Mit ACIO finden Sie die beste gesetzliche Krankenkasse!
Welche Zusatzversicherungen Ihren speziellen Bedürfnissen gerecht werden, zeigt Ihnen dann unser Online-Vergleich.
Wir informieren Sie über die allgemeinen rechtlichen Grundlagen und sagen Ihnen auch etwas was zu
- den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung
- zum Versicherungsverhältnis
- den Versicherten
- der Leistungserbringung
- dem Beitrag und seiner Zusammensetzung
- dem Geltungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung
- den Kündigungsmöglichkeiten
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
- Allgemeine Ortskrankenkassen (mit ca. 20 Mio. Mitgliedern)
- Ersatzkassen (mit ca. 19 Mio. Mitgliedern)
- Betriebskrankenkassen (mit ca. 8 Mio. Mitgliedern)
- Innungskrankenkassen (mit ca. 4 Mio. Mitgliedern)
- Bundesknappschaft (mit ca. 1 Mio. Mitgliedern)
- Landwirtschaftliche Krankenkasse
- See-Krankenkasse
Versicherungsverhältnis
- gesetzlich bei Pflichtversicherten zu Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Innerhalb von 2 Wochen muss dem Arbeitgeber eine Bescheinigung der GKV-Mitgliedschaft vorgelegt werden.
- durch Beitritt bei freiwillig Versicherten mit dem ersten Mitgliedstag in der GKV. Freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse darf sein,
- wer aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist und
- mindestens 24 Monate in den letzten 5 Jahren oder
- mindestens 12 Monate unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen GKV versichert war.
- wer aus der Familienmitversicherung ausgeschieden ist und
- mindestens 24 Monate in den letzten 5 Jahren oder
- mindestens 12 Monate unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen GKV versichert war. Bei Kinder reicht es, wenn ein Elternteil die Vorversicherungszeit erfüllt.
- wer als Arbeitnehmer erstmals eine Beschäftigung aufnimmt und mit seinem Gehalt sofort die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.
- wer schwerbehindert ist.
- wer als Arbeitnehmer seine Krankenkassen-Mitgliedschaft durch Auslandsbeschäftigung beendet und innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr wieder eine Beschäftigung aufnimmt.
Das sagen unsere Kunden
Aktuelle Kundenstimmen
Versicherte
- Pflichtversicherte
- freiwillig Versicherte
- Familienversicherte
- versicherungsfreie Personen
Leistungserbringung
Beitrag und seine Zusammensetzung
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach:
- dem Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ( BBG 2021: 58.050 EUR pro Jahr ). und
- dem prozentualen Beitragssatz der entsprechenden gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Beitragszuschuss:
- Der Arbeitgeber hat gemäß § 257 SGB V für jeden Arbeitnehmer einen Beitragszuschuss in Höhe von 50 Prozent des Beitrages zur GKV zu gewähren.
- Der allgemeine Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2015 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens.
- Der Zusatzbeitrag, den die jeweilige GKV individuell festlegen kann, wir seit dem 01.01.2019 jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Bei Rentnern zahlen die Rentner selbst und die gesetzliche Rentenversicherung jeweils die Hälfte.
Geltungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung
Kündigungsmöglichkeiten
ACIO Premium-Sicherheitspaket
Experten-Team
Tiefpreis
Reklamations-Hilfe
Jura Call
Häufige Fragen zu unserem Vergleichsrechner
Ja. Anders als reine Preisvergleiche und Preis-Leistungsvergleiche sortiert unser Rechner Ergebnisse auch nach prognostizierten Zahlungen für die Zukunft. So sehen Sie nicht nur den heutigen Startbeitrag, sondern auch die langfristige Stabilität des Tarifs.
Wir nutzen keine pauschalen "Testsieger". Der Rechner bewertet die Tarife dynamisch anhand Ihrer persönlichen Antworten und der von Ihnen gewählten Gewichtung. Das Ergebnis ist ein Tarif, der exakt zu Ihrem Bedarf passt.
Ja, alle im Vergleich angezeigten Tarife sind vollständig digital abschließbar. Sie können den Schutz direkt aus dem Rechner heraus beantragen, ohne auf Post warten zu müssen.
Sie haben die volle Freiheit! Speichern Sie Ihr Angebot für später, lassen Sie es sich bequem per E-Mail oder Post zusenden oder klären Sie offene Fragen direkt am Telefon mit unseren Experten. Online-Komfort trifft auf persönlichen Service.
