Detailübersicht: Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung Barmenia KH+
KH+
Kurzübersicht - Tarif Barmenia KH+
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia KH+
Ihr Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 EUR pro Tag besteht für jeden Tag, an dem Sie vollstationär
- in einem deutschen Krankenhaus
- in einem europäischen Krankenhaus
- weltweit in einem Krankenhaus (während der ersten drei Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland)
aufgenommen werden.
Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.
Nein, der Tarif Barmenia KH+ leistet nicht für teilstationäre Behandlung.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Nein, der Tarif leistet nicht während einer stationären Kur.
Ja, es ist keine vorherige Zusage erforderlich
- wenn ausschließlich medizinisch notwendige Heilbehandlungen durchgeführt werden, die eine stationäre Behandlung erfordern
- bei Notfallbehandlung
- bei Behandlung wegen einer während des Aufenthalts in einer gemischten Anstalt akut eingetretenen Erkrankung
- wenn die gemischte Heilanstalt das einzige Krankenhaus für die stationäre Akutversorgung ist
Ist eine dieser Bedingungen nicht gegeben, muss die schriftliche Zusage der Barmenia vor Behandlungsbeginn eingeholt werden.
Ja, der Tarif Barmenia KH+ leistet auch bei Unterbringung in einer Privatklinik.
Ja, aus dem Tarif Barmenia KH+ erhalten Sie Leistungen, wenn Sie für die Entbindung oder generell im Rahmen der Schwangerschaft vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft, rechtmäßigem Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.
Wenn Sie ambulant in einem Krankenhaus entbinden und das Krankenhaus nach wenigen Stunden wieder verlassen, so gilt dies als teilstationärer Aufenthalt und es erfolgt keine tarifliche Leistung.
Ja, wird neben einem versicherten Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr während einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, verdoppelt sich das für das Kind vereinbarte Krankenhaustagegeld für die Dauer der Begleitung.
Grundsätzlich ist der versicherbare Tagessatz nicht begrenzt. Üblicherweise werden jedoch für Kinder nicht mehr als 50 EUR pro Tag und für Erwachsene nicht mehr als 150 EUR pro Tag vereinbart.
Ja, eine Erhöhung des Krankenhaustagegeldes ist im Tarif Barmenia KH+ grundsätzlich möglich, ist aber immer mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden. Außerdem ist für den hinzukommenden Betrag dann das aktuelle Eintrittsalter zu berücksichtigen.
Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird generell verzichtet, ggf. nur bei Behandlungen in gemischten Heilanstalten ist der Aufenthalt der Barmenia vor der stationären Aufnahme mitzuteilen.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Die Barmenia Krankenversicherung a. G. benötigt eine Bescheinigung, die folgende Punkte beinhaltet:
- Name der behandelten Person
- Aufnahme- und Entlassungstag
- Diagnose
- ärztliche Bescheinigung über die med. Notwendigkeit und die Dauer des stationären Aufenthaltes
- Stempel und Unterschrift des Krankenhauses
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Barmenia bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen. In § 14 Abs. 2.1 der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die Barmenia Krankenversicherung AG auf das ordentliche Kündigungsrecht .
Ja, wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts im außereuropäischen Ausland stationär behandelt werden müssen, leistet die Versicherung während des ersten Monats des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes. Wenn Sie nach diesem Monat noch nicht transportfähig sind, wird die Leistung so lange weiter gezahlt, bis Sie den Rücktransport antreten können. Im europäischen Ausland leistet die Versicherung, so wie in Deutschland, ohne zeitliche Begrenzung.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ), frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt des Beginns des Versicherungsverhältnisses.
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Hinsichtlich der Anzahl der Gesundheitsfragen liegt die Barmenia mit drei Fragen im unteren Bereich. Lediglich die DKV verzichtet ganz auf die Gesundheitsfragen.
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen Barmenia ansehen.