Liste der Tarife der Gesellschaft R+V
R+V Kostenerstattung
AGU + Klinik Comfort + Premium plus + ZV
Der Ambulantbaustein AGU der R+V bietet umfangreiche ambulante Leistungen.
80 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 40 % ohne Vorleistung der GKV.
Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe werden ebenfalls erbracht.
Der Krankenhausbaustein Klinik Comfort der R+V erstattet die Kosten für stationäre Leistungen wie Zweibettzimmer- Unterbringung sowie Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Der Baustein Premium plus der R+V erstattet 90 % für Zahnersatz. In den ersten 4 Jahren können für Zahnersatz bis zu 10.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden. Für kieferorthopädische Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen stehen bis zu 2.000 EUR (KIG 2) bzw. bis zu 1.000 EUR (KIG 3, 4 oder 5) zur Verfügung.
Außerdem werden aus diesem Baustein auch Leistungen für Sehhilfen (400 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren) und Vorsorgeuntersuchungen (400 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren) erbracht.
Der Zahnbaustein ZV der R+V leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung. In den ersten zwei Jahren können bis zu 750 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Im Krankenhausbaustein Klink Premium und in den Zahnbausteinen Premium plus + ZV verzichtet die R+V auf Wartezeiten.
AGU + Klinik Premium + Premium plus + ZV
Der Ambulantbaustein AGU der R+V bietet umfangreiche ambulante Leistungen.
80 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 40 % ohne Vorleistung der GKV.
Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe werden ebenfalls erbracht.
Der Krankenhausbaustein Klinik Premium der R+V erstattet die Kosten für stationäre Leistungen wie Ein- Zweibettzimmer- Unterbringung sowie Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Der Baustein Premium plus der R+V erstattet 90 % für Zahnersatz. In den ersten 4 Jahren können für Zahnersatz bis zu 10.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden. Für kieferorthopädische Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen stehen bis zu 2.000 EUR (KIG 2) bzw. bis zu 1.000 EUR (KIG 3, 4 oder 5) zur Verfügung.
Außerdem werden aus diesem Baustein auch Leistungen für Sehhilfen (400 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren) und Vorsorgeuntersuchungen (400 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren) erbracht.
Der Zahnbaustein ZV der R+V leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung. In den ersten zwei Jahren können bis zu 750 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.
Im Krankenhausbaustein Klink Premium und in den Zahnbausteinen Premium plus + ZV verzichtet die R+V auf Wartezeiten.
AGU + Klinik Comfort
Der Ambulantbaustein AGU der R+V bietet umfangreiche ambulante Leistungen.
80 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 40 % ohne Vorleistung der GKV.
Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe werden ebenfalls erbracht.
Der Krankenhausbaustein Klinik Comfort der R+V erstattet die Kosten für stationäre Leistungen wie Zweibettzimmer- Unterbringung sowie Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
AGU + Klinik Premium
Der Ambulantbaustein AGU der R+V bietet umfangreiche ambulante Leistungen.
80 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 40 % ohne Vorleistung der GKV.
Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe werden ebenfalls erbracht.
Der Krankenhausbaustein Klinik Premium der R+V erstattet die Kosten für stationäre Leistungen wie Ein- Zweibettzimmer- Unterbringung sowie Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
AGU
Der Kostenerstattungstarif AGU bietet umfangreiche ambulante Leistungen.
80 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 40 % ohne Vorleistung der GKV.
Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe werden ebenfalls erbracht.