Was bedeutet die DRG-Fallpauschale im Krankenhaus?
- Die Fallpauschale ergibt sich aus Bewertungsrelation und Landesbasisfallwert
- Die GKV zahlt die medizinisch notwendige Regelversorgung
- Einbettzimmer, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung sind Wahlleistungen
- Volljährige zahlen 10 Euro Zuzahlung pro Tag, maximal 28 Tage im Jahr
- Tarife unterscheiden sich stark bei der nötigen GKV-Vorleistung
DRG einfach erklärt
DRG einfach erklärt
DRG steht für Diagnosis Related Groups. Krankenhausfälle werden anhand medizinischer Merkmale bestimmten Fallgruppen zugeordnet.
So entsteht die Fallpauschale
So entsteht die Fallpauschale
Entscheidend sind unter anderem Diagnose, Behandlung, Schweregrad und die jeweilige Bewertungsrelation.
GKV übernimmt die Regelversorgung
GKV übernimmt die Regelversorgung
Das Krankenhaus rechnet die allgemeinen Krankenhausleistungen in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab.
Wahlleistungen kommen zusätzlich hinzu
Wahlleistungen kommen zusätzlich hinzu
Einbettzimmer, Zweibettzimmer oder privatärztliche Behandlung sind nicht Teil der DRG.
Was bedeutet DRG?
Wie wird eine DRG-Fallpauschale berechnet?
Bewertungsrelation × Landesbasisfallwert = DRG-Fallpauschale
Welche Faktoren beeinflussen die DRG?
- durchgeführte Operationen und andere Prozeduren
- Begleiterkrankungen und Komplikationen
- Alter
- Beatmungsdauer
- weitere medizinische und fallbezogene Merkmale
Welche Leistungen sind mit der Fallpauschale abgedeckt?
| Leistung | Über die DRG abgedeckt | Absicherbar über Zusatzversicherung |
|---|---|---|
| Medizinisch notwendige ärztliche Behandlung | Ja, allgemeine Krankenhausleistung | Nicht erforderlich |
| Operationen | Ja, allgemeine Krankenhausleistung | Nicht erforderlich |
| Allgemeine Unterbringung und Versorgung | Ja, allgemeine Krankenhausleistung | Nicht erforderlich |
| Behandlung durch besonders qualifizierten Arzt, wenn medizinisch erforderlich | Ja, gehört zur allgemeinen Krankenhausversorgung | Nicht erforderlich |
| Ausdrücklich gewünschte privatärztliche Behandlung | Nein, gesondert vereinbarte Wahlleistung | Je nach Tarif |
| Gewünschtes Einbett- oder Zweibettzimmer | Nein, gesondert berechnete Wahlleistung | Je nach Tarif |
| Mehrkosten durch freie Krankenhauswahl ohne zwingenden medizinischen Grund | Nein, können dem Versicherten auferlegt werden | Je nach Tarif |
DRG und Einbettzimmer: Was bezahlt die Krankenkasse?
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Was übernimmt eine Krankenhauszusatzversicherung zusätzlich?
- die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer
- privatärztliche Behandlung
- die freie Arztwahl
- Mehrkosten einer freien Krankenhauswahl
- je nach Tarif weitere stationäre oder stationsnahe Leistungen
ACIO Expertenhinweis: Auf die GKV-Vorleistung achten
Bei einer guten Krankenhauszusatzversicherung sollte nicht nur geprüft werden, ob Einbettzimmer und Chefarztbehandlung versichert sind. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, was passiert, wenn die gesetzliche Krankenkasse die allgemeinen Krankenhauskosten nicht oder nicht vollständig übernimmt.
Das kann beispielsweise bei bestimmten Privatkliniken oder besonderen Behandlungskonstellationen relevant werden. Manche Tarife setzen eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus, andere Tarife sehen unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen vor, wenn die GKV nicht zahlt.
Die Unterschiede können erheblich sein. Bei einem Tarif werden beispielsweise Leistungen in einer reinen Privatklinik nicht erbracht, wenn die GKV keine entsprechende Vorleistung erbringt. Ein anderer Tarif kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen nach vorheriger Genehmigung auch Leistungen in einer reinen Privatklinik vorsehen. Deshalb sollte dieser Punkt immer anhand des konkreten Tarifs geprüft werden und nicht allein anhand der Bezeichnung „Krankenhauszusatzversicherung“.
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Krankenhauszusatzversicherung
DRG und freie Krankenhauswahl
Was sind Hybrid-DRGs?
Fazit: Die DRG bezahlt die Regelversorgung – die Zusatzversicherung erweitert Ihre Möglichkeiten
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Krankenhauszusatzversicherung - Fragen und Antworten (FAQ)
Häufige Fragen zur DRG-Fallpauschale
Was bedeutet DRG im Krankenhaus?
DRG steht für „Diagnosis Related Groups“. Krankenhausbehandlungen werden anhand verschiedener medizinischer Merkmale Fallgruppen zugeordnet. Diese Fallgruppen bilden eine wesentliche Grundlage für die Vergütung allgemeiner Krankenhausleistungen.
Wie berechnet sich eine DRG-Fallpauschale?
Vereinfacht wird die Bewertungsrelation der jeweiligen DRG mit dem geltenden Landesbasisfallwert multipliziert. Zusätzlich können unter anderem Zu- und Abschläge, Zusatzentgelte und weitere Vergütungsbestandteile relevant sein.
Ist die DRG-Fallpauschale in jedem Krankenhaus gleich hoch?
Nein. Zwar gelten die Bewertungsrelationen grundsätzlich bundesweit, der Eurobetrag hängt jedoch unter anderem vom jeweiligen Landesbasisfallwert ab. Deshalb ist die Aussage, dieselbe DRG koste deutschlandweit immer genau gleich viel, zu pauschal.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Krankenhausbehandlung?
Die GKV übernimmt bei einer medizinisch notwendigen Behandlung im zugelassenen Krankenhaus grundsätzlich die allgemeinen Krankenhausleistungen. Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen derzeit grundsätzlich 10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Sind Chefarzt und Einbettzimmer in der DRG enthalten?
Eine ausdrücklich gewünschte privatärztliche Behandlung und eine gewünschte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind grundsätzlich gesonderte Wahlleistungen. Sie werden nicht allein durch die DRG-Fallpauschale abgedeckt.
Was hat die DRG mit einer Krankenhauszusatzversicherung zu tun?
Die GKV finanziert grundsätzlich die allgemeine Krankenhausversorgung. Eine Krankenhauszusatzversicherung kann darüber hinaus vereinbarte Wahlleistungen wie Einbettzimmer, Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung oder Mehrkosten einer freien Krankenhauswahl übernehmen.
Muss die gesetzliche Krankenkasse immer vorleisten, damit die Zusatzversicherung zahlt?
Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Insbesondere bei Privatkliniken, freier Krankenhauswahl und bestimmten ambulanten oder stationsersetzenden Behandlungen können sich die Bedingungen deutlich unterscheiden. Deshalb sollte geprüft werden, welche Leistungen der Tarif auch ohne oder bei eingeschränkter GKV-Vorleistung vorsieht.
Was ist der Unterschied zwischen DRG und Hybrid-DRG?
Die klassische DRG betrifft vor allem stationäre Krankenhausbehandlungen. Hybrid-DRGs sind spezielle sektorengleiche Vergütungen für bestimmte Leistungen, die ambulant oder stationär erbracht werden können. Für Krankenhauszusatzversicherungen können deshalb besondere Tarifregelungen relevant sein.
Lars Meinhold
Versicherungskaufmann und Experte für Zusatzversicherungen