Krankenhaustagegeldversicherung
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Detailübersicht: Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung DKV KKHT

KKHT

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif DKV KKHT

Leistung wann?
vollstationäre Aufnahme
Teilstationäre Behandlung?
Nein
Stationäre Psychotherapie?
Ja, mit vorheriger Zusage
Stationäre Kur?
Ja, bis zu 28 Tage
Privatklinik?
Nein, nur bei Abrechnung nach KHEntgG
Verzicht auf Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt?
Ja
Kinder unter 18?
Ja
Begleitpersonen?
Ja, für Kinder bis zum 14. Lebensjahr
Wartezeiten?
3 Monate, keine bei Unfall
Sicher versichert?
Ja
Tarife mit Gesundheitsfragen?
Nein


Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV KKHT

Wann erhalten Sie Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung?

Ihr Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 EUR pro Tag besteht für jeden Tag, an dem Sie vollstationär

  • in einem deutschen Krankenhaus
  • in einem europäischen Krankenhaus
  • weltweit in einem Krankenhaus (während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland)

aufgenommen werden. 

Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.

Leistet die Versicherung auch bei teilstationärer Behandlung?

Nein, der Tarif DKV KKHT leistet nicht für teilstationäre Behandlung.

Leistet die Versicherung auch während einer stationären Psychotherapie?

Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht. Die schriftliche Zusage der DKV muss dafür vor der stationären Aufnahme eingeholt werden.

Leistet die Versicherung auch während einer stationären Kur ?

Ja, der Tarif DKV KKHT leistet bei einer ärztlich verordneten stationären Kur für bis zu 28 Tage innerhalb von 36 Monaten.

Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind?

Ja, der Tarif DKV KKHT leistet zwar bei Behandlungen in gemischten Heilanstalten, eine schriftliche Zusage der DKV vor der Aufnahme ist jedoch notwendig.

Leistet die Versicherung auch bei Unterbringung in einer Privatklinik?

Nein, der Tarif DKV KKHT leistet nur, wenn das Krankenhaus nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abrechnet. Dies ist bei Privatkliniken i. d. R. nicht der Fall.

Leistet der Versicherer auch bei Krankenhausaufenthalten aufgrund von Schwangerschaft?

Ja, aus dem Tarif DKV KKHT erhalten Sie Leistungen, wenn Sie für die Entbindung oder generell  im Rahmen der Schwangerschaft vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft, rechtmäßigem Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.

Wenn Sie ambulant in einem Krankenhaus entbinden und das Krankenhaus nach wenigen Stunden wieder verlassen, so gilt dies als teilstationärer Aufenthalt und es erfolgt keine tarifliche Leistung.

Leistet die Versicherung auch für Begleitpersonen?

Ja, wird neben einem versicherten Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr während einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, verdoppelt sich das für das Kind vereinbarte Krankenhaustagegeld für die Dauer der Begleitung.

Maximaler Tagessatz in EUR?

Der maximale Tagessatz beträgt für Kinder bis 14 Jahre 30 EUR und für Jugendliche und Erwachsene 65 EUR.

Ist eine spätere Erhöhung des Tagessatzes möglich?

Ja, eine Erhöhung des Krankenhaustagegeldes ist im Tarif DKV KKHT  möglich.

Für Versicherungsfälle, die vor Erhöhung des Krankenhaustagegeldes eingetreten sind, werden nachträglich keine erhöhten Leistungen erbracht.

Dies gilt, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung, Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme als mögliche Behandlungsalternative zwischen Ihnen und Ihrem Arzt innerhalb der letzten 24 Monate vor der Erhöhung besprochen wurde.

 

Verzichtet der Versicherer auf die Anzeigepflicht eines Krankenhausaufenthaltes innerhalb von 10 Tagen?

Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird generell verzichtet.

Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.

Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.

Welche Belege müssen vorgelegt werden, um eine Auszahlung zu erhalten?

Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG benötigt eine Bescheinigung, die folgende Punkte beinhaltet:

  • Name der behandelten Person
  • Aufnahme- und Entlassungstag
  • Diagnose
  • Stempel und Unterschrift des Krankenhauses
Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die DKV bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt neun Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 14., 19., 29., 39., 49., 59., 69., 79. bzw. 89. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.  Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen. In Punkt 2.8 der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die DKV Deutsche Krankenversicherung AG auf das ordentliche Kündigungsrecht .

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Ja, wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts im außereuropäischen Ausland stationär behandelt werden müssen, leistet die Versicherung während der ersten sechs Monate des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes. Wenn Sie nach dieser Zeit noch nicht transportfähig sind, wird die Leistung für bis zu zwei Monate weiter gezahlt. Im europäischen Ausland leistet die Versicherung, so wie in Deutschland, ohne zeitliche Begrenzung.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ), frühestens aber zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Die DKV verzichtet für den Tarif KKHT auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen.

Für Versicherungsfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, werden keine Leistungen erbracht.

Dies gilt, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung, Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme als mögliche Behandlungsalternative zwischen Ihnen und Ihrem Arzt innerhalb der letzten 24 Monate vor  Versicherungsbeginn besprochen wurde.

 

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Die DKV verzichtet für den Tarif KKHT auf die Beantwortung von  Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.