Detailübersicht: Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung Nürnberger KHT
KHT
Kurzübersicht - Tarif Nürnberger KHT
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Nürnberger KHT
Ihr Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 EUR pro Tag besteht für jeden Tag, an dem Sie vollstationär
- in einem deutschen Krankenhaus
- in einem europäischen Krankenhaus
- weltweit in einem Krankenhaus (während der ersten neun Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland)
aufgenommen werden.
Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.
Nein, der Tarif Nürnberger KHT leistet nicht für teilstationäre Behandlung.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Nein, der Tarif leistet nicht während einer stationären Kur.
Ja, es ist keine vorherige Zusage erforderlich
- bei Notfallbehandlung
- wenn die gemischte Heilanstalt das einzige Krankenhaus für die stationäre Akutversorgung ist
Der Tarif Nürnberger KHT leistet andernfalls bei Behandlungen in gemischten Heilanstalten nur dann, wenn eine schriftliche Zusage der Nürnberger vor der Aufnahme gegeben wurde.
Ja, der Tarif Nürnberger KHT leistet auch bei Unterbringung in einer Privatklinik.
Ja, aus dem Tarif Nürnberger KHT erhalten Sie Leistungen, wenn Sie für die Entbindung oder generell im Rahmen der Schwangerschaft vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft und Fehlgeburt. Bei Schwangerschaftsabbruch wird bei medizinischer und kriminologischer Indikation geleistet.
Wenn Sie ambulant in einem Krankenhaus entbinden und das Krankenhaus nach wenigen Stunden wieder verlassen, so gilt dies als teilstationärer Aufenthalt und es erfolgt keine tarifliche Leistung.
Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.
Der maximale Tagessatz beträgt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr 50 EUR und für Erwachsene 75 EUR.
Ja, eine Erhöhung des Krankenhaustagegeldes ist im Tarif Nürnberger KHT grundsätzlich möglich, ist aber immer mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden.
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird nicht verzichtet, d. h. jeder Krankenhausaufenthalt muss innerhalb von 10 Tagen bei der Nürnberger angezeigt werden.
Die Nürnberger Krankenversicherung AG benötigt eine Bescheinigung, die folgende Punkte beinhaltet:
- Name der behandelten Person
- Aufnahme- und Entlassungstag
- Diagnose
- Daten eventueller Beurlaubungstage
- Stempel und Unterschrift des Krankenhauses
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Nürnberger bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen. In § 14 Abs. 3 der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG auf das ordentliche Kündigungsrecht .
Ja, wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts im außereuropäischen Ausland stationär behandelt werden müssen, leistet die Versicherung bis zu neun Monate während des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes. Im europäischen Ausland leistet die Versicherung, so wie in Deutschland, ohne zeitliche Begrenzung.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ), frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein.
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Hinsichtlich der Anzahl der Gesundheitsfragen liegt die Nürnberger mit vier Fragen im unteren Bereich. Lediglich die DKV verzichtet ganz auf die Gesundheitsfragen.
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen Nürnberger ansehen.