooperierenden Dentallabor durchführen lassen, erhöht sich der Erstattungssatz der betreffenden Maßnahme auf 55 %.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 50 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Implantate

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

50 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Wenn Sie die Laborarbeiten, die im Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen anfallen, von einem mit der Württembergischen kooperierenden Dentallabor durchführen lassen, erhöht sich der Erstattungssatz der betreffenden Maßnahme auf 55 %.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 50 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Inlays

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

50 %
vom Rechnungsbetragerhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Wenn Sie die Laborarbeiten, die im Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen anfallen, von einem mit der Württembergischen kooperierenden Dentallabor durchführen lassen, erhöht sich der Erstattungssatz der betreffenden Maßnahme auf 55 %.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE)  Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 50 % des Rechnungsbetrages auf. 

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 8. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen

Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Bei Antragstellung bereits vorhandener, festsitzender und herausnehmbarer Zahnersatz wird in der Summe erfasst. Die Menge des bei Antragstellung bereits vorhandenen Zahnersatzes hat Einfluss auf die Versicherungsleistung in den Anfangsjahren.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Im Tarif Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) bestand keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, konnten Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für  Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung ist im Tarif Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 80 EUR.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für  Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 4080, 4090, 4110, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 80 EUR

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. 

Wenn in den letzten drei Jahren Behandlungen wegen Kiefergelenksbeschwerden (z. B. Knirscherschienen) stattgefunden haben, so muss ein Leistungsausschluss für Behandlungen wegen Kiefergelenksbeschwerden vereinbart werden. Hierunter fallen auch sämtliche Formen der Schienentherapie und weitergehende funktionelle Maßnahmen.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Im Tarif Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) bestand keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung konnten Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?

Ja, Leistungen für Zahnprophylaxe werden zu 100 % übernommen. Hierfür stehen aus dem Tarifbaustein Württembergische ZE50 200 EUR und aus dem Tarifbaustein Württembergische ZBE 100 EUR, also insgesamt 300 EUR, innerhalb von zwei Kalenderjahren zur Verfügung.

Folgende Leistungen können Sie u.a. in Anspruch nehmen:

  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Fissurenversiegelung
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen
  • Erstellung eines Mundhygienestatus
  • Kariesrisikodiagnostik
  • Kontrolle des Übungserfolges
  • Prothesenreinigung
  • Speicheltest zur Keimbestimmung
  • Medikamententrägerschiene zur Kariesprophylaxe
  • Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und paradontale Erkrankungen


Eine eventuelle Vorleistung der GKV wird auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?

Im Tarif Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) bestand keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung konnten Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.

Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Sie bekommen 50 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Die Württembergische erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. (  Keramikkrone Württembergische ZahnKompakt Plus (ZE50+ZBE)  )

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
Die Summenbegrenzung in den Anfangsjahren ist für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?

Ja, für den Tarif Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) ist der Württembergischen immer ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn die Aufwendungen für Zahnersatz- / Zahnbehandlungsmaßnahmen oder kieferorthopädische Maßnahmen 1.500 EUR überschreiten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, vor jeder kostenintensiveren Behandlungsmaßnahme die Kontaktaufnahme mit der Württembergischen, um die Kostenübernahme abzustimmen.

Das Einreichen des Heil- und Kostenplans stellt für Sie keinen Mehraufwand dar. Eine Kopie des Heil- und Kostenplans, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der Württembergischen ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen Heil- und Kostenplan einreichen.

Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Württembergische berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Damit werden von der Württembergischen höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Arzt ohne Kassenzulassung

Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie die selben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz 30 % und bei Zahnbehandlung 50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Württembergischen abgezogen. Es verfügen aber etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.

Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?

Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Ausblick 2027:

Im Rahmen der GKV-Reform 2027 soll laut Gesetzentwurf der Standard-Kassenanteil von 60 % auf 50 % sinken, mit 5-Jahres-Bonusheft von 70 % auf 60 %, mit 10-Jahres-Bonusheft von 75 % auf 65 %. Wird der Entwurf umgesetzt, bedeutet das im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung einen höheren Eigenanteil für die Versicherten.

In jedem Fall ist bei Behandlern mit Kassenzulassung ein ausgezahlter Festkostenzuschuss in Anspruch zu nehmen. Den Zuschuss erhalten Sie auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.

Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung aus den Bereichen Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.

  • Vollnarkose
  • Analgo-Sedierung
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur
  • Hypnose

Diese Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 200 EUR je Versicherungsjahr erstattet.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?
Keine, der Tarif Württembergische ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, die Leistungsstaffel verlängert sich von 48 auf 96 Monate, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht beim Zahnarzt waren.

Ja, wenn Sie die Laborarbeiten, die im Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen anfallen, von einem mit der Württembergischen kooperierenden Dentallabor durchführen lassen, erhöht sich der Erstattungssatz der betreffenden Maßnahme von 50 % auf 55 %.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarifbaustein ZE50 ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 21., 31., 41., 51. und 61. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Für den Tarifbaustein ZBE wird der Beitrag einheitlich für die Altersgruppe 0 - 100 Jahre berechnet.

Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. Leistungen für Heilbehandlungen im Ausland sind nur insoweit erstattungsfähige Aufwendungen, als die in Rechnung gestellten Beträge entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnungfür Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)  berechnet werden können und im Rahmen des dort festgesetzten Gebührenrahmens liegen.     

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Die Gesundheitsfragen sind für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In Punkt 9 (ZE50) bzw. Punkt 8 (ZBE) der Tarifbedingungen verzichtet die Württembergische für den Tarif ZahnKompaktPlus (ZE50+ZBE) auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes . 
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

Der Tarif wurde zuletzt vor mehr als 2 Jahren getestet. Es liegt kein gültiges Testsiegel mehr vor.

Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.