Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Continentale CEK-Plus-U
CEK-Plus-U
Kurzübersicht - Tarif Continentale CEK-Plus-U
Ja, 80 % ohne GKV-Vorleistung
Ja, 80 % ohne GKV-Vorleistung
"Gut (2,5)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und nach dem versicherereigenen Leistungsverzeichnis, einschließlich verordneter Arzneimittel. Die Leistungen erfolgen jeweils nur bis zu den Mindestsätzen des GebüH.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 12 Monaten zwischen 150 und 200 EUR bereit gestellt. In den Prospekten wird eine 100 % Erstattung ausgelobt. Diese erfolgt nur, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse in Vorleistung gehen würde, was sie aber nicht tut. Ohne Vorleistung Ihrer Krankenkasse und dass ist die Realität, erstattet der Tarif 80 % der Kosten für alternative Heilmethoden bis zu den Mindestsätzen.Ergänzend sind diverse Zuzahlungsleistungen enthalten.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Continentale CEK-Plus-U
Wenn Sie beim bisherigen Versicherer bleiben und nur Versicherungsumfang ändern wollen, dürfen Sie auf keinen Fall den alten Tarif kündigen!
Wir werden mit Ihnen zusammen einen Änderungsantrag stellen. Der Versicherer wird bei einem Änderungsantrag immer Ihre individuelle Leistungshistorie (eingereichte Rechnungen) berücksichtigen. Lehnt der Versicherer den beantragten Tarifwechsel ab, z.B. weil Sie den bisherigen Tarif oft oder mit chronischen Diagnosen in Anspruch genommen haben, bleibt Ihr bisheriger Versicherungsschutz trotzdem vollständig und ungefährdet erhalten.
Wir empfehlen dringlichst vor Behandlungsbeginn Verbindung mit uns aufzunehmen und die Kostenübernahme im Einzelfall (Zusatzqualifikation des Heilpraktikers?, geplantes Therapieverfahren?; Umfang der Behandlung?; Krankheitsbild?) mit uns abzuklären. Befähigungsnachweise sind bei Psychotherapie grundsätzlich erforderlich. Bei Anfragen / Kostenanträgen senden wir (über den VN) ein Formular an den Heilpraktiker. Der Heilpraktiker soll das geplante Therapieverfahren, die Diagnose(n), die Prognose und die Therapiedauer vermerken. Erhalten wir das Formular zurück und die medizinische Notwendigkeit wurde nachgewiesen, kann eine Zusage über bis zu 25 Behandlungen nach GebüH erfolgen.
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Die erstattungsfähigen Kosten für Behandlungsleistungen sind nicht durch eine Summenobergrenze gedeckelt, es wird aber nur bis zu den Mindestsätzen erstattet. Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar ermäßigen sich die Höchsterstattungsbeträge für die pro Jahr summenmäßig gedeckelten Arznei- und Verbandmittel für jeden nicht versicherten Monat um jeweils 1/12.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor, es wird aber nur bis zu den Mindestsätzen der GebüH erstattet.
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Continentale bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Ja, der Tarif leistet zwar nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor, es wird aber nur bis zu den Mindestsätzen der GebüH erstattet.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.