Privatkinderarzt: Selbst zahlen oder versichern?
Jens Rusteberg
MBA & Gesellschafter-Geschäftsführer
Veröffentlicht am 31.10.2026
Bildquelle: KI Generiert
Der gewünschte Kinderarzt behandelt nur privat – also einfach die Rechnung selbst bezahlen? Bei einzelnen Terminen kann das sinnvoll sein. Wer seinem Kind dauerhaft Zugang zu Privatkinderärzten und Spezialisten ermöglichen möchte, sollte dagegen rechnen, ob eine Kostenerstattungsversicherung die bessere Lösung ist.
Du rufst beim Kinderarzt an und bekommst endlich einen kurzfristigen Termin.
Dann kommt die Frage:
„Ist Ihr Kind privat versichert?“
Nein. Dein Kind ist ganz normal gesetzlich versichert.
Die Praxis behandelt aber nur Privatpatienten und Selbstzahler.
Jetzt hast du im Grunde zwei Möglichkeiten:
Du bezahlst den Termin einfach selbst.
Oder du überlegst, ob du dein Kind dauerhaft so absicherst, dass privatärztliche Rechnungen nicht jedes Mal vollständig bei dir hängen bleiben.
Was ist sinnvoller?
Meine Antwort: Das hängt vor allem davon ab, ob du einen einzelnen Privattermin brauchst oder grundsätzlich eine andere ambulante Versorgung für dein Kind möchtest.
Für einen einzelnen Termin würde ich nicht sofort eine Versicherung abschließen
Das sage ich als Versicherungsmakler ganz bewusst.
Wenn du einmal im Jahr zu einem Privatkinderarzt möchtest und die Rechnung überschaubar ist, kann Selbstzahlen vollkommen vernünftig sein.
Eine Versicherung kostet schließlich ebenfalls Geld.
Dazu können je nach Tarif ein Selbstbehalt und weitere Bedingungen kommen.
Nur eine Versicherung abzuschließen, damit sich der nächste einzelne Kinderarzttermin irgendwie „rechnet“, halte ich deshalb für den falschen Ansatz.
Interessanter wird das Thema, wenn du sagst:
„Ich möchte diese Möglichkeit nicht nur einmal haben. Ich möchte für mein Kind dauerhaft auch Privatärzte und Spezialisten nutzen können.“
Dann sieht die Rechnung anders aus.
Privatkinderärzte werden für Eltern zunehmend interessant
Das Problem ist inzwischen vielen Eltern bekannt.
Du suchst einen Kinderarzt und stellst fest:
- keine neuen Kassenpatienten,
- lange Wartezeiten,
- schwierige telefonische Erreichbarkeit,
- kurzfristige Termine kaum verfügbar,
- bestimmte Spezialisten arbeiten nur privat.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die medizinische Versorgung beim Kassenkinderarzt schlechter ist.
Es bedeutet aber, dass der Zugang zur gewünschten Praxis schwierig sein kann.
Und genau hier verändert sich die Frage.
Dann geht es nicht mehr darum, ob eine einzelne Privatrechnung 100 oder 200 Euro kostet.
Es geht darum, ob du für dein Kind dauerhaft eine größere Auswahl an Ärzten und Fachärzten haben möchtest.
Möglichkeit 1: Privatkinderarzt einfach selbst bezahlen
Das ist die unkomplizierteste Variante.
Dein Kind bleibt gesetzlich versichert.
Bei normalen Kassenärzten nutzt ihr weiterhin die Gesundheitskarte.
Möchtest du zusätzlich eine reine Privatpraxis aufsuchen, vereinbarst du einen Termin als Selbstzahler und bekommst anschließend eine Privatrechnung.
Die Kosten hängen davon ab, welche Untersuchungen und Behandlungen tatsächlich durchgeführt werden.
Eine einfache Beratung ist etwas anderes als eine umfangreiche Diagnostik mit Labor, Ultraschall oder weiteren Untersuchungen.
Deshalb halte ich wenig von pauschalen Aussagen wie:
„Ein Besuch beim Privatkinderarzt kostet immer 80 Euro.“
So funktioniert eine privatärztliche Rechnung nicht.
Sie richtet sich nach den tatsächlich erbrachten und berechnungsfähigen Leistungen.
Wann Selbstzahlen durchaus sinnvoll sein kann
Selbstzahlen kann für dich die bessere Lösung sein, wenn:
- du nur sehr selten einen Privatarzt nutzen möchtest,
- du bereits einen guten Kassenkinderarzt hast,
- es lediglich um eine einzelne Zweitmeinung geht,
- du nur in Ausnahmefällen eine Privatpraxis aufsuchen möchtest,
- du das finanzielle Risiko problemlos selbst tragen kannst.
Dann würde ich nicht künstlich versuchen, aus jeder einzelnen Rechnung einen Versicherungsfall zu machen.
Versicherung sollte dort eingesetzt werden, wo du ein dauerhaftes finanzielles oder medizinisches Bedürfnis absichern möchtest.
Möglichkeit 2: Das Kind dauerhaft für Kostenerstattung absichern
Anders sieht es aus, wenn du grundsätzlich möchtest, dass dein Kind ambulant wie ein Privatpatient behandelt werden kann.
Dafür gibt es das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung mit einer passenden privaten Zusatzversicherung.
Das Kind kann dabei weiterhin gesetzlich versichert bleiben.
Auch eine beitragsfreie Familienversicherung muss dadurch nicht automatisch aufgegeben werden.
Du änderst vielmehr die Art, wie bestimmte medizinische Leistungen abgerechnet werden.
Statt ausschließlich über die Gesundheitskarte zu laufen, erhältst du Privatrechnungen.
Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich im Rahmen ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen. Die private Zusatzversicherung ergänzt anschließend je nach Tarif die verbleibenden Kosten.
Gerade Kinder können vergleichsweise günstig versichert werden
Und hier wird es aus meiner Sicht interessant.
Ambulante Kostenerstattungstarife sind für Kinder teilweise erheblich günstiger als für Erwachsene.
Ein aktuelles Beispiel aus unserem Vergleich ist der DKV KAMP 1.
Für Kinder von 0 bis 14 Jahren liegt der Beitrag aktuell bei 48,20 Euro monatlich.
Das entspricht 578,40 Euro im Jahr.
Der Tarif hat für Kinder und Jugendliche einen Selbstbehalt von 150 Euro pro Kalenderjahr.
Zum Vergleich: Wird derselbe Tarif im Erwachsenenalter fortgeführt, liegt der ausgewiesene Erwachsenenbeitrag derzeit deutlich höher.
Genau deshalb lohnt sich die Rechnung bei Kindern eher als bei vielen Erwachsenen.
Trotzdem würde ich nicht einfach sagen:
48,20 Euro im Monat – machen!
Wir müssen erst schauen, was du dafür eigentlich möchtest.
578 Euro Beitrag gegen ein paar Kinderarztrechnungen – lohnt sich das?
Wenn du ausschließlich wirtschaftlich rechnest, ist die Sache zunächst einfach.
Zahlst du 578,40 Euro Beitrag im Jahr und hast nur eine einzige kleine Privatrechnung, wäre Selbstzahlen möglicherweise günstiger gewesen.
Dazu kommt beim genannten Beispiel noch der tarifliche Selbstbehalt.
Aber das ist nur eine Momentaufnahme.
Die Frage lautet nicht:
„Bekomme ich meinen Versicherungsbeitrag dieses Jahr wieder heraus?“
Versicherung funktioniert so nicht.
Interessanter ist:
Welche Möglichkeiten möchte ich für mein Kind in den nächsten Jahren haben und welches Kostenrisiko möchte ich selbst tragen?
Ein krankes Kind produziert Termine meistens nicht nach Finanzplan
Das ist der Punkt, den Eltern aus eigener Erfahrung kennen.
Du kannst im Januar nicht planen:
„Dieses Jahr brauchen wir zweimal den Kinderarzt und sonst nichts.“
Vielleicht passiert genau das.
Vielleicht brauchst du aber plötzlich:
- mehrere Kinderarzttermine,
- einen Kinderkardiologen,
- einen Hautarzt,
- einen HNO Spezialisten,
- einen Allergologen,
- eine umfangreiche Diagnostik,
- Physiotherapie,
- Medikamente
- oder eine zweite fachärztliche Meinung.
Dann kann aus der gelegentlichen Privatrechnung schnell ein ganz anderes Kostenbild werden.
Versicherung bedeutet deshalb für mich nicht, jeden Euro Beitrag zurückbekommen zu müssen.
Sie bedeutet, dass ich vorher weiß, welchen finanziellen Rahmen ich bei einem größeren Bedarf habe.
Besonders interessant wird es bei Ärzten ohne Kassenzulassung
Hier trennt sich bei Kostenerstattungstarifen schnell die Spreu vom Weizen.
Ein normaler Vertragsarzt kann am Kostenerstattungsverfahren teilnehmen und dir eine Privatrechnung stellen.
Bei einer reinen Privatpraxis ohne Kassenzulassung kann es dagegen passieren, dass die gesetzliche Krankenkasse gar nichts erstattet.
Dann lautet die entscheidende Frage:
Was macht deine private Zusatzversicherung, wenn die GKV 0 Euro bezahlt?
Das ist bei weitem nicht bei allen Tarifen gleich.
Manche Tarife benötigen eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Andere übernehmen auch bei fehlender GKV Beteiligung einen Teil der tariflich erstattungsfähigen Rechnung.
Wenn reine Privatkinderärzte oder Spezialisten für dich besonders wichtig sind, solltest du deshalb gezielt Tarife mit Leistung ohne GKV Vorleistung vergleichen.
Ein konkretes Tarifbeispiel zeigt den Unterschied
Bleiben wir beim DKV KAMP 1 als Beispiel.
Der Tarif sieht bei tariflich erstattungsfähigen ambulanten Aufwendungen ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich eine Erstattung von 85 Prozent vor.
Das ist gerade bei einer reinen Privatpraxis interessant.
Aber auch hier gilt:
85 Prozent bedeutet nicht automatisch, dass jede Rechnung ohne weitere Prüfung zu 85 Prozent bezahlt wird.
Tarifbedingungen, Selbstbehalt, versicherte Leistungen und weitere Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden.
Deshalb ist das kein pauschaler „Privatkinderarzt Tarif“, sondern lediglich ein gutes Beispiel dafür, welche Tarifleistung bei fehlender GKV Beteiligung wichtig werden kann.
Selbstzahlen oder versichern? Mach zwei verschiedene Rechnungen
Ich würde als Elternteil zwei Szenarien betrachten.
Szenario 1: Wir brauchen den Privatarzt nur im Ausnahmefall
Du hast einen guten Kinderarzt mit Kassenzulassung.
Nur wenn du einmal keinen Termin bekommst oder eine spezielle Zweitmeinung möchtest, gehst du zu einem Privatarzt.
Dann kann Selbstzahlen völlig ausreichend sein.
Du behältst maximale Einfachheit und zahlst nur dann, wenn du die zusätzliche Versorgung tatsächlich nutzt.
Szenario 2: Privatärztliche Versorgung soll grundsätzlich möglich sein
Du möchtest nicht bei jedem Termin überlegen:
„Ist mir diese Rechnung jetzt zu teuer?“
Dir ist wichtig, auch künftig Privatkinderärzte und Spezialisten nutzen zu können.
Vielleicht gibt es in deiner Region sogar bestimmte Fachärzte, die ausschließlich privat arbeiten.
Dann würde ich eher über eine dauerhafte Absicherung nachdenken.
Denn jetzt versicherst du nicht einen einzelnen Arztbesuch.
Du versicherst ein Versorgungskonzept für dein Kind.
Für mich ist das der entscheidende Unterschied
Eine einzelne Rechnung kann man bezahlen.
Das ist meistens keine Katastrophe.
Problematisch wird es, wenn du deinem Kind dauerhaft eine bestimmte medizinische Versorgung ermöglichen möchtest und bei jeder Behandlung neu überlegen musst, ob du dir den nächsten Termin leisten willst.
Deshalb würde ich Kostenerstattung für Kinder auch nicht ausschließlich als Sparmodell verkaufen.
Es geht um Wahlfreiheit.
Welche Ärzte möchtest du nutzen können?
Wie wichtig sind dir Privatpraxen?
Wie häufig brauchst du Spezialisten?
Und möchtest du größere ambulante Rechnungen vollständig selbst tragen?
Diese Fragen sind wichtiger als eine reine Beitragsrechnung.
Kinderbeitrag heißt nicht automatisch Kindertarif für immer
Auch das gehört für mich zu einer fairen Betrachtung.
Ein niedriger Kinderbeitrag gilt nicht zwangsläufig dauerhaft.
Mit zunehmendem Alter können andere Beiträge gelten.
Beim genannten DKV Beispiel gibt es unterschiedliche Beiträge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Du solltest deshalb nicht nur fragen:
„Was kostet der Tarif heute für mein sechsjähriges Kind?“
Sondern auch:
„Wie entwickelt sich das Tarifmodell später?“
Das gehört in einen vernünftigen Vergleich hinein.
Gesundheitsprüfung nicht vergessen
Ein weiterer Punkt spricht dagegen, mit der Entscheidung bis zum ersten größeren Problem zu warten.
Private Zusatzversicherungen können Gesundheitsfragen stellen.
Wenn bereits Erkrankungen, Beschwerden, Untersuchungen oder Behandlungen bekannt sind, kann das die Antragstellung beeinflussen.
Deshalb ist der Zeitpunkt für eine Versicherung nicht unbedingt dann ideal, wenn du sie plötzlich dringend brauchst.
Wenn du grundsätzlich weißt, dass du deinem Kind langfristig privatärztliche Möglichkeiten eröffnen möchtest, solltest du dich deshalb rechtzeitig informieren.
Die Versicherung muss nicht für die ganze Familie abgeschlossen werden
Das finde ich gerade für Familien interessant.
Du musst nicht automatisch Mutter, Vater und alle Geschwister auf Kostenerstattung umstellen.
Die Entscheidung kann grundsätzlich für einzelne Familienmitglieder getroffen werden.
Das bedeutet:
Das Kind kann Kostenerstattung nutzen, während die Eltern ganz normal ihre Gesundheitskarte verwenden.
Auch Geschwister können unterschiedlich versichert sein.
Dadurch wird die Lösung für Familien deutlich flexibler.
Wann würde ich persönlich eher selbst zahlen?
Ich würde Selbstzahlen ernsthaft in Betracht ziehen, wenn:
- bereits ein guter Kassenkinderarzt vorhanden ist,
- Privatärzte nur sehr selten genutzt werden,
- es hauptsächlich um einen einzelnen Spezialistentermin geht,
- genügend finanzielle Rücklagen vorhanden sind,
- und ich bewusst keine dauerhafte Kostenerstattung möchte.
Dann ist die einfachste Lösung manchmal tatsächlich die beste:
Rechnung bekommen, Rechnung bezahlen, fertig.
Wann würde ich eher versichern?
Anders würde ich entscheiden, wenn mir wichtig wäre:
- dauerhaft auch Privatkinderärzte nutzen zu können,
- leichter auf Spezialisten ausweichen zu können,
- nicht bei jeder größeren Rechnung neu entscheiden zu müssen,
- auch Behandlungen ohne GKV Vorleistung vernünftig abzusichern,
- und meinem Kind langfristig mehr ambulante Wahlmöglichkeiten zu geben.
Dann würde ich verschiedene Kostenerstattungsversicherungen für Kinder vergleichen.
Und ich würde dabei ausdrücklich nicht nur auf den günstigsten Monatsbeitrag schauen.
Mein Fazit: Nicht jede Privatrechnung braucht eine Versicherung
Ich bin ein großer Freund von Zusatzversicherungen, wenn sie ein echtes Problem lösen.
Aber ich würde keinen Tarif abschließen, nur weil ein Privatkinderarzt einmal eine Rechnung stellt.
Für einzelne Termine kann Selbstzahlen die vernünftigere Lösung sein.
Wenn du dagegen sagst:
„Ich möchte für mein Kind dauerhaft die Möglichkeit haben, Privatkinderärzte und Spezialisten zu nutzen“,
ändert sich die Rechnung.
Dann können Kinderbeiträge von aktuell beispielsweise rund 50 Euro im Monat durchaus interessant sein – gerade weil die vergleichbaren Beiträge im Erwachsenenalter erheblich höher liegen können.
Entscheidend ist deshalb nicht:
„Ist Selbstzahlen billiger als Versicherung?“
Sondern:
„Kaufe ich gerade einen einzelnen Arzttermin – oder möchte ich meinem Kind dauerhaft eine größere Arztwahl ermöglichen?“
Für mich ist genau das die Frage, die Eltern vor der Entscheidung beantworten sollten.
Häufige Fragen Kinder Kostenerstattung
Kann ich mit meinem gesetzlich versicherten Kind zu einem Privatkinderarzt gehen?
Ja. Dein Kind kann grundsätzlich auch in einer Privatpraxis als Selbstzahler behandelt werden. Ob sich die gesetzliche Krankenkasse an der Rechnung beteiligt, ist eine andere Frage und sollte vor der Behandlung geklärt werden.
Lohnt sich eine Kostenerstattungsversicherung für ein Kind?
Das hängt davon ab, wie häufig du privatärztliche Leistungen nutzen möchtest. Für einen einzelnen Termin kann Selbstzahlen günstiger sein. Soll dein Kind dagegen regelmäßig privatärztlich behandelt werden oder sollen auch Spezialisten und reine Privatpraxen infrage kommen, kann eine dauerhafte Absicherung interessanter sein.
Was kostet eine Kostenerstattungsversicherung für Kinder?
Die Beiträge unterscheiden sich nach Versicherer, Tarif und Alter. Ein aktuelles Beispiel aus dem ACIO Vergleich ist der DKV KAMP 1 mit 48,20 Euro monatlich für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Der Tarif enthält für Kinder und Jugendliche einen Selbstbehalt von 150 Euro pro Kalenderjahr. Beiträge und Bedingungen können sich ändern.