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Detailübersicht: Kostenerstattung Württembergische AKU

AKU

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Württembergische AKU

Ärztliche Leistung über Höchstsatz (Ambulant)
Nein
Erstattung mit GKV-Vorleistung
100 %
Erstattung ohne GKV-Vorleistung
50 %
Arznei- und Verbandmittel?
Ja, 100 %
Sehhilfen
Ja, 250 EUR / 24 Monate
Heilpraktiker
Nein
Vorsorgeuntersuchungen
Ja, 100 %
Verwaltungsaufwand
Nein
Selbstbehalt
Nein
Wartezeiten?
Keine Wartezeit

Der Kostenerstattungstarif AKU der Württembergischen bietet umfangreiche ambulante Leistungen.

100 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 50 % ohne Vorleistung der GKV.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Württembergische AKU

Wie hoch ist die Erstattung, wenn die GKV eine Vorleistung erbringt?

100 % der verbleibenden Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab eine Vorleistung erbringt.

Wie hoch ist die Erstattung, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt?

50 % der Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab keine Vorleistung erbringt.

Werden die ärztlichen Leistungen auch über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus erstattet?

Nein, im Tarif Württembergische AKU werden die Aufwendungen bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5-facher Satz) erstattet. 

Welche Erstattung erfolgt für psychotherapeutische Leistungen?

Ja, der Tarif Württembergische AKU erstattet 80 % der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Restkosten. Die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen pro Jahr ist nicht begrenzt. 

Erbringt die GKV keine Vorleistung, erfolgt auch keine Leistung der Württembergischen.

Der behandelnde Arzt muss über eine der in den Tarifbedingungen genannten Facharzt- oder Zusatzqualifikationen verfügen.

Die vom Heilpraktiker durchgeführte Psychotherapie ist nicht versichert.

Welche Erstattung erfolgt für verordnete Arznei- und Verbandmittel?

Ja, der Tarif Württembergische AKU erstattet 100 % des Rechnungsbetrags bzw. der verbleibenden Restkosten für verordnete Arznei- und Verbandmittel (50 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).

Leistet der Tarif für Heilmittel?

Ja, der Tarif Württembergische AKU erstattet 100 % für Heilmittel (50 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse). 

Werden die Leistungen von Angehörigen staatlich anerkannter medizinischer Assistenzberufe erbracht, sind sie bis zu den in der jeweils gültigen Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) genannten beihilfefähigen Höchstbeträgen erstattungsfähig.

Osteopathische Behandlungen sind bis zu sechsmal jährlich erstattungsfähig. Für jede Sitzung werden max. 60 EUR erstattet. Die Behandlung muss von einem Angehörigen der Heilfachberufe (z. B. Physiotherapeut) durchgeführt werden.

Leistet der Tarif für Hilfsmittel?

Ja, der Tarif Württembergische AKU erstattet 100 % für Hilfsmittel wie z.B. Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte. Die Hilfsmittel müssen über den Vertriebspartner der Krankenkassen bezogen werden. Beteiligt sich die GKV nicht an den Kosten oder kann das Hilfsmittel nicht über den Vertriebspartner bezogen werden, ist eine vorherige schriftliche Leistungszusage der Württembergischen notwendig. Mit dieser Leistungszusage der Württembergischen werden 100 % erstattet, auch wenn die GKV nicht leistet. 

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

Ja, der Tarif Württembergische AKU erstattet 100 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen (50 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).

Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnisses und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

Nein, der Tarif Württembergische AKU leistet nicht für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. 

Werden die Kosten für einen ambulanten Krankentransport erstattet?

Ja, folgende Leistungen werden erbracht:

  • 100 % für den Transport im Notfall zum Arzt bzw. Krankenhaus
  • 100 % für den Transport zu und von der ambulanten Dialysebehandlung, Röntgentiefen- und Chemotherapie


(50 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse)

Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?

Ja, die Aufwendungen für Sehhilfen werden zu 100 % bis zu 250 EUR innerhalb von 24 Monaten erstattet. 

Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik-OP vor?

Ja, der Tarif Württembergische AKU erstattet 100 % für eine Lasik-Operation (50 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse). Je Auge sind bis zu 1.500 EUR erstattungsfähig, sofern die Sehschwäche nicht durch eine andere Sehhilfe ausgeglichen werden kann.

Für diese Leistung ist eine vorherige schriftliche Zusage der Württembergischen notwendig.

Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die über die gesetzlich eingeführten Programme hinausgehen?

Ja, aus dem Tarif Württembergische AKU erhalten Sie Leistungen für jede gezielte Vorsorgeuntersuchung, die geeignet ist, Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Dies betrifft auch Vorsorgeuntersuchungen, die über die gesetzlich eingeführten Programme hinausgehen, z. B. Augeninnendruckmessung zu Glaukom-Früherkennung oder Osteoporose-Vorsorge (für Frauen ab 50 Jahren, einmal innerhalb von 2 Jahren). Hierfür werden 100 % erstattet, auch wenn die GKV nicht leistet, weil die Vorsorgeuntersuchung nicht im  Leistungskatalog enthalten ist.

Dessen ungeachtet muss die Rechnung aber auf jeden Fall bei der GKV eingereicht werden. Wird die Rechnung nicht bei der GKV eingereicht, erstattet die Württembergische  50 %.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz. Wichtig ist jedoch, dass Sie auch in der neuen GKV das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Wenn sich Ihr Versicherungsstatus aufgrund einer Einkommenserhöhung von pflichtig in freiwillig GKV-versichert ändert, hat diese keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz im Kostenerstattungsverfahren.
Wenn Sie aus einer beitragsfreien Familienversicherung in ein eigenständiges gesetzliches Versicherungsverhältnis wechseln, weil z.B. eine Ausbildung begonnen wird, können Sie das Kostenerstattungsprinzip und diese Zusatzversicherung fortführen oder auf Wunsch beenden.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (zwei Versicherungsjahre) kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In Teil III Pkt. 2 der Tarifbedingungen verzichtet die Württembergische auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Ja, der Tarif Württembergische AKU  leistet  für Behandlungen im europäischen Ausland, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt. 

Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland bleibt der Versicherungsschutz für einen Monat ab Beginn des Auslandsaufenthaltes bestehen. Bei längerem Aufenthalt kann der Versicherungsschutz zu besonderen Vereinbarungen gewährt oder eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. 

Ansprüche müssen immer erst einmal bei der GKV geltend gemacht werden. Die Württembergische erstattet 100 % für medizinisch notwendige Behandlungen, für die auch in Deutschland die Behandlungskosten übernommen worden wären. 50 % Erstattung erfolgen, wenn Ansprüche nicht bei der GKV geltend gemacht wurden oder diese nicht leistet.

Hinweis: Die tariflichen Leistungen sind auf die Leistungen des deutschen Gesundheitssystems ausgerichtet. Wir empfehlen Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eltern für das Kind das Kostenerstattungsprinzip bei der jeweiligen GKV gewählt haben.
Hinweis: Das Kostenerstattungsverfahren kann auch nur für das Kind oder die Kinder gewählt werden, während die Eltern klassisch gesetzlich versichert bleiben (Sachleistungsverfahren / Chip-Karte).

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Hörgeräteakustiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen bzw. ein Rezept für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel. Diese Rechnungen bzw. diese Rezepte senden Sie zunächst immer an Ihre Gesetzliche Krankenkasse (GKV). Ihre GKV erstattet dann den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse auf Ihr Konto und bestätigt Ihnen zusätzlich die Höhe der erbrachten Leistung auf einem sogenannten Vorleistungsvermerk. Im Anschluss reichen Sie die Rechnungen bzw. die Rezepte zusammen mit dem Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei der Württembergischen ein.

Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, der Tarif Württembergische AKU leistet sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich der Tarif deutlich von anderen Tarifen unterscheidet?

Nein, es gibt keine Besonderheiten.

Erfolgt eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit?

Nein, Tarif Württembergische AKU sieht keine Beitragsrückerstattung dazu vor.

Besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie aus dem Kostenerstattungsprinzip zurück ins Sachleistungsprinzip wechseln?

Nein, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

Sie können frühestens zum Ende des auf den Versicherungsbeginn folgenden Kalenderjahres künden. Danach können Sie jährlich kündigen.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarif AKU ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.

Kinder und Jugendliche bezahlen den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten  Beitrag.

Die Umstellung in den Erwachsenen-Tarif mit Alterungsrückstellungen erfolgt automatisch zu Beginn des Jahres in dem die versicherte Person das 21. Lebensjahr vollendet.

Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.

Werden die Kosten für den Verwaltungskostenabschlag erstattet?

Nein, sollte Ihre GKV für Verwaltungskosten Abzüge in ihrer Leistung vornehmen, werden diese nicht erstattet.

Sieht der Tarif eine Selbstbehalt vor?

Nein, ein Selbstbehalt ist im Tarif Württembergische AKU nicht vorgesehen.

Gibt es eine Kooperations-GKV zur vereinfachten Abrechnung?

Nein, es gibt keine Kooperation zwischen der Württembergischen und einer GKV.

Nachdem Sie privatärztliche Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese senden Sie an Ihre Gesetzliche Krankenkasse (GKV).Ihre GKV erstattet dann den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse auf Ihr Konto und bestätigt Ihnen zusätzlich die Höhe der erbrachten Leistung auf einem sogenannten Vorleistungsvermerk. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei der Württembergischen ein. Sie selbst bezahlen den Arzt.

Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif Württembergische AKU ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.