Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung SDK AP7
AP7
Kurzübersicht - Tarif SDK AP7
Viele Vorerkrankungen sind versicherbar!!
Vorerkrankungen, die sonst nicht versicherbar sind, können bei der SDK gegen Einschlussbeitrag mitversichert werden.
Es ist mehr als einen Versuch wert!
Der Tarif SDK AP7 leistet zu 70 % bis 700 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren für alternativmedizinische und naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker.
Weitere Leistungsmerkmale des Tarifs sind die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, Schutz- und Reiseschutzimpfungen und Hörgeräten.
Der Tarif erstattet außerdem Sehhilfen zu 100 %, bis 300 EUR in zwei Kalenderjahren.
Der Tarif verzichtet auf Wartezeiten und leistet von Beginn an in voller Höhe.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif SDK AP7
Wenn Sie beim bisherigen Versicherer bleiben und nur Versicherungsumfang ändern wollen, dürfen Sie auf keinen Fall den alten Tarif kündigen!
Wir werden mit Ihnen zusammen einen Änderungsantrag stellen. Der Versicherer wird bei einem Änderungsantrag immer Ihre individuelle Leistungshistorie (eingereichte Rechnungen) berücksichtigen. Lehnt der Versicherer den beantragten Tarifwechsel ab, z.B. weil Sie den bisherigen Tarif oft oder mit chronischen Diagnosen in Anspruch genommen haben, bleibt Ihr bisheriger Versicherungsschutz trotzdem vollständig und ungefährdet erhalten.
Ja, der Tarif SDK AP7 leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physiotherapeutisch tätig sind.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte. Bei Behandlungsrechnungen von ärztlich durchgeführten Naturheilverfahren oder ärztlich verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmitteln muss jedoch ein Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingetragen sein.
Dabei ist es auch ausreichend, wenn Ihre Krankenkasse vermerkt, dass keine Vorleistung erbracht wurde. Die SDK leistet dann 70 % des Rechnungsbetrages.
Nein, im Tarif SDK AP7 sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif AP7 der SDK verzichtet auf Wartezeiten und leistet sofort in voller Höhe.
Ja, die tariflichen Leistungen werden auch im Ausland erstattet.
Ja, mit Erreichen des 30., 35., 40., 45., 50., 55., 60. oder 65. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die nächsthöhere Erstattungsstufe (Tarif AP9) umzustellen. Der Antrag hierfür muss mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin gestellt werden.
Ja, auch Personen mit Vorerkrankungen sind gegen Beitragszuschlag in diesem Tarif versicherbar.
Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 20., 30., 40., 50., 60. und 70. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Ja, der Versicherungsschutz gilt für die im Ausland durchgeführten und abgerechneten und von einem Arzt oder Heilpraktiker erbrachten Heilbehandlungen. Die Kosten werden in ortsüblicher Höhe erstattet.
Wenn in einem Land eine Taxe zur Berechnung der Kosten existiert, so sind Behandlungskosten nur dann erstattungsfähig, wenn sie der taxmäßigen Vergütung entsprechen.