Zusatzversicherung Heilpraktiker und alternative
Heilmethoden im Vergleich

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Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung DKV KABZ

KABZ

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif DKV KABZ

Wartezeiten?
3 Monate, keine bei Unfall
Heilpraktikerbehandlung
Ja, 80 %
Osteopathische Leistungen
Ja, 80 %
Psychotherapeutische Leistungen
Ja, 80 %
Arzneimittel vom Heilpraktiker
Ja, 80 %
Höchstsatz Gebührenverzeichnis
Ja
Arzt für Naturheilverfahren
Ja, 80 %
Erstattungshöhe für Alternativmedizin
600 EUR / Versicherungsjahr
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?
Nein, 100 EUR / 1. VJ, 200 EUR / 2. VJ u. 300 EUR / 3. VJ

Der DKV Tarif KABZ erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 750 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 600 EUR pro Versicherungsjahr.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.

Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 300 EUR erstattet. 

SPEZIAL-Tarif

Für diesen Tarif müssen Sie gleichzeitig einen KombiMed Zahn bzw. KombiMed Dental Tarif der DKV vereinbaren oder diesen bereits versichert haben (z.B. Z80, Z90, Z100, KDT). Dadurch erhalten Sie aktuell einen Beitragsvorteil von 10 % gegenüber dem Tarif KABN, der von den tariflichen Leistungen her identisch ist.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV KABZ

Was ist zu beachten, wenn Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung wechseln?

Wenn Sie beim bisherigen Versicherer bleiben und nur Versicherungsumfang ändern wollen, dürfen Sie auf keinen Fall den alten Tarif kündigen!

Wir werden mit Ihnen zusammen einen Änderungsantrag stellen. Der Versicherer wird bei einem Änderungsantrag immer Ihre individuelle Leistungshistorie (eingereichte Rechnungen) berücksichtigen. Lehnt der Versicherer den beantragten Tarifwechsel ab, z.B. weil Sie den bisherigen Tarif oft oder mit chronischen Diagnosen in Anspruch genommen haben, bleibt Ihr bisheriger Versicherungsschutz trotzdem vollständig und ungefährdet erhalten.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.

Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif DKV KABZ leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?

80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.

Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?

80 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
80 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
80 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen.  Erstattet wird auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für im Hufelandverzeichnis aufgeführte Therapieformen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?

80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?

80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.

Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif DKV KABZ leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.

Höhe der Erstattung für Alternativmedizin

80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 750 EUR pro Versicherungsjahr werden erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 600 EUR.

Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Nein, aber es werden 100 EUR im ersten, 200 EUR im zweiten und 300 EUR im dritten Versicherungsjahr erstattet. Ab dem vierten Versicherungsjahr stehen pro Jahr 600 EUR zur Verfügung.

Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.

Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die DKV bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, für diesen Tarif müssen Sie gleichzeitig einen KombiMed Zahn- bzw. KombiMed Dental-Tarif der DKV vereinbaren oder diesen bereits versichert haben (z.B. Z80, Z90, Z100, KDT). Dadurch erhalten Sie aktuell einen Beitragsvorteil von 10 % gegenüber dem Tarif KABN, der von den tariflichen Leistungen her identisch ist.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt neun Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 19., 29., 39., 49., 59., 69., 79. bzw. 89. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In Pkt. 9.5 Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die DKV auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker oder Hörgeräteakustiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen. Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker, Hörgeräteakustiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die DKV.