Detailübersicht: Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung Continentale KHT
KHT
Kurzübersicht - Tarif Continentale KHT
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Continentale KHT
Ihr Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 EUR pro Tag besteht für jeden Tag, an dem Sie vollstationär
- in einem deutschen Krankenhaus
- in einem europäischen Krankenhaus
- weltweit in einem Krankenhaus (während der ersten drei Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland)
aufgenommen werden.
Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.
Nein, der Tarif Continentale KHT leistet nicht für teilstationäre Behandlung.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Ja, der Tarif Continentale KHT leistet bei einer ärztlich verordneten stationären Kur für bis zu 28 Tage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren 25 % des versicherten Tagegeldes.
Ja, der Tarif Continentale KHT leistet zwar bei Behandlungen in gemischten Heilanstalten, eine schriftliche Zusage der Continentale vor der Aufnahme ist jedoch notwendig.
Es ist keine vorherige Zusage erforderlich
- bei Akuterkrankung während eines Aufenthaltes in der Krankenanstalt
- bei Notfallbehandlung
- wenn die gemischte Heilanstalt das einzige Krankenhaus für die stationäre Akutversorgung ist
Ja, der Tarif Continentale KHT leistet auch bei Unterbringung in einer Privatklinik.
Ja, aus dem Tarif Continentale KHT erhalten Sie Leistungen, wenn Sie für die Entbindung oder generell im Rahmen der Schwangerschaft vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft und Fehlgeburt. Bei Schwangerschaftsabbruch erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Wenn Sie ambulant in einem Krankenhaus entbinden und das Krankenhaus nach wenigen Stunden wieder verlassen, so gilt dies als teilstationärer Aufenthalt und es erfolgt keine tarifliche Leistung.
Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.
Der maximale Tagessatz beträgt 100 EUR. Bei Personen mit keinem oder geringem Einkommen, wie z. B. Kinder, Jugendliche, Azubis, Studenten, Hausfrauen oder Rentner beträgt der maximale Tagessatz 50 EUR.
Ja, eine Erhöhung des Krankenhaustagegeldes ist im Tarif Continentale KHT grundsätzlich möglich, ist aber immer mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden.
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird nicht verzichtet, d. h. jeder Krankenhausaufenthalt muss innerhalb von 10 Tagen bei der Continentalen angezeigt werden.
Die Continentale Krankenversicherung a. G. benötigt eine Bescheinigung, die folgende Punkte beinhaltet:
- Name der behandelten Person
- Aufnahme- und Entlassungstag
- Diagnose
- Stempel und Unterschrift des Krankenhauses
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Continentale bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts im außereuropäischen Ausland stationär behandelt werden müssen, leistet die Versicherung während der ersten drei Monate des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes. Wenn Sie nach dieser Zeit noch nicht transportfähig sind, wird die Leistung weiter gezahlt. Im europäischen Ausland leistet die Versicherung, so wie in Deutschland, ohne zeitliche Begrenzung.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ), frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Hinsichtlich der Anzahl der Gesundheitsfragen liegt die Continetale mit acht Fragen im mittleren Bereich. Es gibt einige Versicherer, die weniger Gesundheitsfragen stellen, die DKV verzichtet sogar ganz darauf.
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen Continentale ansehen.