Zusatzversicherung Heilpraktiker und alternative
Heilmethoden im Vergleich

  • Wir haben die Testsieger!
  • Top Leistungen zum Bestpreis!
  • Bereits ab 15,82 monatlich für 21-Jährige Person

Kostenlos Ihren Beitrag berechnen

Ohne Anmeldung vergleichen
Jahr

Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung SDK AP7

AP7

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif SDK AP7

Wartezeiten?
Keine Wartezeit
Heilpraktikerbehandlung
Ja, 70 %
Osteopathische Leistungen
Ja, 70 %
Psychotherapeutische Leistungen
Nein
Arzneimittel vom Heilpraktiker
Ja, 70 %
Höchstsatz Gebührenverzeichnis
Ja
Arzt für Naturheilverfahren
Ja, 70 %
Erstattungshöhe für Alternativmedizin
700 EUR / 2 Kalenderjahre
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?
Ja

Viele Vorerkrankungen sind versicherbar!!
Vorerkrankungen, die sonst nicht versicherbar sind, können bei der SDK gegen Einschlussbeitrag mitversichert werden.
Es ist mehr als einen Versuch wert! 

Der Tarif SDK AP7 leistet zu 70 % bis 700 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren für alternativmedizinische und naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker. 

Weitere Leistungsmerkmale des Tarifs sind die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, Schutz- und Reiseschutzimpfungen und Hörgeräten.  
Der Tarif erstattet außerdem Sehhilfen zu 100 %, bis 300 EUR in zwei Kalenderjahren.

Der Tarif verzichtet auf Wartezeiten und leistet von Beginn an in voller Höhe.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif SDK AP7

Was ist zu beachten, wenn Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung wechseln?

Wenn Sie beim bisherigen Versicherer bleiben und nur Versicherungsumfang ändern wollen, dürfen Sie auf keinen Fall den alten Tarif kündigen!

Wir werden mit Ihnen zusammen einen Änderungsantrag stellen. Der Versicherer wird bei einem Änderungsantrag immer Ihre individuelle Leistungshistorie (eingereichte Rechnungen) berücksichtigen. Lehnt der Versicherer den beantragten Tarifwechsel ab, z.B. weil Sie den bisherigen Tarif oft oder mit chronischen Diagnosen in Anspruch genommen haben, bleibt Ihr bisheriger Versicherungsschutz trotzdem vollständig und ungefährdet erhalten.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
70 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif SDK AP7 leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
70 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel. Die Arzneimittel müssen in der Apotheke gekauft werden.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
70 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
70 % des Rechnungsbetrags für osteopathtische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Keine, der Tarif AP7 leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker. Die nach GebüH abrechnungsfähigen Leistungen 19.1 bis 19.8 für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker werden seitens der SDK im Tarif AP7 nicht erstattet.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif SDK AP7 leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physiotherapeutisch tätig sind.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
70 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnisses und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
70 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.  Die Arzneimittel müssen in der Apotheke gekauft werden.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
70 % des Rechnungsbetrags für verordnete Heilmittel.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif SDK AP7 leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
70 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 700 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 350 EUR pro Kalenderjahr.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, der Tarif AP7 leistet sofort in voller Höhe. Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte. Bei Behandlungsrechnungen von ärztlich durchgeführten Naturheilverfahren oder ärztlich verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmitteln muss jedoch ein Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingetragen sein.
Dabei ist es auch ausreichend, wenn Ihre Krankenkasse vermerkt, dass keine Vorleistung erbracht wurde. Die SDK leistet dann 70 % des Rechnungsbetrages.

Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif SDK AP7 sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif AP7 der SDK verzichtet auf Wartezeiten und leistet sofort in voller Höhe.

Ja, die tariflichen Leistungen werden auch im Ausland erstattet.

Ja, mit Erreichen des 30., 35., 40., 45., 50., 55., 60. oder 65. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die nächsthöhere Erstattungsstufe (Tarif AP9) umzustellen. Der Antrag hierfür muss mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin gestellt werden.

Ja, auch Personen mit Vorerkrankungen sind gegen Beitragszuschlag in diesem Tarif versicherbar.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 20., 30., 40., 50., 60. und 70. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom  01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Versicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

Unter Punkt D 2 in Teil I der AVB verzichtet die SDK auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt ein Versicherungsjahr. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Ja, der Versicherungsschutz gilt für die im Ausland durchgeführten und abgerechneten und von einem Arzt oder Heilpraktiker erbrachten Heilbehandlungen. Die Kosten werden in ortsüblicher Höhe erstattet.

Wenn in einem Land eine Taxe zur Berechnung der Kosten existiert, so sind Behandlungskosten nur dann erstattungsfähig, wenn sie der taxmäßigen Vergütung entsprechen.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die SDK.