Liste der Tarife der Gesellschaft Universa
Universa Heilpraktiker Zusatzversicherung
uni-med A Exklusiv
"Gut (1,8)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der Tarif uni-med A Exklusiv der Universa erstattet 90 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 90 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 90 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, innerhalb von zwei Kalenderjahren bis 2.000 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.800 EUR in zwei Kalenderjahren.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen.
Für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden innerhalb von 24 Monaten bis zu 375 EUR erstattet.
uni-med A Premium
"Gut (2,5)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der Tarif uni-med A Premium der Universa erstattet 70 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 70 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 70 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, innerhalb von zwei Kalenderjahren bis 1.715 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.200 EUR in zwei Kalenderjahren.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen.
Für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden innerhalb von 24 Monaten bis zu 250 EUR erstattet.
uni-med A Komfort
"Befriedigend (3,2)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der Tarif uni-med A Komfort der Universa erstattet 50 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 50 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 50 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, innerhalb von zwei Kalenderjahren bis 600 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 300 EUR in zwei Kalenderjahren.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen.
Für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden innerhalb von 24 Monaten bis zu 125 EUR erstattet.