DKV Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarife im Vergleich

DKV Heilpraktiker Zusatzversicherung

Diese Gesellschaft gehört zu den privaten Krankenzusatzversicherungen, die gesetzlich Krankenversicherte abschließen können, um ihren Versicherungsschutz über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) hinaus zu erweitern. Sie bietet Zugang zu besseren Leistungen, wie beispielsweise hochwertigerer Zahnbehandlung, Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Sehhilfen, die sonst nur Privatpatienten vorbehalten sind.

KABZ

Der DKV Tarif KABZ erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 750 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 600 EUR pro Versicherungsjahr.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.

Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 300 EUR erstattet. 

SPEZIAL-Tarif

Für diesen Tarif müssen Sie gleichzeitig einen KombiMed Zahn bzw. KombiMed Dental Tarif der DKV vereinbaren oder diesen bereits versichert haben (z.B. Z80, Z90, Z100, KDT). Dadurch erhalten Sie aktuell einen Beitragsvorteil von 10 % gegenüber dem Tarif KABN, der von den tariflichen Leistungen her identisch ist.

KABN

Der DKV Tarif KABN erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 750 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 600 EUR pro Versicherungsjahr.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.

Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 300 EUR erstattet


Wenn Sie gleichzeitig einen KombiMed Zahn bzw. KombiMed Dental Tarif der DKV vereinbaren oder diesen bereits versichert haben (z.B. Z80, Z90, Z100, KDT), erhalten Sie aktuell einen Beitragsvorteil von 10 %. Der Tarif trägt dann die Bezeichnung KABZ, ist aber von den Leistungen her identisch mit dem Tarif KABN.

KAZM

Der DKV Tarif KAZM erstattet 80 %, bis zu 1.000 EUR pro Kalenderjahr für  Aufwendungen für Arznei- und Verbandmittel im Rahmen einer ambulanten Heilbehandlung.


Außerdem stehen Ihnen die Serviceleistungen des DKV-Gesundheitstelefons zur Verfügung. Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen aus dem medizinischen Bereich (allgemeine Gesundheitsfragen, Diagnose- und Behandlungsmethoden etc.). Die Rufnummer ist gebührenfrei.

KHMR

Der DKV Tarif KHMR erstattet 90 % für Sehhilfen, Gestelle und Gläser. Bei Kontaktlinsenträgern auch für Monats- oder Tageslinsen. Innerhalb von 2 Versicherungsjahren werden bis zu 300 EUR erstattet.

Zusätzlich werden pro Kalenderjahr bis zu 300 EUR für sonstige Hilfsmittel erstattet. Pro Verordnung werden auch Hörgeräte zu 80 %, max. 600 EUR je Hörgerät bezuschusst.

Als weiterer Baustein ist eine Auslandsreisekrankenversicherung integriert worden. Diese leistet für die im Ausland notwendig werdenden Notfallbehandlungen.

KSHR

Der DKV Tarif KSHR leistet für Sehhilfen, Gestelle, Gläser und Kontaktlinsen 80 % bis 250 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Kalenderjahren, dies ergibt einen Erstattungsbetrag von max. 200 EUR.

Als weiterer Baustein ist eine Auslandsreisekrankenversicherung integriert worden. Diese leistet für die im Ausland notwendig werdenden Notfallbehandlungen.

 

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