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Detailübersicht: Krankenhauszusatzversicherung DKV UZ 2

UZ 2

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif DKV UZ 2

Unterkunftsleistungen
100% im Zweibettzimmer
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 Bett
Ja, 25 EUR pro Tag, wenn kein 2-Bettzimmer verfügbar
Erstattung Chefarzt
Nein
Chefarzterstattung über Höchstsatz
Nein
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall Chefarzt
Nein
Ambulante Operationen
Nein
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Nein
Gemischte Heilanstalten?
Ja
Freie Krankenhauswahl
Nein, nur Unterbringungskosten
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt?
Ja
Wartezeiten?
3 Monate, keine bei Unfall
Konstante Beiträge im Alter?
Steigend, da ohne Alterssparanteil.
Der Tarif UZ 2 der DKV erstattet die Kosten für Zweibettzimmer-Unterbringung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat. Der Tarif sieht keine Gesundheitsprüfung vor, daher müssen Sie auch keine Antragsfragen beantworten.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV UZ 2

Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?
Der Tarif UZ 2 erstattet 100 % der Mehrkosten, die Ihnen während eines Krankenhausaufenthaltes für die gesonderte Unterkunft im Zweibett-Zimmer in Rechnung gestellt werden.
Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?
Ja, Sie erhalten pro Tag 25 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als 2 Betten in Anspruch nehmen müssen, weil Ihnen das Krankenhaus kein Zweibettzimmer anbieten kann.

Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?
Ja, die DKV leistet auch ohne vorherige schriftliche Zusage, wenn

  • es sich um eine Akut- und Notfalleinweisung handelt
Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten?
Nein, der Tarif UZ 2 der DKV erstattet ausschließlich die Mehrkosten, die Ihnen für die Unterbringung im Zweibett-Zimmer in Rechnung gestellt werden. Verbleiben bei der Wahl eines anderen (als in der ärztlichen Einweisung genannten) Krankenhauses nach Vorleistung der GKV Restkosten für die allgemeine Pflegeklasse, so sind diese aus dem Tarif UZ 2 nicht erstattungsfähig.
Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?
Nein, die vereinbarten Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der DKV bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik nur unter der Voraussetzung erstattet, dass die Privatklinik im Sinne des Krankenhausentgeltgesetzes, so wie ein normales öffentliches Krankenhaus abrechnet.
Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?
Keine, der Tarif UZ 2 der DKV leistet nicht für die Behandlung durch Chefärzte.
Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Der Tarif UZ 2 der DKV erbringt keine Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte und erstattet keine Kosten für die ärztlich erbrachten Leistungen. Er erstattet ausschließlich die Unterbringungskosten.
Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?
Keine, der Tarif UZ 2 der DKV leistet nicht für die  Behandlung durch Belegärzte.
Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Der Tarif UZ 2 der DKV erbringt keine Leistung nach Gebührenordnung für Ärzte und erstattet keine Kosten für die ärztlich erbrachten Leistungen. Er erstattet ausschließlich die Unterbringungskosten.
Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?
Der Tarif UZ 2 der DKV leistet nicht für die Behandlung durch Chefärzte. Er leistet daher auch kein Ersatztagegeld, wenn Sie auf die Behandlung durch Chefärzte verzichten.
Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?
Der Tarif UZ 2 der DKV leistet nicht für ambulante Operationen.
Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Der Tarif UZ 2 der DKV leistet nicht für ärztliche Honorare.
Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?
Der Tarif UZ 2 leistet nicht für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen.
Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Der Tarif UZ 2 der DKV leistet nicht für ärztliche Honorare.
Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung?
Der Tarif UZ 2 der DKV leistet nicht für vor- und nachstationäre Behandlungen.
Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?
Es besteht die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen. Die Meldung kann durch Sie selbst, Ihre Angehörigen oder durch das Krankenhaus erfolgen.

Im eigenen Interesse sollten Sie jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.

Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und der Krankenhaus-Zusatzversicherung aufgeteilt?
Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die Unterbringung im Zweibettzimmer.
Erstattet Ihnen die Versicherung die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei Krankenhausbehandlungen gemäß § 39 Abs. 4 SGB verlangte Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Tag?
Nein, diese Kosten werden nicht übernommen. Für die Dauer von max. 28 Tagen sind vom Versicherten 10 EUR pro Tag an das Krankenhaus zu bezahlen und werden von diesem an seine gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet.
Erstattet die Versicherung Mehrkosten für Liegend-Transporte, wenn nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse noch Restkosten verbleiben?
Nein, Transporte zu stationären Behandlungen müssen mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.
Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?
Nein, Wahlunterbringungskosten, die im Zusammenhang mit einer stationären Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme entstehen, werden nicht übernommen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.

Die DKV verzichtet innerhalb der ersten 3 Jahre nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht . Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.

Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die DKV bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt acht Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 19., 29., 39., 49., 59., 69., 79. und 89. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
Es gilt die nachfolgende Regelung:
Aus den UZ-Tarifen besteht kein Leistungsanspruch für einen Versicherungsfall, der vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Arzt in den letzten 24 Monaten vor Vertragsabschluss die Notwendigkeit einer stationären Weiterbehandlung in Erwägung gezogen hat.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres (VJ), frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von 2 Kalenderjahren mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das erste KJ rechnet sich vom Versicherungsbeginn an und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden VJ fallen dann mit den Kalenderjahren zusammen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14,  Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die DKV auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und der EU für  unfall- oder krankheitsbedingte medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen. Außerhalb Deutschlands werden die Leistungen maximal in der Höhe erbracht, in der sie auch in Deutschland angefallen wären. Dieser Tarif ersetzt nicht die klassische Auslandsreisekrankenversicherung. Wir empfehlen Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre, im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in diesem Tarif allein versichert werden.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, es gibt keine Chipkarte zur vereinfachten, direkten Abrechnung zwischen dem Zusatzversicherer und dem Krankenhaus.

Die Abrechnung der Kosten für die Zweibettzimmer-Unterbringung werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Diese Rechnung reichen Sie dann bei der DKV ein.