Detailübersicht: Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung Inter KHT U
KHT U
Kurzübersicht - Tarif Inter KHT U
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter KHT U
Ihr Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 EUR pro Tag besteht für jeden Tag, an dem Sie vollstationär
- in einem deutschen Krankenhaus
- in einem europäischen Krankenhaus
- weltweit in einem Krankenhaus (während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland)
aufgenommen werden.
Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.
Nein, der Tarif Inter KHT U leistet nicht für teilstationäre Behandlung.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Ja, im Tarif Inter KHT U werden während einer Kur-, Sanatoriumsbehandlung oder einer Reha-Maßnahme bis zu 25 % des versicherten Krankenhaustagegeldes proTag erstattet. Dies gilt für eine Dauer von 28 Tagen.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass ein mindestens 20-tägiger Krankenhausaufenthalt vorausgegangen ist und dieser nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Ja, der Tarif Inter KHT U leistet zwar bei Behandlungen in gemischten Heilanstalten, eine schriftliche Zusage der Inter vor der Aufnahme ist jedoch notwendig.
Ja, der Tarif Inter KHT U leistet auch bei Unterbringung in einer Privatklinik.
Ja, aus dem Tarif Inter KHT U erhalten Sie Leistungen, wenn Sie für die Entbindung oder generell im Rahmen der Schwangerschaft vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft, rechtmäßigem Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.
Wenn Sie ambulant in einem Krankenhaus entbinden und das Krankenhaus nach wenigen Stunden wieder verlassen, so gilt dies als teilstationärer Aufenthalt und es erfolgt keine tarifliche Leistung.
Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.
Der maximale Tagessatz beträgt 50 EUR.
Ja, eine Erhöhung des Krankenhaustagegeldes ist im Tarif Inter KHT U grundsätzlich möglich, ist aber immer mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden.
Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird generell verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Die Inter Krankenversicherung aG benötigt eine Bescheinigung, die folgende Punkte beinhaltet:
- Name der behandelten Person
- Aufnahme- und Entlassungstag
- Diagnose
- Stempel und Unterschrift des Krankenhauses
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Inter bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen. In § 14 Abs. 1 der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die INTER Krankenversicherung AG auf das ordentliche Kündigungsrecht .
Ja, der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ), frühestens aber zum Ende der Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Versicherungsjahr umfasst zwölf Monate.
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Hinsichtlich der Anzahl der Gesundheitsfragen liegt die Inter mit neun Fragen im oberen Bereich. Es gibt einige Versicherer, die deutlich weniger Gesundheitsfragen stellen, die DKV verzichtet sogar ganz darauf.
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen Inter ansehen.