Detailübersicht: Krankenhauszusatzversicherung Signal Iduna KlinikTOPpur1
KlinikTOPpur1
Kurzübersicht - Tarif Signal Iduna KlinikTOPpur1
Die Krankenhauszusatzversicherung KlinikTOP1 pur der Signal erstattet die Kosten für Zweibettzimmer- Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung und ambulante Operationen, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Zum 40. Lebensjahr erfolgt der Wechsel in den Tarif KlinikTOP1 mit konstantem Beitrag.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Signal Iduna KlinikTOPpur1
- es sich um eine Notfalleinweisung handelte
- die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Versicherten ist oder
- während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die nicht mit dem eigentlichen Behandlungszweck zusammenhängt und eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.
Bei Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aber keine Kosten. Den Kostenbaustein der
sonst von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen allgemeinen Krankenhausleistungen müssen Sie selbst übernehmen.
Keine, der Tarif KlinikTOPpur1 der Signal leistet nicht für die Behandlung durch Belegärzte.
Einzige Ausnahme sind die von Belegärzten durchgeführten ambulanten Operationen, welche eine stationäre Heilbehandlung ersetzen.
100 %. Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen gemäß Leistungskatalog §115 b zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind. Die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.
Wenn eine Behandlung außerhalb des Leistungskatalogs gem. §115 b SGB V stattfinden sollte, erfolgt keine Erstattung.
Die Signal ist im Vorfeld immer über die geplante ambulante Operation in Kenntnis zusetzten.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Signal verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB Teil II).
Nein, im Tarif Signal KlinikTOP1 pur ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Unterbringungskosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Wahlarztleistungen für Chefärzte werden gesondert in Rechnung gestellt, direkt an den Versicherten geschickt und von diesem bei der Signal eingereicht.