Freie Krankenhauswahl – Entscheiden Sie selbst, wo Sie sich behandeln lassen
Ihre ACIO-Highlights auf einen Blick:
Freie Klinikwahl
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Entscheiden Sie selbst, in welcher Klinik Sie behandelt werden möchten.
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Im entscheidenden Moment sollte nicht der Zufall über Ihre Klinik entscheiden
Die GKV-Kostenfalle: Ohne Absicherung wird die Wunschklinik schnell teuer
Der ACIO Experten-Tipp: Achtung bei "gemischten Krankenanstalten"
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Krankenhauszusatzversicherung - Fragen und Antworten (FAQ)
Freie Krankenhauswahl
Was bedeutet freie Krankenhauswahl?
Freie Krankenhauswahl bedeutet, dass Sie sich im Behandlungsfall bewusst für eine Klinik Ihrer Wahl entscheiden können – etwa wegen besonderer Spezialisierung auf Ihre Erkrankung, modernster technischer Ausstattung oder persönlichem Vertrauen. Sie sind somit nicht an das von der gesetzlichen Krankenkasse standardmäßig vorgesehene "nächstgelegene geeignete" Krankenhaus gebunden.
Wann entstehen Mehrkosten bei einem Wahlkrankenhaus?
Mehrkosten entstehen, wenn Sie ohne zwingenden medizinischen Grund eine andere Klinik wählen als die in der ärztlichen Einweisung genannte. Die gesetzliche Krankenkasse darf Ihnen in diesem Fall die anfallenden Differenzkosten bei den Pflegesätzen sowie eventuell höhere Fahrt- und Transportkosten anteilig in Rechnung stellen (§ 39 SGB V).
Warum ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt die durch die freie Wahl entstehenden Mehrkosten in der Regel nicht. Eine passgenaue Krankenhauszusatzversicherung schließt genau diese finanzielle Lücke und übernimmt die Differenzkosten. Das schützt Sie vor teuren Eigenanteilen, sodass Sie Ihre Entscheidung allein nach der besten medizinischen Qualität treffen können.
Worauf sollte ich beim Tarif achten?
Wichtig ist, dass der Tarif die Mehrkosten für Transport und abweichende Pflegesätze transparent einschließt. Ein entscheidendes Qualitätsmerkmal: Achten Sie darauf, dass auch Behandlungen in sogenannten "gemischten Krankenanstalten" (Kliniken, die auch Reha oder Kuren anbieten) abgedeckt sind. Viele renommierte Spezialkliniken fallen in diese Kategorie, werden von Basis-Tarifen aber oft ausgeschlossen.
Lars Meinhold
Versicherungskaufmann und Experte für Zusatzversicherungen