Detailübersicht: Krankenhauszusatzversicherung DKV KS1

KS1

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif DKV KS1

Unterkunftsleistungen
100% im Ein- und Zweibettzimmer
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall 1- oder 2 Bett
Ja, 25 EUR pro Tag
Erstattung Chefarzt
Ja, zu 100%
Chefarzterstattung über Höchstsatz
Ja, ohne Begrenzung
Ersatzkrankenhaustagegeld Wegfall Chefarzt
Ja, 25 EUR pro Tag
Ambulante Operationen
Ja, 200 EUR Pauschale
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Nein
Gemischte Heilanstalten?
Nein, nur bei schriftlicher Zusage
Freie Krankenhauswahl
Ja, 100% der Mehrkosten
Anzeigepflicht Krankenhausaufenthalt?
Ja
Wartezeiten?
Allgemeine Wartezeit entfällt
Konstante Beiträge im Alter?
Ab dem 44. Lebensjahr konstant

Die Krankenhauszusatzversicherung KS 1 der DKV erstattet die Kosten für Ein- Zweibettzimmer- Unterbringung sowie Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.

Liegt der Versicherungsbeginn im Aktionszeitraum zwischen dem 01.03.2025 und dem 01.02.2028, verzichtet die DKV auf die sonst übliche allgemeine Wartezeit von 3 Monaten.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV KS1

Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?
100 % für die gesondert berechnete Unterkunft im Ein-/Zweibettzimmer.
Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf Leistungen für eine verbesserte Wahlunterkunft verzichten?
Ja, Sie erhalten pro Tag 25 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als 2 Betten in Anspruch nehmen und zeitgleich auf wahlärztliche Leistungen, Chef- oder Belegarztbehandlung verzichten.
Für Kinder wird das Krankenhausersatztagegeld in halber Höhe gezahlt.

Leistet die Versicherung auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten, die keine reinen Krankenhäuser sind, ohne dass Sie als Patient vorher eine schriftliche Zusage benötigen?
Nein, die DKV leistet nur dann für Heilbehandlungen in gemischten Heilanstallten, wenn dies vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesagt wurde. Selbst für Notfalleinweisungen gibt es keine Ausnahmeregelung.
Erstattet die Versicherung die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten?
Im Tarif KS1 erstattet die DKV 100 % der Mehrkosten.
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.
Leistet die Versicherung auch bei Behandlungen in einer reinen Privatklinik?
Ja, die vereinbarten Leistungen für Chefarztbehandlung und Unterbringung werden von der DKV auch bei Unterbringung und Behandlung in einer reinen Privatklinik erstattet, sofern diese unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.

Bei Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aber keine Kosten. Den Kostenbaustein der
sonst von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen allgemeinen Krankenhausleistungen müssen Sie selbst übernehmen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?
100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung.
Erstattet die Versicherung das Chefarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Ja, das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?
100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung.
Erstattet die Versicherung das Belegarzthonorar auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Ja, das Belegarzthonorar ist nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.
Erstattet Ihnen die Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf wahlärztliche Leistungen / Chefarztbehandlung verzichten?
Ja, Sie erhalten pro Tag 25 EUR Krankenhausersatztagegeld, wenn Sie ein Zimmer mit mehr als 2 Betten in Anspruch nehmen und zeitgleich auf auf wahlärztliche Leistungen, Chef- oder Belegarztbehandlung verzichten.
Für Kinder wird das Krankenhausersatztagegeld in halber Höhe gezahlt.
Welche Erstattung erfolgt für ambulante Operationen?
Der Tarif KS1 der DKV erstattet eine Pauschale in Höhe von 200 EUR für die ambulanten Operationen, die in dem gesonderten Leistungskatalog der DKV aufgeführt werden.
Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar bei ambulanten Operationen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Der Tarif KS1 der DKV erstattet eine Pauschale in Höhe von 200 EUR für die ambulanten Operationen, die in dem gesonderten Leistungskatalog der DKV aufgeführt werden. Mit der Pauschale sind alle Kosten abgegolten, es erfolgt keine individuelle Aufteilung der Rechnung in Sachkosten und Arzthonorare.

Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung?
Nein, der Tarif KS1 der DKV leistet nicht für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer ersatzpflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den abrechnungsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt.
Erstattet die Versicherung das ärztliche Honorar für diese Behandlungen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus?
Ja, bei wirksamer individueller Wahlleistungsvereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte begrenzt.

Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nämlich nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde. Die Wahlleistungsvereinbarung muss unterschrieben werden, bevor die Wahlleistung erbracht wird, sonst muss der Patient diese Leistungen nicht bezahlen.
Erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine vor- und nachstationäre Behandlung?
Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z.B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Leistet die Versicherung auch bei stationärer Psychotherapie?
Ja, die versicherten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Muss ein Krankenhausaufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim Versicherer gemeldet werden?
Es besteht die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen. Die Meldung kann durch Sie selbst, Ihre Angehörigen oder durch das Krankenhaus erfolgen.

Im eigenen Interesse sollten Sie jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt zeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.

Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Wie werden die Kosten / Behandlungskosten generell zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und der Krankenhaus-Zusatzversicherung aufgeteilt?
Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten wie sie gemäß DRG Fallpauschale für eine medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Regelversorgung anfallen.

Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.
Erstattet Ihnen die Versicherung die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei Krankenhausbehandlungen gemäß § 39 Abs. 4 SGB verlangte Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Tag?
Nein, diese Kosten werden nicht übernommen. Für die Dauer von max. 28 Tagen sind vom Versicherten 10 EUR pro Tag an das Krankenhaus zu bezahlen und werden von diesem an seine gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet.
Erstattet die Versicherung Mehrkosten für Liegend-Transporte, wenn nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse noch Restkosten verbleiben?
Ja, die Krankentransport-Mehrkosten zum und vom nächstgelegenen, aus medizinischer Sicht geeigneten Krankenhaus werden zu 100 % erstattet.
Leistet die Versicherung auch dann für verbesserte Unterbringung und wahlärztliche Behandlungen, wenn diese im Rahmen einer Kurmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden?
Nein, Wahlleistungskosten, die im Zusammenhang mit einer stationären Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme entstehen, werden nicht übernommen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

Die DKV verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB Punkt 2.9).

Gibt es Wartezeiten?

Nein, liegt der Versicherungsbeginn im Aktionszeitraum zwischen dem 01.03.2025 und dem 01.02.2028, verzichtet die DKV auf die sonst übliche allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Die besondere Wartezeit von 8 Monaten für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung bleibt bestehen.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt vier Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 24., 29., 34. und 39. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Zum Ende des Kalenderjahres in dem Sie das 44. Lebensjahr vollenden, wird Ihr Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung in den Tarif KGZ 1 mit Alterungsrückstellungen umgestellt.

Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31. Dezember des Beginnjahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Abs. 6 Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichtet die DKV auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der volle Versicherungsschutz setzt sich aus den Wahlleistungen Ihrer Zusatzversicherung und den Grundleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zusammen. Da letztere bei Auslandsbehandlungen im Regelfall nicht leistet, empfehlen wir Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre, im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder unter 18 Jahren können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, es gibt keine Chipkarte zur vereinfachten, direkten Abrechnung zwischen dem Zusatzversicherer und dem Krankenhaus.

Die Abrechnung der Kosten für die Ein- / Zweibettzimmer-Unterbringung sowie für die wahlärztlichen Leistungen, also Behandlungen durch Chefärzte oder Spezialisten, werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Diese Rechnung reichen Sie dann bei der DKV ein.