Detailübersicht: Krankenhauszusatzversicherung Münchener Verein KlinikGesund Komfort 538
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KlinikGesund Komfort 538
Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein KlinikGesund Komfort 538
Die Krankenhauszusatzversicherung KlinikGesund Komfort 538 des Münchener Vereins erstattet die Kosten für Zweibettzimmer-Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung sowie ambulante Operationen, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Zum 60. Lebensjahr erfolgt der Wechsel in den Tarif KlinikGesund AR Komfort 838 mit konstantem Beitrag.
In diesem Tarif verzichtet der Münchener Verein auf Wartezeiten.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein KlinikGesund Komfort 538
Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?
Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?
Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?
Ja, der Münchener Verein leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn
- es sich um eine Notfalleinweisung handelte oder
- während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte
Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten?
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.
Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?
Ja, die vereinbarten Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden vom Münchener Verein auch bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.
Für allgemeine Krankenhausleistungen werden die nach Vorleistung der GKV verbleibenden Aufwendungen erstattet. Erfolgt keine Leistung der GKV, so entfällt auch eine Erstattung aus dem Tarif Münchener Verein KlinikGesund Komfort 538 für allgemeine Krankenhausleistungen. Den Kostenbaustein der sonst von der GKV getragenen allgemeinen Krankenhausleistungen müssen Sie selbst übernehmen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?
Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?
Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?
Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?
100 %. Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen gemäß Leistungskatalog §115 b zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind sowie durch Belegärzte. Die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.
Wenn eine Behandlung außerhalb des Leistungskatalogs gem. §115 b SGB V stattfinden sollte, so ist generell auch diese erstattungsfähig, sofern sie eine vollstationäre Heilbehandlung ersetzt.
Wir empfehlen vor einer ambulanten Operation generell die Kontaktaufnahme mit dem Versicherer, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Ambulant im Krankenhaus durchgeführte Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen sowie kieferorthopädische Maßnahmen sind nicht erstattungsfähig.
Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?
Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung?
Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?
Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und der Krankenhaus-Zusatzversicherung aufgeteilt?
Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.
Erstattet Ihnen die Versicherung die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei Krankenhausbehandlungen gemäß § 39 Abs. 4 SGB verlangte Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Tag?
Erstattet die Versicherung Mehrkosten für Liegend-Transporte, wenn nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse noch Restkosten verbleiben?
Ja, die Krankentransport-Mehrkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus werden zu 100 %, bis maximal 300 EUR je Krankenhausaufenthalt erstattet.
Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?
Wahlleistungskosten, die im Zusammenhang mit einer stationären Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme entstehen, werden nicht übernommen.
Für stationäre Kuren, die im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden, wird jedoch nach vorheriger Zusage für die Dauer von bis zu 28 Tagen ein Kurtagegeld in Höhe von 20 EUR pro Tag gezahlt. Vor der Rehabilitationsmaßnahme muss der Kunde stationär im Krankenhaus behandelt worden sein. Die Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Entlassung begonnen haben.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Der Münchener Verein verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 11 AVB (1)).
Gibt es Wartezeiten?
Nein, im Tarif Münchener Verein KlinikGesund Komfort 538 ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ist die versicherte Person bei Antragstellung schwanger und ist dies bereits ärztlich festgestellt, sind alle Leistungen im Zusammenhang mit dieser Schwangerschaft ausgeschlossen.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es gibt elf Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 5., 15., 20., 25., 30., 35., 40., 45., 50. bzw. 55. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Sie haben das Recht, jederzeit und ohne erneute Gesundheitsprüfung in den leistungsidentischen Tarif Münchener Verein KlinikGesund AR Komfort 838 mit Alterungsrückstellungen zu wechseln.
Mit Vollendung des 55. Lebensjahres wird der Tarif Münchener Verein KlinikGesund Komfort 538 zum 01. Januar des nächsten Jahres automatisch in den Tarif KlinikGesund AR Komfort 838 umgestellt. Wünschen Sie dieses nicht, können Sie innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Zeitpunkt der Umstellung widersprechen und so den Tarif KlinikGesund Komfort 538 bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres fortführen.
Mit Vollendung des 59. Lebensjahres wird der Tarif Münchener Verein KlinikGesund Komfort 538 zum 01. Januar des nächsten Jahres automatisch in den Tarif KlinikGesund AR Komfort 838 umgestellt. Wünschen Sie dieses nicht, können Sie innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen. In diesem Fall endet der Tarif KlinikGesund Komfort 538.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Ja, es gibt eine Klinikcard vom Münchener Verein zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Zusatzversicherer und dem Krankenhaus.
Die Unterbringungskosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Wahlarztleistungen für Chef- oder Belegärzte werden gesondert in Rechnung gestellt, direkt an den Versicherten geschickt und von diesem beim Münchener Verein eingereicht.
Die Klinikcard wird Ihnen nach einem Versicherungsjahr automatisch zugeschickt. Wenn ein Leistungsausschluss vereinbart wurde, wird keine Klinikcard ausgegeben.