Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Signal Iduna AmbulantPLUS
AmbulantPLUS
Kurzübersicht - Tarif Signal Iduna AmbulantPLUS
"Gut (2,3)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der Signal Tarif PLUS erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 937,50 EUR Rechnungbetrag.
Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 750 EUR pro Kalenderjahr.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 2 Kalenderjahren 375 EUR erstattet.Fragen & Antworten im Detail - Tarif Signal Iduna AmbulantPLUS
Bei einem Wechsel zu diesem Versicherer sind alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein Wechsel kommt also nur in Frage, wenn Sie die Gesundheitsprüfung positiv bestehen.
Wir empfehlen, zuerst den neuen Tarif zu beantragen und die Antragsprüfung abzuwarten. Nimmt der neue Versicherer Ihren Antrag an, kann der bestehende Versicherungsschutz fristgerecht gekündigt werden.
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Nein, der Tarif leistet ausschließlich für Behandlungen bei Vollheilpraktikern. Behandlungen bei eingeschränkt tätigen Sektoral- oder Teilheilpraktikern sind nicht erstattungsfähig.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Nein, im Tarif Signal AmbulantPLUS sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.