Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Universa uni-med A Komfort
uni-med A Komfort
Kurzübersicht - Tarif Universa uni-med A Komfort
"Befriedigend (3,2)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der Tarif uni-med A Komfort der Universa erstattet 50 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 50 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 50 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, innerhalb von zwei Kalenderjahren bis 600 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 300 EUR in zwei Kalenderjahren.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen.
Für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden innerhalb von 24 Monaten bis zu 125 EUR erstattet.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Universa uni-med A Komfort
Bei dem Tarif Universa uni-med A Komfort handelt es sich um Ihre aktuelle ambulante Zusatzversicherung.
Kündigen Sie diese Versicherung keinesfalls vorschnell!
Sprechen Sie zuvor unbedingt mit unseren Spezialisten. Wir klären wichtige Details in einem vertraulichen Gespräch. Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre spielen eine sehr wichtige Rolle, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz aufstocken oder wechseln wollen.
50 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6.
Die Universa leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer.
In
diesem Fall muss die osteopathische Behandlung von einem Arzt auf
Privatrezept verordnet werden. Die Leistung selbst muss
qualitätsgesichert von einem zur osteopathischen Leistungserbringung
berechtigten Arzt, einem Physiotherapeuten oder sonstigen
Leistungserbringern durchgeführt werden, die Mitglied eines
Berufsverbandes der Osteopathen sind oder eine Ausbildung absolviert
haben, die zum Beitrtitt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Universa bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Ja, der Tarif leistet nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Ja, der Tarif leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Voraussetzung hierfür ist, dass die osteopathische Behandlung von einem Arzt auf Privatrezept verordnet wird.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.