Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Concordia AZ Kompakt
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Kurzübersicht - Tarif Concordia AZ Kompakt
Der Concordia Tarif AZ Kompakt erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 750 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 600 EUR pro Versicherungsjahr.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Osteopathische Behandlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch dann erstattungsfähig, wenn Sie nicht von einem Heilpraktiker sondern von einem Arzt oder Physiotherapeuten erbracht werden.
Für Sehhilfen werden ebenfalls 80 %, bis zu 150 EUR im Versicherungsjahr erstattet.
Für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen stehen zusammen 300 EUR im Versicherungsjahr zu Verfügung.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Concordia AZ Kompakt
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathtische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Alternativ erstattet diese Versicherung auch 80 % der Behandlungskosten für osteopatische Behandlungen durch andere Leistungserbringer, wenn diese Behandlung zuvor von einem Arzt auf Privatrezept verordnet wurde.
Die genauen Voraussetzungen finden Sie hier: Osteopathie durch andere Leistungserbringer.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Concordia vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 600 EUR Erstattungsbetrag pro Versicherungsjahr.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte.
Soweit ein jedoch Anspruch auf Leistungen gegenüber der GKV besteht, müssen diese jeweils zuerst in Anspruch genommen werden. Die Bestätigung der Leistung seitens der GKV muss der Concordia nachgewiesen werden.
Gibt es Wartezeiten?
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Concordia bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif Concordia AZ Kompakt leistet nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Ja, der Tarif leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Voraussetzung hierfür ist, dass die osteopathische Behandlung von einem Arzt auf Privatrezept verordnet wird.
Ja, der Tarif erstattet 100 % der Aufwendungen für telemedizinische Leistungen. Hierbei handelt es sich um eine krankheitsbezogene Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Arzt mit Hilfe von Telefon, Videoanruf oder anderer Kommunikationsmedien. Die Erstattung ist auf fünf Beratungen und auf einen Höchstbetrag von 500 EUR je Versicherungsjahr begrenzt.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Jennifer Volkmer
Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.