Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Signal Iduna AmbulantPLUSpur
AmbulantPLUSpur
Kurzübersicht - Tarif Signal Iduna AmbulantPLUSpur
Der Signal Tarif PLUSpur erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 937,50 EUR Rechnungbetrag.
Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 750 EUR pro Kalenderjahr.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 2 Kalenderjahren 375 EUR erstattet.Fragen & Antworten im Detail - Tarif Signal Iduna AmbulantPLUSpur
Bei dem Tarif Signal AmbulantPLUSpur handelt es sich um Ihre aktuelle ambulante Zusatzversicherung.
Kündigen Sie diese Versicherung keinesfalls vorschnell!
Sprechen Sie zuvor unbedingt mit unseren Spezialisten. Wir klären wichtige Details in einem vertraulichen Gespräch. Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre spielen eine sehr wichtige Rolle, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz aufstocken oder wechseln wollen.
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Nein, der Tarif leistet ausschließlich für Behandlungen bei Vollheilpraktikern. Behandlungen bei eingeschränkt tätigen Sektoral- oder Teilheilpraktikern sind nicht erstattungsfähig.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Nein, im Tarif Signal AmbulantPLUSpur sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.