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AZ Kompakt

Der Concordia Tarif AZ Kompakt erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 750 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 600 EUR pro Versicherungsjahr.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. 

Osteopathische Behandlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch dann erstattungsfähig, wenn Sie nicht von einem Heilpraktiker sondern von einem Arzt oder Physiotherapeuten erbracht werden.

Für Sehhilfen werden ebenfalls 80 %, bis zu 150 EUR im Versicherungsjahr erstattet. 

Für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen stehen zusammen 300 EUR im Versicherungsjahr zu Verfügung.

AZN+AZ TOP

"Gut (2,2)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.


Der Concordia Tarif AZN+AZ Top erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 1.875 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.500 EUR pro Versicherungsjahr.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.

Osteopathische Behandlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch dann erstattungsfähig, wenn Sie nicht von einem Heilpraktiker sondern von einem Arzt oder Physiotherapeuten erbracht werden.

Ergänzend werden Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen und eine Vielzahl gesetzlicher Zuzahlungen geleistet.

AZSH

Der Concordia Tarif AZSH leistet für Sehhilfen, Gestelle, Gläser und Kontaktlinsen 100 % bis 350 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Versicherungsjahren.

Ergänzend leistet der Tarif während der Versicherungsdauer 2 x jeweils bis zu 750 EUR pro Auge bei einer LASIK OP.
Für Hörhilfen werden innerhalb von 36 Monaten bis zu 1.000 EUR pro Ohr geleistet.

AZN+AZSH+AZ TOP

Der Concordia Tarif AZN+AZSH+AZ Top erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 1.875 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.500 EUR pro Versicherungsjahr.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.

Osteopathische Behandlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch dann erstattungsfähig, wenn Sie nicht von einem Heilpraktiker sondern von einem Arzt oder Physiotherapeuten erbracht werden.

Der Baustein AZSH leistet für Sehhilfen, Gestelle, Gläser und Kontaktlinsen 100 % bis 350 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Versicherungsjahren.

Ergänzend werden Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen und eine Vielzahl gesetzlicher Zuzahlungen geleistet.