Liste der Tarife der Gesellschaft SDK
SDK Kostenerstattung
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Ratgeber & Infos
AG80 + SP2 + AGZ
Der Ambulantbaustein AG80 der SDK bietet umfangreiche ambulante Leistungen.
80 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 40 % ohne Vorleistung der GKV.
Übersteigen die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge 1.000 EUR / Kalenderjahr, wird der darüberliegende Anteil zu 100 % erstattet.
40 % Erstattung für Leistungen vom Heilpraktiker.
Der Krankenhausbaustein SP2 der SDK erstattet die Kosten für stationäre Leistungen wie Zweibettzimmer- Unterbringung sowie Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Der Zahnbaustein AGZ erstattet 80 % des verbleibenden Restbetrags für Zahnbehandlung und kieferorthopädische Maßnahmen.
Im Tarif AG80 + SP2 + AGZ verzichtet die SDK auf Wartezeiten.
AG80 + SP1 + AGZ
Der Ambulantbaustein AG80 der SDK bietet umfangreiche ambulante Leistungen.
80 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 40 % ohne Vorleistung der GKV.
Übersteigen die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge 1.000 EUR / Kalenderjahr, wird der darüberliegende Anteil zu 100 % erstattet.
40 % Erstattung für Leistungen vom Heilpraktiker.
Der Krankenhausbaustein SP1 der SDK erstattet die Kosten für stationäre Leistungen wie Einbettzimmer- Unterbringung sowie Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Der Zahnbaustein AGZ erstattet 80 % des verbleibenden Restbetrags für Zahnbehandlung und kieferorthopädische Maßnahmen.
Im Tarif AG80 + SP1 + AGZ verzichtet die SDK auf Wartezeiten.
AG80 + SP2
Der Ambulantbaustein AG80 der SDK bietet umfangreiche ambulante Leistungen.
80 % Erstattung bei Rechnungsbeträgen bis 1.000 EUR für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 40 % Erstattung ohne Vorleistung der GKV.
Übersteigen die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge 1.000 EUR / Kalenderjahr, wird der darüberliegende Anteil zu 100 % erstattet.
40 % Erstattung für Leistungen vom Heilpraktiker.
Der Krankenhausbaustein SP2 der SDK erstattet die Kosten für stationäre Leistungen wie Zweibettzimmer- Unterbringung sowie Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Im Tarif AG80 + SP2 verzichtet die SDK auf Wartezeiten.
AG80 + SP1
Der Ambulantbaustein AG80 der SDK bietet umfangreiche ambulante Leistungen.
80 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 40 % ohne Vorleistung der GKV.
Übersteigen die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge 1.000 EUR / Kalenderjahr, wird der darüberliegende Anteil zu 100 % erstattet.
40 % Erstattung für Leistungen vom Heilpraktiker.
Der Krankenhausbaustein SP1 der SDK erstattet die Kosten für stationäre Leistungen wie Einbettzimmer- Unterbringung sowie Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Im Tarif AG80 + SP1 verzichtet die SDK auf Wartezeiten.
AG80
Der Ambulantbaustein AG80 der SDK bietet umfangreiche ambulante Leistungen.
80 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 40 % ohne Vorleistung der GKV.
Übersteigen die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge 1.000 EUR / Kalenderjahr, wird der darüberliegende Anteil zu 100 % erstattet.
40 % Erstattung für Leistungen vom Heilpraktiker.
Im Tarif AG80 verzichtet die SDK auf Wartezeiten.