Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung SDK AP1
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AP1
Kurzübersicht - Tarif SDK AP1
Viele Vorerkrankungen sind versicherbar!!
Vorerkrankungen, die sonst nicht versicherbar sind, können bei der SDK gegen Einschlussbeitrag mitversichert werden.
Es ist mehr als einen Versuch wert!
Der Tarif SDK AP1 leistet zu 100 % bis 1.000 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren für alternativmedizinische und naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker.
Weitere Leistungsmerkmale des Tarifs sind die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, Schutz- und Reiseschutzimpfungen und Hörgeräten.
Der Tarif erstattet außerdem Sehhilfen zu 100 %, bis 500 EUR in zwei Kalenderjahren.
Der Tarif verzichtet auf Wartezeiten und leistet von Beginn an in voller Höhe.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif SDK AP1
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif SDK AP1 leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physiotherapeutisch tätig sind.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte. Bei Behandlungsrechnungen von ärztlich durchgeführten Naturheilverfahren oder ärztlich verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmitteln muss jedoch ein Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingetragen sein.
Dabei ist es auch ausreichend, wenn Ihre Krankenkasse vermerkt, dass keine Vorleistung erbracht wurde. Die SDK leistet dann 100 % des Rechnungsbetrages.
Gibt es Wartezeiten?
Nein, im Tarif SDK AP1 sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif AP1 der SDK verzichtet auf Wartezeiten und leistet sofort in voller Höhe.
Ja, die tariflichen Leistungen werden auch im Ausland erstattet.
Ja, auch Personen mit Vorerkrankungen sind gegen Beitragszuschlag in diesem Tarif versicherbar.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 20., 30., 40., 50., 60. und 70. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Versicherungsschutz gilt für die im Ausland durchgeführten und abgerechneten und von einem Arzt oder Heilpraktiker erbrachten Heilbehandlungen. Die Kosten werden in ortsüblicher Höhe erstattet.
Wenn in einem Land eine Taxe zur Berechnung der Kosten existiert, so sind Behandlungskosten nur dann erstattungsfähig, wenn sie der taxmäßigen Vergütung entsprechen.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Jennifer Volkmer
Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.