Zusatzversicherung Heilpraktiker und alternative
Heilmethoden im Vergleich

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Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Continentale CEB-Plus-U

CEB-Plus-U

"Befriedigend (3)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17

Kurzübersicht - Tarif Continentale CEB-Plus-U

Wartezeiten?
3 Monate, keine bei Unfall
Heilpraktikerbehandlung
Ja, 100 % bei GKV-Vorleistung
Ja, 50 % ohne GKV-Vorleistung
Osteopathische Leistungen
Ja, 50 %
Psychotherapeutische Leistungen
Keine Leistungspflicht, Einzelfallentscheidung
Arzneimittel vom Heilpraktiker
Ja, 100 % bis 100 EUR / Jahr bei GKV-Vorleistung
Ja, 50 % ohne GKV-Vorleistung
Höchstsatz Gebührenverzeichnis
Nein, bis Mindestsatz GebüH
Arzt für Naturheilverfahren
Nein
Erstattungshöhe für Alternativmedizin
50 % ohne Begrenzung (Mindestsätze)
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?
Ja (aber nur GebüH-Mindestsätze)

"Befriedigend (3,0)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.


Continentale, CEB-Plus-U, 50 % - ohne Begrenzung des Rechnungsbetrages.

Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und nach dem versicherereigenen Leistungsverzeichnis, einschließlich verordneter Arzneimittel. Die Leistungen erfolgen jeweils nur bis zu den Mindestsätzen der GebüH.
Für naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte wird nicht geleistet. Für Sehhilfen werden innerhalb von 12 Monaten zwischen 77 und 100 EUR bereit gestellt. In den Prospekten wird eine 100 % Erstattung ausgelobt. Diese erfolgt nur, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse in Vorleistung gehen würde, was sie aber nicht tut. Ohne Vorleistung Ihrer Krankenkasse und das ist die Realität, erstattet der Tarif 50 % der Kosten für alternative Heilmethoden bis zu den Mindestsätzen.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Continentale CEB-Plus-U

Was ist zu beachten, wenn Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung wechseln?

Bei einem Wechsel zu diesem Versicherer sind alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein Wechsel kommt also nur in Frage, wenn Sie die Gesundheitsprüfung positiv bestehen.

Wir empfehlen, zuerst den neuen Tarif zu beantragen und die Antragsprüfung abzuwarten. Nimmt der neue Versicherer Ihren Antrag an, kann der bestehende Versicherungsschutz fristgerecht gekündigt werden.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
100 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen, bei Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Mindestsätze. Ohne Vorleistung Ihrer Krankenkasse und das ist der Regelfall, werden 50% erstattet. Ergänzend zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker leistet der Tarif auch für die im versichereigenen Leistungsverzeichnis aufgeführten Behandlungen.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Nein, der Tarif CEB-Plus-U leistet nur bis zu den Mindestsätzen der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel, max. 100 EUR je Kalenderjahr, sofern Ihre gesetzliche Krankenkasse in Vorleistung geht, sonst nur 50% Erstattung.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Keine, der Tarif CEB-Plus-U leistet nicht für Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
50 % des Rechnungsbetrags für osteopathtische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker werden grundsätzlich genauestens überprüft. Bei Behandlungen durch Heilpraktiker (Leistungen nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8) wird immer nach dem Inhalt der Behandlung (Therapieverfahren!) gefragt. Der Heilpraktiker hat dazu (vorab) zu belegen, dass seiner Behandlung ein definiertes Krankheitsbild zugrunde liegt und die Therapie ihrer Art und Dauer nach geeignet ist, einen Therapieerfolg herbeizuführen.
Wir empfehlen dringlichst vor Behandlungsbeginn Verbindung mit uns aufzunehmen und die Kostenübernahme im Einzelfall (Zusatzqualifikation des Heilpraktikers?, geplantes Therapieverfahren?; Umfang der Behandlung?; Krankheitsbild?) mit uns abzuklären. Befähigungsnachweise sind bei Psychotherapie grundsätzlich erforderlich. Bei Anfragen / Kostenanträgen senden wir (über den VN) ein Formular an den Heilpraktiker. Der Heilpraktiker soll das geplante Therapieverfahren, die Diagnose(n), die Prognose und die Therapiedauer vermerken. Erhalten wir das Formular zurück und die medizinische Notwendigkeit wurde nachgewiesen, kann eine Zusage über bis zu 25 Behandlungen nach GebüH erfolgen.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Keine, der Tarif CEB-Plus-U leistet nicht für die von Ärzten durchgeführten naturheilkundlichen Behandlungen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Keine, der Tarif CEB-Plus-U leistet nicht für ärztlich verordnete Arzneimittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Keine, der Tarif CEB-Plus-U leistet nicht für ärztlich verordnete Heilmittel wie z. B. Massagen.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Nein, die ärztlich abgerechneten Leistungen werden von der Continentale analog der GebüH Mindestsätze runtergerechnet sodass eine erhebliche Differenz zu Lasten der Versicherten verbleibt.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
50 % des Rechnungsbetrags ohne Begrenzung.  

Die erstattungsfähigen Kosten für Behandlungsleistungen sind nicht durch eine Summenobergrenze gedeckelt, es wird aber nur bis zu den Mindestsätzen erstattet. Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar ermäßigen sich die Höchsterstattungsbeträge für die pro Jahr summenmäßig gedeckelten Arznei- und Verbandmittel für jeden nicht versicherten Monat um jeweils 1/12.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor, es wird aber nur bis zu den Mindestsätzen der GebüH erstattet.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Nein, und hier liegt das eigentliche Problem des Tarifs CEB-Plus-U. Eine Vorleistung ist erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten aber im Regelfall weder für alternative Heilverfahren, noch für Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, daher erstattet der Tarif lediglich 50 % der erstattungsfähigen Kosten.
Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Continentale bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif leistet zwar nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor, es wird aber nur bis zu den Mindestsätzen der GebüH erstattet.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II der AVB verzichtet die Continentale auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen. Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die Continentale.