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Detailübersicht: Kostenerstattung Barmenia AK+

AK+

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Barmenia AK+

Ärztliche Leistung über Höchstsatz (Ambulant)
Nein
Erstattung mit GKV-Vorleistung
100 %
Erstattung ohne GKV-Vorleistung
Keine
Arznei- und Verbandmittel?
Ja, 100 %
Sehhilfen
Nein
Heilpraktiker
Nein
Vorsorgeuntersuchungen
Nein
Verwaltungsaufwand
Nein
Selbstbehalt
Nein
Wartezeiten?
3 Monate, keine bei Unfall

Der Kostenerstattungstarif AK+ bietet umfangreiche ambulante Leistungen.

100 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arzneimittel sowie ausgewählte Heilmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt.

Erfolgt keine Vorleistung der GKV, so entfällt auch eine Erstattung aus dem Tarif AK+. 

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia AK+

Wie hoch ist die Erstattung, wenn die GKV eine Vorleistung erbringt?

100 % der verbleibenden Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab eine Vorleistung erbringt.

Wie hoch ist die Erstattung, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt?

Keine. Wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab keine Vorleistung erbringt, erfolgt auch keine Leistung seitens der Barmenia.

Werden die ärztlichen Leistungen auch über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus erstattet?

Nein, im Tarif Barmenia AK+ werden die Aufwendungen bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5-facher Satz) erstattet. 

Welche Erstattung erfolgt für psychotherapeutische Leistungen?

Ja, aus dem Tarif Barmenia AK + werden 80 % vom Rechnungsbetrag, abzüglich der GKV-Leistung, für psychotherapeutische Behandlungen erstattet.

Die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen pro Jahr ist nicht begrenzt.

Die vom Heilpraktiker durchgeführte Psychotherapie ist nicht versichert.

Welche Erstattung erfolgt für verordnete Arznei- und Verbandmittel?

Ja, der Tarif Barmenia AK+ erstattet 100 % des Rechnungsbetrags bzw. der verbleibenden Restkosten für verordnete Arznei- und Verbandmittel. Ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse erfolgt keine Erstattung seitens der Barmenia.

Leistet der Tarif für Heilmittel?

Ja, der Tarif AK+ erstattet 100 % für folgende Heilmittel:

  • medizinische Bäder
  • Massagen
  • Inhalationen
  • Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen


Ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse erfolgt keine Erstattung seitens der Barmenia.

Werden die Leistungen von Angehörigen staatlich anerkannter medizinischer Assistenzberufe erbracht, sind sie bis zum 1,1-fachen Satz der in der jeweils gültigen Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) genannten beihilfefähigen Höchstbeträge erstattungsfähig.

Leistet der Tarif für Hilfsmittel?

Nein, der Tarif Barmenia AK+ sieht keine Leistungen für Hilfsmittel vor.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

Ja, der Tarif Barmenia AK+ erstattet 100 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnis und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.

Erfolgt keine Leistung der GKV, entfällt die Erstattung aus dem Tarif AK+ ebenfalls. 

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

Nein, der Tarif Barmenia AK + leistet nicht für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. 

Werden die Kosten für einen ambulanten Krankentransport erstattet?

Nein, der Tarif Barmenia AK+ sieht keine Leistungen für einen ambulanten Krankentransport vor.

Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?

Nein, der Tarif Barmenia AK+ sieht keine Leistungen für Sehhilfen vor.

Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik-OP vor?

Nein, der Tarif Barmnia AK+ sieht keine Leistungen für eine Lasik-OP vor.

Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die über die gesetzlich eingeführten Programme hinausgehen?
Nein, der Tarif Barmenia AK+ leistet nicht für Vorsorgeuntersuchungen, die über die gesetzlich eingeführten Programme hinausgehen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz. Wichtig ist jedoch, dass Sie auch in der neuen GKV das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Wenn sich Ihr Versicherungsstatus aufgrund einer Einkommenserhöhung von pflichtig in freiwillig GKV-versichert ändert, hat diese keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz im Kostenerstattungsverfahren.
Wenn Sie aus einer beitragsfreien Familienversicherung in ein eigenständiges gesetzliches Versicherungsverhältnis wechseln, weil z.B. eine Ausbildung begonnen wird, können Sie das Kostenerstattungsprinzip und diese Zusatzversicherung fortführen oder auf Wunsch beenden.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II der AVB verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Ja, der Tarif Barmenia AK+ leistet für Behandlungen im europäischen Ausland, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt. 

Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland bleibt der Versicherungsschutz für einen Monat ab Beginn des Auslandsaufenthaltes bestehen. 

Die Aufwendungen werden in der Höhe erstattet, wie sie in Deutschland üblich sind. 

Hinweis: Die tariflichen Leistungen sind auf die Leistungen des deutschen Gesundheitssystems ausgerichtet. Wir empfehlen Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eltern für das Kind das Kostenerstattungsprinzip bei der jeweiligen GKV gewählt haben.
Hinweis: Das Kostenerstattungsverfahren kann auch nur für das Kind oder die Kinder gewählt werden, während die Eltern klassisch gesetzlich versichert bleiben (Sachleistungsverfahren / Chip-Karte).

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt oder Zahnarzt eine Rechnung über die erbrachten Leistungen bzw. ein Rezept für Arznei- oder Heilmittel. Diese Rechnungen bzw. diese Rezepte senden Sie zunächst immer an Ihre Gesetzliche Krankenkasse (GKV). Ihre GKV erstattet dann den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse auf Ihr Konto und bestätigt Ihnen zusätzlich die Höhe der erbrachten Leistung auf einem sogenannten Vorleistungsvermerk. Im Anschluss reichen Sie die Rechnungen bzw. die Rezepte zusammen mit dem Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei der Barmenia ein.

Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, der Tarif Barmenia AK+ leistet sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich der Tarif deutlich von anderen Tarifen unterscheidet?

Nein, es gibt keine Besonderheiten.

Erfolgt eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit?

Nein, Tarif Barmenia AK+ sieht keine Beitragsrückerstattung dazu vor.

Besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie aus dem Kostenerstattungsprinzip zurück ins Sachleistungsprinzip wechseln?

Ja, es besteht ein Sonderkündigungsrecht. Endet das Kostenerstattungsprinzip, können Sie das Versicherungsverhältnis innerhalb von zwei Monaten nach Ende der der Kostenerstattung rückwirkend zum Ende der Kostenerstattung kündigen. 

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarif AK+ ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.

Kinder und Jugendliche bezahlen den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten  Beitrag.

Die Umstellung in den Erwachsenen-Tarif mit Alterungsrückstellungen erfolgt automatisch zu Beginn des Jahres in dem die versicherte Person das 21. Lebensjahr vollendet.

Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.

Werden die Kosten für den Verwaltungskostenabschlag erstattet?

Nein, sollte Ihre GKV für Verwaltungskosten Abzüge in ihrer Leistung vornehmen, werden diese nicht erstattet.

Sieht der Tarif eine Selbstbehalt vor?

Nein, ein Selbstbehalt ist im Tarif Barmenia AK+ nicht vorgesehen.

Gibt es eine Kooperations-GKV zur vereinfachten Abrechnung?

Nein, es gibt keine Kooperation zwischen der Barmenia und einer GKV.

Nachdem Sie privatärztliche Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie von Ihrem Arzt / Zahnarzt eine Rechnung. Diese senden Sie an Ihre Gesetzliche Krankenkasse (GKV). Ihre GKV erstattet dann den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse auf Ihr Konto und bestätigt Ihnen zusätzlich die Höhe der erbrachten Leistung auf einem sogenannten Vorleistungsvermerk. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei der Barmenia ein. Sie selbst bezahlen den Arzt / Zahnarzt. 

Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Barmenia bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.