Detailübersicht: Krankenhauszusatzversicherung Signal Iduna clinic +
clinic +
Kurzübersicht - Tarif Signal Iduna clinic +
Die Krankenhauszusatzversicherung clinic + erstattet die Kosten für Ein- Zweibettzimmer- Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat. Es gilt keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Signal Iduna clinic +
- es sich um eine Notfalleinweisung handelte
- die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Versicherten ist oder
- während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die nicht mit dem eigentlichen Behandlungszweck zusammenhängt und eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich machte
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.
Bei Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aber keine Kosten. Den Kostenbaustein der
sonst von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen allgemeinen Krankenhausleistungen müssen Sie selbst übernehmen.
100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.
Ja, Sie erhalten pro Tag 30 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ganz auf privatärztliche Behandlung verzichten und sofern bei freier Krankenhauswahl auch keine Krankenhausmehrkosten angefallen sind. Aufnahme- und Entlassungstag gelten jeweils als ein voller Tag. Für Kinder und Jugendliche wird die Hälfte des Tagessatzes (15 EUR) ausgezahlt.
Bei einer vor- und/oder nachstationären Behandlung, bei der keine gesondert berechenbare Leistung des Wahlarztes in Anspruch genommen wurde, erhalten Erwachsene 60 EUR und Kinder und Jugendliche 30 EUR je Behandlung.
Der Tarif leistet nicht für das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen.
Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.
Wahlleistungskosten, die im Zusammenhang mit einer stationären Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme entstehen, werden nicht übernommen.
Für stationäre Kuren, die im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden, wird jedoch nach vorheriger Zusage für die Dauer von bis zu 28 Tagen ein Kurtagegeld in Höhe von 21 EUR pro Tag gezahlt. Die Kurbehandlung muss nach einem mindestens zehntägigen Krankenhausaufenthalt innerhalb von zwei Monaten begonnen haben. Der Kuraufenthalt muss vom Arzt der Krankenhauses verordnet und unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Signal verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB Nr. 44).
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Signal bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
In den Altersgruppen 0 bis 15 Jahre und 16 bis 20 Jahre sind die Beiträge konstant.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Unterbringungskosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Wahlarztleistungen für Chef- oder Belegärzte werden gesondert in Rechnung gestellt, direkt an den Versicherten geschickt und von diesem bei der Signal eingereicht.