Detailübersicht: Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung Gothaer Gothaer K
Gothaer K
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Fragen & Antworten im Detail - Tarif Gothaer Gothaer K
Ihr Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 EUR pro Tag besteht für jeden Tag, an dem Sie vollstationär
- in einem deutschen Krankenhaus
- in einem europäischen Krankenhaus
- weltweit in einem Krankenhaus (während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland)
aufgenommen werden.
Aufnahme- und Entlassungstag werden zusammengerechnet und zählen als ein Tag.
Ja, im Tarif Gothaer K wird bei teilstationärer Behandlung mit einem Krankenhausaufenthalt von weniger als 24 Stunden pro Tag die Hälfte des vereinbarten Tagessatzes gezahlt.
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht. Am Ende der Therapie sollte ein ausführlicher Entlassungsbericht bei der Gothaer eingereicht werden, aus dem die medizinische Notwendigkeit hervorgeht.
Ja, im Tarif Gothaer K werden während einer Kur-Maßnahme bis zu 50 % des versicherten Krankenhaustagegeldes proTag erstattet. Dies gilt für eine Dauer von 28 Tagen.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass ein mindestens 10-tägiger Krankenhausaufenthalt vorausgegangen ist und dieser nicht länger als zwei Monate zurückliegt.
Ja, der Tarif Gothaer K leistet bei Behandlungen in gemischten Heilanstalten. Wir empfehlen jedoch eine schriftliche Zusage der Gothaer vor der Aufnahme einzuholen.
Ja, der Tarif Gothaer K leistet auch bei Unterbringung in einer Privatklinik.
Ja, aus dem Tarif Gothaer K erhalten Sie Leistungen, wenn Sie für die Entbindung oder generell im Rahmen der Schwangerschaft vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Risiko-Mehrlingsschwangerschaft, rechtmäßigem Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.
Wenn Sie ambulant in einem Krankenhaus entbinden, das Krankenhaus also nach wenigen Stunden wieder verlassen, so gilt dies als teilstationärer Aufenthalt und der vereinbarte Tagessatz wird zu 50 % gezahlt.
Für eine Entbindung kann anstelle des Krankenhaustagegeldes eine Pauschalleistung in Höhe von vier Tagessätzen gewählt werden, z.B. bei Hausgeburt oder Entbindung in einem Geburtshaus.
Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.
Der maximale Tagessatz beträgt für Kinder und Jugendliche 50 EUR und für Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) 100 EUR.
Erwachsene Freiberufler und Selbstständige können bis zu 150 EUR Tagessatz versichern (Einkommensnachweis).
Ja, eine Erhöhung des Krankenhaustagegeldes ist im Tarif Gothaer K grundsätzlich möglich, ist aber immer mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden.
Kundenfreundliche Regelung:
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird generell verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Die Gothaer Krankenversicherung AG benötigt eine Bescheinigung, die folgende Punkte beinhaltet:
- Name der behandelten Person
- Aufnahme- und Entlassungstag
- Diagnose
- Stempel und Unterschrift des Krankenhauses
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Gothaer bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31. Dezember des Beginnjahres, danach fällt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammen.
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Hinsichtlich der Anzahl der Gesundheitsfragen liegt die Gothaer mit neun Fragen im oberen Bereich. Es gibt einige Versicherer, die deutlich weniger Gesundheitsfragen stellen, die DKV verzichtet sogar ganz darauf.
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen Gothaer ansehen.