Detailübersicht: Krankenhauszusatzversicherung R+V Klinik Comfort
Klinik Comfort
Kurzübersicht - Tarif R+V Klinik Comfort
"Ausreichend (4,5)" lautet das Urteil der Finanztest 07/20
Die Krankenhauszusatzversicherung Klinik Comfort der R + V erstattet die Kosten für Zweibettzimmer-Unterbringung, Chefarzt- und Belegarztbehandlung und ambulante Operationen, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat. Es gilt eine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif R+V Klinik Comfort
- ausschließlich medizinisch notwendige Heilbehandlungen durchgeführt werden, die eine stationäre Behandlung erforderten
- es sich um eine Notfalleinweisung handelte
- die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten war oder
- während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderte
Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland erstattungsfähig.
Sie erhalten aber ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 60 EUR pro Tag.
Bei Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken übernehmen auch die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten. Den Kostenbaustein der
sonst von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen allgemeinen Krankenhausleistungen müssen Sie zusätzlich selbst übernehmen.
Diese Begrenzung ist besonders kritisch, da allein die Gruppe der Wahlärzte berechtigt ist, die im Zusammenhang mit Krankenhausbehandlungen erbrachten ärztlichen Leistungen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus abzurechnen und von diesem Recht auch Gebrauch macht. Trotz dieser Zusatzversicherung können Ihnen Differenzkosten für ärztliche Leistungen verbleiben, wenn der Behandler über den Höchstsatz hinaus abrechnet. Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde.
Hälfte des Tagessatzes ausgezahlt.
100 %. Bei einer ambulanten Operation, die eine an sich gebotene vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen gemäß Leistungskatalog §115 b zu 100 % ersetzt.
Erstattungsfähig sind Kosten für ambulante Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind sowie durch Belegärzte. Die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird in Abzug gebracht.
Wenn eine Behandlung außerhalb des Leistungskatalogs gem. §115 b SGB V stattfinden sollte, erfolgt keine Erstattung.
Wir empfehlen vor einer ambulanten Operation generell die Kontaktaufnahme mit dem Versicherer, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Diese Begrenzung ist besonders kritisch, da allein die Gruppe der Wahlärzte berechtigt ist, die im Zusammenhang mit Krankenhausbehandungen erbrachten ärztlichen Leistungen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus abzurechnen und von diesem Recht auch Gebrauch macht. Trotz dieser Zusatzversicherung können Ihnen Differenzkosten für ärztliche Leistungen verbleiben, wenn der Behandler über den Höchstsatz hinaus abrechnet. Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde.
Diese Begrenzung ist besonders kritisch, da allein die Gruppe der Wahlärzte berechtigt ist, die im Zusammenhang mit Krankenhausbehandungen erbrachten ärztlichen Leistungen auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus abzurechnen und von diesem Recht auch Gebrauch macht. Trotz dieser Zusatzversicherung können Ihnen Differenzkosten für ärztliche Leistungen verbleiben, wenn der Behandler über den Höchstsatz hinaus abrechnet. Die Wahlleistungsvereinbarung wird zusätzlich zum Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Die zusätzlichen Kosten für besondere Leistungen dürfen vom behandelnden Arzt nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies zuvor mit dem Patienten schriftlich vereinbart wurde.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen wird verzichtet.
Auch wenn Sie durch diese Regelung von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt anzeigen, damit der Versicherer eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Aufenthalte in reinen Geburtshäusern sind immer rechtzeitig vorher anzumelden, da diese nicht zu den im Bundesregister für Krankenhäuser aufgeführten Kliniken gehören und deshalb eine Zusage des Versicherers notwendig machen.
Nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung übernommen hat, erstattet Ihre Zusatzversicherung die Kosten für die versicherten Wahlleistungen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die R+V verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB Teil II).
Nein, im Tarif R+V Klinik Comfort ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Sofern keine Leistungsausschlüsse vereinbart wurden, erhält der Versicherte die Chipkarte nach drei Monaten. Die Unterbringungskosten werden dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Wahlarztleistungen für Chef- oder Belegärzte werden gesondert in Rechnung gestellt, direkt an den Versicherten geschickt und von diesem bei der R+V eingereicht.