Detailübersicht: Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung R+V 10U
10U
Kurzübersicht - Tarif R+V 10U
Fragen & Antworten im Detail - Tarif R+V 10U
Ihr Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 EUR pro Tag besteht für jeden Tag, an dem Sie vollstationär
- in einem deutschen Krankenhaus
- in einem europäischen Krankenhaus
- weltweit in einem Krankenhaus (während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland, längstens für zwei weitere Monate)
aufgenommen werden.
Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.
Ja, im Tarif R+V 10U wird für teilstationäre Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen Teil des Tages das Krankenhaustageld in halber tariflicher Höhe bezahlt.
Bei einer ganztägigen Beurlaubung wird das Krankenhaustagegeld nicht gezahlt.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht. Der Tarif R+V 10U leistet bei stationärer Psychotherapie für bis zu 30 Tage im Kalenderjahr . Für darüber hinausgehende Leistungen muss die schriftliche Zusage der R+V vorher eingeholt werden.
Nein, der Tarif leistet nicht während einer stationären Kur.
Ja, es ist keine vorherige Zusage erforderlich
- wenn ausschließlich medizinisch notwendige Heilbehandlungen durchgeführt werden, die eine stationäre Behandlung erfordern
- bei Notfallbehandlung
- bei Behandlung wegen einer während des Aufenthalts in einer gemischten Anstalt akut eingetretenen Erkrankung
- wenn die gemischte Heilanstalt das einzige Krankenhaus für die stationäre Akutversorgung ist
Ja, der Tarif R+V 10U leistet auch bei Unterbringung in einer Privatklinik.
Ja, aus dem Tarif R+V 10U erhalten Sie Leistungen, wenn Sie für die Entbindung oder generell im Rahmen der Schwangerschaft vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft und Fehlgeburt. Bei Schwangerschaftsabbruch erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Wenn Sie ambulant in einem Krankenhaus entbinden, das Krankenhaus also nach wenigen Stunden wieder verlassen, so gilt dies als teilstationärer Aufenthalt und der vereinbarte Tagessatz wird zu 50 % gezahlt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden generell eine bei Antragstellung bestehende Schwangerschaft, die Schwangerschaftsvorsorge und die bevorstehende Entbindung.
Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.
Der maximale Tagessatz beträgt für Kinder und Jugendliche 60 EUR und für Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) 120 EUR.
Ja, eine Erhöhung des Krankenhaustagegeldes ist im Tarif R+V 10U grundsätzlich möglich, ist aber immer mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden.
Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird generell verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Die R+V Krankenversicherung AG benötigt eine Bescheinigung, die folgende Punkte beinhaltet:
- Name der behandelten Person
- Aufnahme- und Entlassungstag
- Diagnose
- Daten eventueller Beurlaubungstage
- Stempel und Unterschrift des Krankenhauses
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die R+V bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.In § 14 Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die R+V Krankenversicherung AG auf das ordentliche Kündigungsrecht .
Ja, wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts im außereuropäischen Ausland stationär behandelt werden müssen, leistet die Versicherung bis zu sechs Monate während des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes. Im europäischen Ausland leistet die Versicherung, so wie in Deutschland, ohne zeitliche Begrenzung.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ), frühestens aber zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Hinsichtlich der Anzahl der Gesundheitsfragen liegt die R+V mit elf Fragen im oberen Bereich. Es gibt einige Versicherer, die deutlich weniger Gesundheitsfragen stellen, die DKV verzichtet sogar ganz darauf.
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen R+V ansehen.