Detailübersicht: Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung Hallesche KH
KH
Kurzübersicht - Tarif Hallesche KH
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Hallesche KH
Ihr Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 EUR pro Tag besteht für jeden Tag, an dem Sie vollstationär
- in einem deutschen Krankenhaus
- in einem europäischen Krankenhaus
- weltweit in einem Krankenhaus (während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland, längstens für zwei weitere Monate)
aufgenommen werden.
Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.
Wenn Sie allerdings ein Ersatz-Krankenhaustagegeld aus einem anderen Tarife erhalten, so werden Aufnahme- und Entlassungstag werden zusammengerechnet und zählen als ein Tag.
Nein, der Tarif Hallesche KH leistet nicht für teilstationäre Behandlung.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Ja, im Tarif Hallesche KH werden während einer stationären Kur Leistungen erbracht, wenn die Hallesche diese vor der Behandlung schriftlich zugesagt hat.
Der Tarif leistet ebenfalls für die ersten drei Wochen einer Anschlussheilbehandlung, die innerhalb von 28 Tagen nach einer stationären Akutbehandlung beginnt und in einer Einrichtung erfolgt, die für die jeweilige Anschlussheilbehandlung von einem gesetzlichen Rehabilitationsträger anerkannt ist.
Ja, es ist keine vorherige Zusage erforderlich
- wenn ausschließlich medizinisch notwendige Heilbehandlungen durchgeführt werden, die eine stationäre Behandlung erfordern
- bei Notfallbehandlung
- wenn die gemischte Heilanstalt das einzige Krankenhaus für die stationäre Akutversorgung ist
Ja, der Tarif Hallesche KH leistet auch bei Unterbringung in einer Privatklinik, wenn
- das private Krankenhaus unter ständiger ärztlicher Leitung steht
- sie über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt
- die Klinik Krankengeschichten führt
Ja, aus dem Tarif HALLESCHE KH erhalten Sie Leistungen, wenn Sie für die Entbindung oder generell im Rahmen der Schwangerschaft vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft, rechtmäßigem Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.
Wenn Sie ambulant in einem Krankenhaus entbinden und das Krankenhaus nach wenigen Stunden wieder verlassen, so gilt dies als teilstationärer Aufenthalt und es erfolgt keine tarifliche Leistung.
Ja, wird neben einem versicherten Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr während einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, verdoppelt sich das für das Kind vereinbarte Krankenhaustagegeld für die Dauer der Begleitung. Diese zusätzliche Krankenhaustagegeldleistung ist begrenzt auf die Höhe der tatsächlich entstehenden Unterbringungs- und Verpflegungskosten der Begleitperson.
Der maximale Tagessatz beträgt
- 100 EUR für Berufstätige
- 50 EUR für mitversicherte, nicht berufstätige Ehe- / Lebenspartner, Kinder, Jugendliche
- 50 EUR für allein versicherte, nicht berufstätige Ehe- / Lebenspartner
- 50 EUR für Studenten ohne Berufsausübung
- 25 EUR für allein versicherte Kinder, Jugendliche
Ja, eine Erhöhung des Krankenhaustagegeldes ist im Tarif Hallesche KH grundsätzlich möglich, ist aber immer mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden.
Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird generell verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Die Hallesche Krankenversicherung a.G. benötigt eine Bescheinigung, die folgende Punkte beinhaltet:
- Name der behandelten Person
- Aufnahme- und Entlassungstag
- Diagnose
- Stempel und Unterschrift des Krankenhauses
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Hallesche bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen. In § 14 Teil II Abs. 1 der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die Hallesche Krankenversicherung aG auf das ordentliche Kündigungsrecht .
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, auf weltweite Heilbehandlung.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ), frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Hinsichtlich der Anzahl der Gesundheitsfragen liegt die Hallesche mit elf Fragen im oberen Bereich. Es gibt einige Versicherer, die deutlich weniger Gesundheitsfragen stellen, die DKV verzichtet sogar ganz darauf.
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen Hallesche ansehen.