Brillenzusatzversicherung für Brillen, Sehhilfen,
Kontaktlinsen & Augenlasern (LASIK)

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Brille & Augenlasern (LASIK): Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung

Eine neue Gleitsichtbrille kann schnell 1.000 Euro kosten, eine Augenlaser-Behandlung (LASIK) schlägt oft mit über 2.000 Euro pro Auge zu Buche. Die gesetzliche Krankenversicherung lässt Sie hier fast komplett im Stich. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie sich nicht nur regelmäßige Budgets für Sehhilfen, sondern auch hohe Zuschüsse für das Augenlasern.

Die Versorgungslücke bei der gesetzlichen Krankenkasse

Für erwachsene Versicherte zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) bei Sehhilfen fast nichts mehr.
  • Brillen & Kontaktlinsen: Ein minimaler Festbetrag für die Gläser wird meist nur bei extremen Sehschwächen (ab 6 Dioptrien) gewährt. Das Gestell müssen Sie immer selbst zahlen.
  • Augenlasern (LASIK): Wird von der GKV generell als "Wunschleistung" (Lifestyle) eingestuft und nicht übernommen – unabhängig davon, wie stark Sie fehlsichtig sind.

Die clevere Lösung: Der ambulante Zusatztarif

Was viele nicht wissen: Brillenversicherungen sind fast immer Teil einer umfassenden "Ambulanten Zusatzversicherung". Das bedeutet, Sie schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie erhalten Zuschüsse für Ihre Augen und sichern sich gleichzeitig für Naturheilverfahren ab.
  • Regelmäßige Brillen-Budgets: Gute Tarife stellen Ihnen alle 24 Monate (oder bei einer Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien) ein festes Budget für Sehhilfen zur Verfügung.
  • Einmal-Zuschuss für LASIK: Viele Premium-Tarife beteiligen sich mit hohen Summen (oft 1.000 Euro und mehr) an den Kosten für refraktive Chirurgie.

Auf einen Blick: GKV und Zusatzversicherung

Leistung

Gesetzliche Kasse (GKV)

Zusatzversicherung

Zuschuss Brillengestell
❌ Nein
✅ Ja (über tarifliches Budget)
Zuschuss Brillengläser
Meist ❌ Nein (nur bei extremer Sehschwäche)
✅ Ja
Augenlasern (LASIK/LASEK)
❌ Nein
✅ Ja (hohe tarifliche Zuschüsse)
Kombination mit Heilpraktiker
❌ Nein
✅ Ja (oft im Tarif-Paket enthalten)
Tipp aus dem ACIO-Expertenteam
Wenn Sie in naher Zukunft eine LASIK-OP planen, achten Sie unbedingt auf die Wartezeiten! Bei den meisten Tarifen müssen Sie nach Abschluss eine gewisse Zeit (oft 3 bis 8 Monate) warten, bevor Sie die Rechnung für das Augenlasern einreichen können.
➔ Mehr über Wartezeiten und ambulante Kombi-Tarife im Ratgeber Heilpraktiker Zusatzversicherung erfahren.

Mit ACIO finden Sie die beste Zusatzversicherung für Brillen und Sehhilfen

Die Brillenversicherung ist eine perfekte Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse. Immer mehr Menschen benötigen eine Sehhilfe. In Zahlen ausgedrückt, sind mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland (Stand 2012) darauf angewiesen.
In unserem Vergleich finden Sie mit dem Produkt- und Qualitätsfilter eine leistungsstarke Brillenzusatzversicherung, die Ihre Anforderungen zu einem angemessenen Beitrag genau erfüllt.
Hier haben Sie unter anderem die Möglichkeit, Tarife ohne Wartezeit, ohne Gesundheitsfragen oder mit zusätzlichen Leistungen für Heilpraktiker oder Hörgeräte auszuwählen.
Nutzen Sie unseren einfach zu bedienenden Vergleich für die beste Brillenversicherung. In nur zwei Minuten finden Sie zu Ihrem optimalen Tarif.

Regelmäßig eine neue Brille – mit einer Brillenversicherung

Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine neue Sehhilfe. Ändert sich die Sehschärfe oder möchten Sie ein neues, modisches Gestell? Mit einer Brillenversicherung können Sie viel Geld sparen. Rechnerisch zahlt ein 40-Jähriger in 24 Monaten beispielsweise 264 EUR Beitrag. In der Zeit können 300 EUR für eine neue Sehhilfe und zusätzlich bis zu 800 EUR je Hörgerät in Anspruch genommen werden.
Eine gute Brillenversicherung bietet jedoch eine Absicherung weit darüber hinaus. Sie unterstützen auch bei der gesundheitlichen Vorsorge des Versicherten, z. B. durch zusätzliche Glaukom-Untersuchungen. In unserem Vergleich sind auch Policen, die für Laser- OPs bis zu 1.500 EUR zahlen. Für Hörgeräte sind Zuschüssen bis zu 1.000 EUR je Ohr möglich. Auch die Behandlung durch Heilpraktiker kann eingeschlossen werden.
Vorsorgeuntersuchungen
Unser Vergleich zeigt auch besondere und zusätzliche Leistungen für eine bessere Vorsorge an, z. B.:
  • Glaukom-Untersuchungen (Grüner Star)
  • Perimetrie (Gesichtsfeldmessung)
  • Tonometrie (Augeninnendruckmessung)
  • Gonioskopie (Untersuchung des Kammerwinkels)
Diese Maßnahmen unterstützen dabei, ein mögliches Erblinden zeitnah zu erkennen und eine Behandlung einzuleiten. Rechtzeitige Vorsorge kann schlimmere Folgen verhindern. Wer zwischen 34 und 50 Jahre alt ist, hat ein erhöhtes Risiko, an Altersweitsichtigkeit zu leiden.
Die Sehstärke kann sich mit dem Alter verschlechtern. Hier lohnt sich der Abschluss einer Brillenversicherung besonders. Bei der Kombination aus altersbedingter Weitsichtigkeit und Kurzsichtigkeit wird eine Gleitsichtbrille erforderlich, die schnell mehr als 900 EUR kosten kann.

Welche Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Brillen

Mit Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) im April 2017 beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen in einigen Fällen wieder an den Kosten für Sehhilfen. Ein Leistungsanspruch besteht bei
  • mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit
  • mehr als vier Dioptrien bei Hornhautverkrümmung
Trifft keine der beiden genannten Diagnosen zu, besteht für Personen über 18 Jahren grundsätzlich kein Leistungsanspruch, ausgenommen sind nur schwere Sehbehinderungen (max. 30 % Sehschärfe).
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben nach wie vor einen Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Sehhilfen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen generell nur die Kosten in Höhe der geltenden Festbeträge. Dies sind pro Glas ca. 30 EUR. Laut dem Zentralverband für Augenoptiker sind Kosten von durchschnittlich 370 EUR zu erwarten. Benötigen Sie Gleitsichtgläser, kann die Rechnung weit über 900 EUR betragen.

Hörgeräte

Seit November 2013 gelten bei gesetzlichen Krankenkassen neue Festbeträge für Hörgeräte. Wer ein Hörgerät benötigt, wird durch die GKV mit einem Betrag von maximal 733,59 EUR bezuschusst. Dieser Betrag gilt für das erste Hörgerät.
Wer auf beiden Ohren Hörhilfen benötigt, erhält für das zweite Ohr 20 Prozent weniger Zuschuss. Zudem zahlt die Krankenkasse die Wartungskosten der Geräte.
Hörgeräteakustiker unterteilen die Geräte in drei Stufen, von 10 EUR bis 500 EUR (Einstiegsklasse), von ca. 500 EUR bis 1.200 EUR (Mittelklasse) und von ca. 1.200 EUR bis 1.800 EUR (Oberklasse). Zudem gibt es noch High End Geräte, die bis zu 5.000 EUR kosten können. Auch hier ist eine private Absicherung durchaus sinnvoll.
Das neue Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) hat keine Auswirkungen auf die Leistungen der GKV für Hörgeräte.

Lasik Operationen

Menschen, die unter einer starken Sehschwäche leiden und zusätzlich unter einer Kontaktlinsenunverträglichkeit, haben bei gesetzlichen Krankenversicherungen keine Zuschüsse zu erwarten. Operationen, die die Sehfähigkeit mittels Augenlasern wieder herstellen, gelten als Schönheits- oder Lifestyle-Operation und werden aus diesen Gründen nicht bezuschusst.
Wer Sportarten wie Schwimmen oder Radfahren betreibt, kennt die Vorzüge und wird durch eine Kontaktlinsenunverträglichkeit bei diesen Hobbys stark eingeschränkt. In solchen Fällen kann eine Brillenversicherung helfen, die Kosten in einem annehmbaren Rahmen zu halten.
Wichtig

Eine Brillenzusatzversicherung ist keine Versicherung für Brillen

Die Brillenversicherung fungiert als private Krankenzusatzversicherung und leistet vordergründig für die Gesundheit Ihrer Augen. Sie übernimmt nicht den Versicherungsschutz für Ihre Brille.
Sollte diese einmal zu Bruch gehen oder Sie verlieren eine Ihrer Kontaktlinsen, tritt keine Brillenversicherung für den entstandenen Schaden ein, egal ob für Beschädigung, Bruch, Verlust oder Diebstahl. Grundsätzlich erstatten also keine Brillenversicherungen die Kosten für einen neuen gleichwertigen oder sofortigen Ersatz.

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Versicherungskaufmann und Experte für Zusatzversicherungen