Liste der Tarife der Gesellschaft Deutsche Familienversicherung

Deutsche Familienversicherung Krankenhauszusatzversicherung

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG ist eine inhabergeführte Versicherungsgesellschaft und erst am 01. Januar 2007 gegründet. Der Firmensitz ist Frankfurt am Main mit ca. 120 Mitarbeitern.
Die Deutsche Familienversicherung bietet eine große Auswahl an Personen- und Sachversicherungen und einige Produkte im Bereich der Krankenzusatzversicherungen.

KlinikSchutz Premium / 2-Bett

"Sehr gut (0,7)" lautet das Urteil der Finanztest 12/18

Die Krankenhauszusatzversicherung KlinikSchutz Premium der DFV erstattet die Kosten für Zweibettzimmer- Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.

Die tariflichen Leistungen umfassen auch sog. Assistance-Leistungen wie z. B. die telefonische Erläuterung von Diagnosen und deren Behandlungsmöglichkeiten, Organisation einer Klinikaufnahme innerhalb Deutschlands oder eine telefonische Zweitmeinung.

KlinikSchutz Exklusiv

"Gut (2,4)" lautet das Urteil der Finanztest 12/18

Die Krankenhauszusatzversicherung KlinikSchutz Exklusiv der DFV erstattet die Kosten für Einbettzimmer- Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.

Die tariflichen Leistungen umfassen auch sog. Assistance-Leistungen wie z. B. die telefonische Erläuterung von Diagnosen und deren Behandlungsmöglichkeiten, Organisation einer Klinikaufnahme innerhalb Deutschlands oder eine telefonische Zweitmeinung.

Ergänzend zu diesen Leistungen werden aus dem Tarif DFV KlinikSchutz Exklusiv folgende zusätzliche Assistance-Leistungen angeboten, wenn erstmalig nach Vertragsabschluss eine schwere Krankheit diagnostiziert wird:

  • Termin zur Erstvorstellung bei einem spezialisierten Facharzt für die schwere Krankheit innerhalb von fünf Werktagen
  • Ausgleichszahlung in Höhe von 1.000 EUR pro Werktag (max. 5.000 EUR), wenn dieser Service nicht eingehalten wird
  • Erstattung der Fahrt- oder Beförderungs- sowie Übernachtungskosten der versicherten Person und ihrer nahen Angehörigen bis zu 1.000 EUR
  • Erstattung der Kinderbetreuungskosten bis zu 2.000 EUR