Deutsche Familienversicherung Krankenhauszusatzversicherung Tarife im Vergleich

Deutsche Familienversicherung Krankenhauszusatzversicherung

Diese Gesellschaft gehört zu den privaten Krankenzusatzversicherungen, die gesetzlich Krankenversicherte abschließen können, um ihren Versicherungsschutz über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) hinaus zu erweitern. Sie bietet Zugang zu besseren Leistungen, wie beispielsweise hochwertigerer Zahnbehandlung, Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Sehhilfen, die sonst nur Privatpatienten vorbehalten sind.

KlinikSchutz Premium / 2-Bett

"Sehr gut (0,7)" lautet das Urteil der Finanztest 12/18

Die Krankenhauszusatzversicherung KlinikSchutz Premium der DFV erstattet die Kosten für Zweibettzimmer- Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.

Die tariflichen Leistungen umfassen auch sog. Assistance-Leistungen wie z. B. die telefonische Erläuterung von Diagnosen und deren Behandlungsmöglichkeiten, Organisation einer Klinikaufnahme innerhalb Deutschlands oder eine telefonische Zweitmeinung.

KlinikSchutz Exklusiv

"Gut (2,4)" lautet das Urteil der Finanztest 12/18

Die Krankenhauszusatzversicherung KlinikSchutz Exklusiv der DFV erstattet die Kosten für Einbettzimmer- Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.

Die tariflichen Leistungen umfassen auch sog. Assistance-Leistungen wie z. B. die telefonische Erläuterung von Diagnosen und deren Behandlungsmöglichkeiten, Organisation einer Klinikaufnahme innerhalb Deutschlands oder eine telefonische Zweitmeinung.

Ergänzend zu diesen Leistungen werden aus dem Tarif DFV KlinikSchutz Exklusiv folgende zusätzliche Assistance-Leistungen angeboten, wenn erstmalig nach Vertragsabschluss eine schwere Krankheit diagnostiziert wird:

  • Termin zur Erstvorstellung bei einem spezialisierten Facharzt für die schwere Krankheit innerhalb von fünf Werktagen
  • Ausgleichszahlung in Höhe von 1.000 EUR pro Werktag (max. 5.000 EUR), wenn dieser Service nicht eingehalten wird
  • Erstattung der Fahrt- oder Beförderungs- sowie Übernachtungskosten der versicherten Person und ihrer nahen Angehörigen bis zu 1.000 EUR
  • Erstattung der Kinderbetreuungskosten bis zu 2.000 EUR
 

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