Detailübersicht: Kostenerstattung R+V AGU
Tarife R+V
AGU
Kurzübersicht - Tarif R+V AGU
Der Kostenerstattungstarif AGU bietet umfangreiche ambulante Leistungen.
80 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 40 % ohne Vorleistung der GKV.
Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe werden ebenfalls erbracht.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif R+V AGU
80 % der verbleibenden Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab eine Vorleistung erbringt.
Übersteigen die erstattungsfähigen Aufwendungen eines Kalenderjahres nach Vorleistung der GKV 1.000 EUR, wird der darüber liegende Teil zu 100 % ersetzt.
40 % der Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab keine Vorleistung erbringt.
Nein, im Tarif R+V AGU werden die Aufwendungen bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5-facher Satz) erstattet.
Ja, der Tarif R+V AGU erstattet 80 % der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Restkosten. Die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen pro Jahr ist nicht begrenzt.
Erbringt die GKV keine Vorleistung, werden 40 % erstattet. Bitte setzen Sie sich vor Behandlungsbeginn mit der R+V in Verbindung, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Die vom Heilpraktiker durchgeführte Psychotherapie ist nicht versichert.
Ja, der Tarif R+V AGU erstattet 80 % des Rechnungsbetrags bzw. der verbleibenden Restkosten für verordnete Arzneimittel (40 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, der Tarif R+V AGU erstattet 80 % für Heilmittel. Auch logopädische, podologische, ergotherapeutische und osteopathische Leistungen sind erstattungsfähig, wenn diese ärztlich verordnet wurden.
(40 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse)
Nein, der Tarif R+V AGU sieht keine Leistungen für Hilfsmittel vor.
Ja, der Tarif R+V AGU erstattet 80 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen (40 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnisses und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Nein, der Tarif R+V AGU leistet nicht für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen.
Nein, der Tarif R+V AGU sieht keine Leistungen für einen ambulanten Krankentransport vor.
Nein, der Tarif R+V AGU sieht keine Leistungen für Sehhilfen vor.
Ja, der Tarif R+V AGU erstattet 80 % für eine Lasik-Operation an beiden Augen (40 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, aus dem Tarif R+V AGU erhalten Sie Leistungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von den gesetzlichen Altersbeschränkungen und Intervallen. Hierfür werden 80 % erstattet (40 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz. Wichtig ist jedoch, dass Sie auch in der neuen GKV das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben.
Wenn sich Ihr Versicherungsstatus aufgrund einer Einkommenserhöhung von pflichtig in freiwillig GKV-versichert ändert, hat diese keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz im Kostenerstattungsverfahren.
Wenn Sie aus einer beitragsfreien Familienversicherung in ein eigenständiges gesetzliches Versicherungsverhältnis wechseln, weil z.B. eine Ausbildung begonnen wird, können Sie das Kostenerstattungsprinzip und diese Zusatzversicherung fortführen oder auf Wunsch beenden.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (zwei Versicherungsjahre) kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Ja, der Tarif R+V AGU leistet für Behandlungen im europäischen Ausland, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt.
Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland bleibt der Versicherungsschutz für sechs Monate ab Beginn des Auslandsaufenthaltes bestehen. Die Aufwendungen werden in der Höhe erstattet, wie sie in Deutschland üblich sind.
Hinweis: Die tariflichen Leistungen sind auf die Leistungen des deutschen Gesundheitssystems ausgerichtet. Wir empfehlen Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eltern für das Kind das Kostenerstattungsprinzip bei der jeweiligen GKV gewählt haben.
Hinweis: Das Kostenerstattungsverfahren kann auch nur für das Kind oder die Kinder gewählt werden, während die Eltern klassisch gesetzlich versichert bleiben (Sachleistungsverfahren / Chip-Karte).
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt oder Zahnarzt eine Rechnung über die erbrachten Leistungen bzw. ein Rezept für Arznei- oder Heilmittel. Diese Rechnungen bzw. diese Rezepte senden Sie zunächst immer an Ihre Gesetzliche Krankenkasse (GKV). Ihre GKV erstattet dann den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse auf Ihr Konto und bestätigt Ihnen zusätzlich die Höhe der erbrachten Leistung auf einem sogenannten Vorleistungsvermerk. Im Anschluss reichen Sie die Rechnungen bzw. die Rezepte zusammen mit dem Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei der R+V ein.
Ja, der Tarif R+V AGU leistet sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Ja, zu den tariflichen Leistungen gehören auch Leistungen der Hebamme und des Entbindungspflegers. Hierfür erhalten Sie 80 % der verbleibenden Aufwendungen, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab eine Vorleistung erbringt. 40 % der Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab keine Vorleistung erbringt.
Nein, Tarif R+V AGU sieht keine Beitragsrückerstattung dazu vor.
Nein, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
Sie können frühestens zum Ende des auf den Versicherungsbeginn folgenden Kalenderjahres künden. Danach können Sie jährlich kündigen.
Der Tarif AGU ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Kinder und Jugendliche bezahlen den in der Beitragstabelle genannten Beitrag.
Die Umstellung in den Erwachsenen-Tarif mit Alterungsrückstellungen erfolgt automatisch zu Beginn des Jahres in dem die versicherte Person das 16. Lebensjahr vollendet.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, sollte Ihre GKV für Verwaltungskosten Abzüge in ihrer Leistung vornehmen, werden diese zu 80 % von der R+V erstattet.
Ja, bis zu eine Betrag von 1.000 EUR für die erstattungsfähigen Aufwendungen innerhalb eines Kalenderjahres gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 200 EUR.
Ja, Mitglieder der R+V BKK mit einem Kostenerstattungstarif der R+V profitieren von einem deutlich vereinfachten Abrechnungsvorgang.
Nachdem Sie privatärztliche Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie von Ihrem Arzt / Zahnarzt eine Rechnung. Diese reichen Sie direkt bei der R+V BKK ein. Die R+V BKK prüft, erstattet ihren Teil der Kosten auf Ihr Konto und leitet die Rechnung sofort an die R+V Krankenversicherung weiter. Auch die R+V erstattet ihren Anteil auf Ihr Konto. Sie selbst bezahlen den Arzt / Zahnarzt.
Wenn Sie zeitgleich zur Antragstellung bei der R+V zur R+V BKK wechseln wollen, beantragen wir beides für Sie.
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die R+V bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.