Über dem 3,5-fachen GOÄ-Satz: Warum Top-Professoren eine Honorarvereinbarung verlangen – und Ihr Tarif mitziehen muss
Jens Rusteberg
MBA & Gesellschafter-Geschäftsführer
Veröffentlicht am 05.08.2026
Bildquelle: KI Generiert
Viele Patienten glauben, mit dem Baustein „Chefarztbehandlung“ seien alle OP-Kosten gedeckt. Doch absolute Top-Spezialisten rechnen oft über dem 3,5-fachen GOÄ-Satz ab – hier schützt Sie nur die richtige Krankenhauszusatzversicherung vor hohen Zuzahlungen.
Warum die richtige Wahl der Krankenhauszusatzversicherung entscheidend sein kann
Viele Patienten glauben, mit dem Baustein „Chefarztbehandlung“ seien alle OP-Kosten gedeckt. Doch absolute Top-Spezialisten rechnen oft über dem 3,5-fachen GOÄ-Satz ab – hier schützt Sie nur die richtige Krankenhauszusatzversicherung vor hohen Zuzahlungen.
Der Experten-Fakt: Die GOÄ-Höchstsatz-Falle bei Spitzenmedizinern
Viele Kassenpatienten glauben, dass der Baustein „Chefarztbehandlung“ automatisch jede Arztrechnung abdeckt. Die Realität: Renommierte Professoren und Koryphäen verlangen bei komplexen OPs per Honorarvereinbarung oft Sätze über dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – billige Tarife leisten hier nicht.
Ein Spitzenmediziner operiert Sie selten zum Standard-Tarif. Wenn Ihr Tarif bei 3,5-fach GOÄ deckelt, bleiben Sie auf Tausenden Euro Eigenanteil sitzen. Vergleichen Sie bei uns nur Tarife, die auch bei Honorarvereinbarungen ohne Begrenzung leisten.
40 Versicherer mit 70 Tarifen
Chefarztbehandlung und freie Arztwahl im Vergleich
Häufige Fragen zur Chefarztbehandlung und freier Arztwahl
Die GOÄ regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 2,3-fachen, der absolute Höchstsatz beim 3,5-fachen Satz.
Bei besonders komplexen Eingriffen oder sehr gefragten Spezialisten und Koryphäen reicht der 3,5-fache Satz oft nicht aus. Vor der OP wird dann eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen, die deutlich über diesem Satz liegen kann.
Nein, nicht automatisch. Viele günstige oder ältere Tarife deckeln die Erstattung strikt auf den 3,5-fachen GOÄ-Satz. Differenzen müssen Patienten dann aus eigener Tasche zahlen. Wichtig sind Tarife, die ohne Begrenzung leisten.