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Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Signal Iduna AmbulantPLUSpur

AmbulantPLUSpur

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Signal Iduna AmbulantPLUSpur

Wartezeiten?
Keine Wartezeit
Heilpraktikerbehandlung
Ja, 80 %
Osteopathische Leistungen
Ja, 80 %
Psychotherapeutische Leistungen
Nein
Arzneimittel vom Heilpraktiker
Ja, 80 %
Höchstsatz Gebührenverzeichnis
Ja
Arzt für Naturheilverfahren
Ja, 80 %
Erstattungshöhe für Alternativmedizin
750 EUR / Kalenderjahr
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?
Ja

Der Signal Tarif PLUSpur erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 937,50 EUR Rechnungbetrag.

Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 750 EUR pro Kalenderjahr.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.

Für Sehhilfen werden innerhalb von 2 Kalenderjahren 375 EUR erstattet.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Signal Iduna AmbulantPLUSpur

Was ist zu beachten, wenn Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung wechseln?

Bei dem Tarif Signal AmbulantPLUSpur handelt es sich um Ihre aktuelle ambulante Zusatzversicherung.

Kündigen Sie diese Versicherung keinesfalls vorschnell! 

Sprechen Sie zuvor unbedingt mit unseren Spezialisten. Wir klären wichtige Details in einem vertraulichen Gespräch. Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre spielen eine sehr wichtige Rolle, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz aufstocken oder wechseln wollen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne. 
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif PLUSpur leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arzneimittel.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
80 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?

80 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Keine, der Tarif PLUSpur leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker. Die nach GebüH abrechnungsfähigen Leistungen 19.1 bis 19.8 für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker werden seitens der Signal im Tarif PLUSpur nicht erstattet.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Nein, der Tarif leistet ausschließlich für Behandlungen bei Vollheilpraktikern. Behandlungen bei eingeschränkt tätigen Sektoral- oder Teilheilpraktikern sind nicht erstattungsfähig.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
80 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnisses und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
80 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arzneimittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
80 % des Rechnungsbetrags für ärztlich verordnete Heilmittel.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif PLUSpur leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 937,50 EUR pro Kalenderjahr werden erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 750 EUR.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, der TarifAmbulant PLUS pur leistet sofort in voller Höhe.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.

Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif Signal AmbulantPLUSpur sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten. 

Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.


Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif PLUSpur ist bis zum vollendeten 54. Lebensjahr ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt drei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 20., 35. und 45. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag. Die Umstellung in den Tarif Ambulant PLUS mit Alterungsrückstellungen erfolgt automatisch zu Beginn des Jahres in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die Signal auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen. Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die Signal.