Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Concordia AZ Kompakt
AZ Kompakt
Kurzübersicht - Tarif Concordia AZ Kompakt
Der Concordia Tarif AZ Kompakt erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 750 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 600 EUR pro Versicherungsjahr.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Osteopathische Behandlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch dann erstattungsfähig, wenn Sie nicht von einem Heilpraktiker sondern von einem Arzt oder Physiotherapeuten erbracht werden.
Für Sehhilfen werden ebenfalls 80 %, bis zu 150 EUR im Versicherungsjahr erstattet.
Für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen stehen zusammen 300 EUR im Versicherungsjahr zu Verfügung.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Concordia AZ Kompakt
Wenn Sie beim bisherigen Versicherer bleiben und nur Versicherungsumfang ändern wollen, dürfen Sie auf keinen Fall den alten Tarif kündigen!
Wir werden mit Ihnen zusammen einen Änderungsantrag stellen. Der Versicherer wird bei einem Änderungsantrag immer Ihre individuelle Leistungshistorie (eingereichte Rechnungen) berücksichtigen. Lehnt der Versicherer den beantragten Tarifwechsel ab, z.B. weil Sie den bisherigen Tarif oft oder mit chronischen Diagnosen in Anspruch genommen haben, bleibt Ihr bisheriger Versicherungsschutz trotzdem vollständig und ungefährdet erhalten.
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathtische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Alternativ erstattet diese Versicherung auch 80 % der Behandlungskosten für osteopatische Behandlungen durch andere Leistungserbringer, wenn diese Behandlung zuvor von einem Arzt auf Privatrezept verordnet wurde.
Die genauen Voraussetzungen finden Sie hier: Osteopathie durch andere Leistungserbringer.
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Concordia vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 600 EUR Erstattungsbetrag pro Versicherungsjahr.
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte.
Soweit ein jedoch Anspruch auf Leistungen gegenüber der GKV besteht, müssen diese jeweils zuerst in Anspruch genommen werden. Die Bestätigung der Leistung seitens der GKV muss der Concordia nachgewiesen werden.
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Concordia bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Ja, der Tarif Concordia AZ Kompakt leistet nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Ja, der Tarif leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Voraussetzung hierfür ist, dass die osteopathische Behandlung von einem Arzt auf Privatrezept verordnet wird.
Ja, der Tarif erstattet 100 % der Aufwendungen für telemedizinische Leistungen. Hierbei handelt es sich um eine krankheitsbezogene Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Arzt mit Hilfe von Telefon, Videoanruf oder anderer Kommunikationsmedien. Die Erstattung ist auf fünf Beratungen und auf einen Höchstbetrag von 500 EUR je Versicherungsjahr begrenzt.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.