Detailübersicht: Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung AXA KHT-U
KHT-U
Kurzübersicht - Tarif AXA KHT-U
Fragen & Antworten im Detail - Tarif AXA KHT-U
Ihr Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 EUR pro Tag besteht für jeden Tag, an dem Sie vollstationär
- in einem deutschen Krankenhaus
- in einem europäischen Krankenhaus
- weltweit in einem Krankenhaus (während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland, längstens für zwei weitere Monate)
aufgenommen werden.
Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.
Ja, im Tarif AXA KHT-U wird für teilstationäre Behandlung das Krankenhaustageld in halber tariflicher Höhe bezahlt.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht. Der Tarif AXA KHT-U leistet bei stationärer Psychotherapie für bis zu 30 Tage im Kalenderjahr.
Nein, der Tarif leistet nicht während einer stationären Kur.
Ja, es ist keine vorherige Zusage erforderlich
- wenn ausschließlich medizinisch notwendige Heilbehandlungen durchgeführt werden, die eine stationäre Behandlung erfordern
- bei Notfallbehandlung
- bei Behandlung wegen einer während des Aufenthalts in einer gemischten Anstalt akut eingetretenen Erkrankung
- wenn die gemischte Heilanstalt das einzige Krankenhaus für die stationäre Akutversorgung ist
Ja, der Tarif AXA KHT-U leistet auch bei Unterbringung in einer Privatklinik.
Ja, aus dem Tarif AXA KHT-U erhalten Sie Leistungen, wenn Sie für die Entbindung oder generell im Rahmen der Schwangerschaft vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft, rechtmäßigem Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.
Wenn Sie ambulant in einem Krankenhaus entbinden, das Krankenhaus also nach wenigen Stunden wieder verlassen, so gilt dies als teilstationärer Aufenthalt und der vereinbarte Tagessatz wird zu 50 % gezahlt.
Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.
Der maximale Tagessatz beträgt
- 100 EUR für Berufstätige
- 60 EUR für Hausfrauen/-männer, Kinder, Schüler, Jugendliche, Studenten, Umschüler, Rentner und Personen, die den Bundesfreiwilligendienst
Ja, eine Erhöhung des Krankenhaustagegeldes ist im Tarif AXA KHT-U grundsätzlich möglich, ist aber immer mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden.
Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird generell verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Die AXA Krankenversicherung AG benötigt eine Bescheinigung, die folgende Punkte beinhaltet:
- Name der behandelten Person
- Aufnahme- und Entlassungstag
- Diagnose
- ärztliche Bescheinigung über die med. Notwendigkeit und die Dauer des stationären Aufenthaltes
- Stempel und Unterschrift des Krankenhauses
Nein, im Tarif AXA KHT-U ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts im außereuropäischen Ausland stationär behandelt werden müssen, leistet die Versicherung längstens für insgesamt zwei Monate. Im europäischen Ausland leistet die Versicherung, so wie in Deutschland, ohne zeitliche Begrenzung.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ), frühestens aber zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein.
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Hinsichtlich der Anzahl der Gesundheitsfragen liegt die AXA mit drei Fragen im unteren Bereich. Lediglich die DKV verzichtet ganz auf die Gesundheitsfragen.
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen AXA ansehen.