Krankenhaustagegeldversicherung
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Detailübersicht: Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung Continentale KHT

KHT

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Continentale KHT

Leistung wann?
vollstationäre Aufnahme
Teilstationäre Behandlung?
Nein
Stationäre Psychotherapie?
Ja
Stationäre Kur?
Ja, 25 % für max. 28 Tage
Privatklinik?
Ja
Verzicht auf Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt?
Nein
Kinder unter 18?
Ja
Begleitpersonen?
Nein
Wartezeiten?
3 Monate, keine bei Unfall
Sicher versichert?
Ja, nach 36 Monaten
Tarife mit Gesundheitsfragen?
Ja, 8 Fragen


Fragen & Antworten im Detail - Tarif Continentale KHT

Wann erhalten Sie Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung?

Ihr Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 EUR pro Tag besteht für jeden Tag, an dem Sie vollstationär

  • in einem deutschen Krankenhaus
  • in einem europäischen Krankenhaus
  • weltweit in einem Krankenhaus (während der ersten drei Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland)

aufgenommen werden. 

Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.

Leistet die Versicherung auch bei teilstationärer Behandlung?

Nein, der Tarif Continentale KHT leistet nicht für teilstationäre Behandlung.

Leistet die Versicherung auch während einer stationären Psychotherapie?

Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.

Leistet die Versicherung auch während einer stationären Kur ?

Ja, der Tarif Continentale KHT leistet bei einer ärztlich verordneten stationären Kur für bis zu 28 Tage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren 25 % des versicherten Tagegeldes.

Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind?

Ja, der Tarif Continentale KHT leistet zwar bei Behandlungen in gemischten Heilanstalten, eine schriftliche Zusage der Continentale vor der Aufnahme ist jedoch notwendig.

Es ist keine vorherige Zusage erforderlich 

  • bei Akuterkrankung während eines Aufenthaltes in der Krankenanstalt
  • bei Notfallbehandlung
  • wenn die gemischte Heilanstalt das einzige Krankenhaus für die stationäre Akutversorgung ist      
Leistet die Versicherung auch bei Unterbringung in einer Privatklinik?

Ja, der Tarif Continentale KHT leistet auch bei Unterbringung in einer Privatklinik.

Leistet der Versicherer auch bei Krankenhausaufenthalten aufgrund von Schwangerschaft?

Ja, aus dem Tarif Continentale KHT erhalten Sie Leistungen, wenn Sie für die Entbindung oder generell  im Rahmen der Schwangerschaft vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft und Fehlgeburt. Bei Schwangerschaftsabbruch erfolgt eine Einzelfallprüfung. 

Wenn Sie ambulant in einem Krankenhaus entbinden und das Krankenhaus nach wenigen Stunden wieder verlassen, so gilt dies als teilstationärer Aufenthalt und es erfolgt keine tarifliche Leistung.

Leistet die Versicherung auch für Begleitpersonen?

Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.

Maximaler Tagessatz in EUR?

Der maximale Tagessatz beträgt 100 EUR. Bei Personen mit keinem oder geringem Einkommen, wie z. B. Kinder, Jugendliche, Azubis, Studenten, Hausfrauen oder Rentner beträgt der maximale Tagessatz 50 EUR.

Ist eine spätere Erhöhung des Tagessatzes möglich?

Ja, eine Erhöhung des Krankenhaustagegeldes ist im Tarif Continentale KHT grundsätzlich möglich, ist aber immer mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden.

Verzichtet der Versicherer auf die Anzeigepflicht eines Krankenhausaufenthaltes innerhalb von 10 Tagen?

Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird nicht verzichtet, d. h. jeder Krankenhausaufenthalt muss innerhalb von 10 Tagen bei der Continentalen angezeigt werden.

Welche Belege müssen vorgelegt werden, um eine Auszahlung zu erhalten?

Die Continentale Krankenversicherung a. G. benötigt eine Bescheinigung, die folgende Punkte beinhaltet:

  • Name der behandelten Person
  • Aufnahme- und Entlassungstag
  • Diagnose
  • Stempel und Unterschrift des Krankenhauses
Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Continentale bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen. Die Continentale Krankenversicherung a.G. verzichtet innerhalb der ersten 3 Jahre nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht . Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Ja, wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts im außereuropäischen Ausland stationär behandelt werden müssen, leistet die Versicherung während der ersten drei Monate des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes. Wenn Sie nach dieser Zeit noch nicht transportfähig sind, wird die Leistung weiter gezahlt. Im europäischen Ausland leistet die Versicherung, so wie in Deutschland, ohne zeitliche Begrenzung.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ), frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Hinsichtlich der Anzahl der Gesundheitsfragen liegt die Continetale mit acht Fragen im mittleren Bereich. Es gibt einige Versicherer, die  weniger Gesundheitsfragen stellen, die DKV verzichtet sogar ganz darauf.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen Continentale ansehen.