Krankengeld bei 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro brutto
Jens Rusteberg
MBA & Gesellschafter-Geschäftsführer
Veröffentlicht am 09.10.2026
Bildquelle: KI Generiert
Was bleibt dir eigentlich noch, wenn du 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro brutto verdienst und länger als sechs Wochen krank bist? Drei konkrete Rechenbeispiele zeigen, wie groß die Krankengeldlücke tatsächlich werden kann – und welcher private Krankentagegeldsatz rechnerisch fehlen würde.
5.000 Euro brutto – und plötzlich fehlen dir fast 700 Euro im Monat
5.000 Euro brutto im Monat klingt erst einmal nach einem ordentlichen Einkommen. Deine laufenden Kosten haben sich normalerweise auch darauf eingestellt: Wohnung oder Haus, Auto, Kredite, Familie, Urlaub und Altersvorsorge.
Solange dein Arbeitgeber dein Gehalt weiterzahlt, ist das kein Problem.
Interessant wird es ab der siebten Krankheitswoche. Dann endet bei Arbeitnehmern in der Regel die Entgeltfortzahlung und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt.
Und genau dann zeigt sich ein Punkt, den viele Angestellte unterschätzen: Krankengeld ist nicht dein Nettogehalt.
Ich habe deshalb einmal durchgerechnet, was bei 4.000, 5.000 und 6.000 Euro brutto ungefähr auf deinem Konto ankommen kann.
Wie wird das gesetzliche Krankengeld berechnet?
Die Grundregel ist zunächst relativ einfach.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt grundsätzlich:
- 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts,
- höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
Zusätzlich gibt es eine Obergrenze, weil für die Berechnung nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird.
Diese liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich.
Doch damit ist die Rechnung noch nicht beendet.
Vom ermittelten Krankengeld werden weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen. Beiträge zur Krankenversicherung fallen während des Krankengeldbezugs dagegen nicht an.
Deshalb ist das tatsächlich ausgezahlte Krankengeld noch einmal niedriger.
Genau diese Differenz zum bisherigen Netto ist die Krankengeldlücke, die eine Krankentagegeldversicherung für Angestellte absichern kann.
Unsere Modellrechnung: 4.000, 5.000 und 6.000 Euro brutto
Damit die Beispiele vergleichbar bleiben, rechne ich mit einem ledigen, kinderlosen Arbeitnehmer in Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung.
Die Nettowerte sind deshalb Modellwerte. Deine persönliche Abrechnung kann beispielsweise durch Steuerklasse, Kinder, Krankenkasse, Kirchensteuer, Bundesland, Sonderzahlungen oder weitere individuelle Faktoren abweichen.
| Monatsgehalt brutto | Nettogehalt ca. | Krankengeld vor Sozialabgaben ca. | Auszahlung Krankengeld ca. | Monatliche Lücke ca. |
|---|---|---|---|---|
| 4.000 € | 2.606 € | 2.345 € | 2.040 € | 565 € |
| 5.000 € | 3.130 € | 2.817 € | 2.451 € | 679 € |
| 6.000 € | 3.642 € | 3.277 € | 2.851 € | 790 € |
Schon diese drei Beispiele zeigen etwas sehr deutlich:
Die Lücke steigt mit deinem Einkommen in absoluten Euro weiter an.
Und genau diese 500, 700 oder 800 Euro fehlen nicht irgendwann einmal im Jahr, sondern möglicherweise jeden Monat einer längeren Arbeitsunfähigkeit.
Krankengeld bei 4.000 Euro brutto: rund 565 Euro fehlen
Beginnen wir mit 4.000 Euro brutto.
In unserer Modellrechnung bleiben davon ungefähr 2.606 Euro netto.
70 Prozent des Bruttogehalts wären zwar 2.800 Euro. Das ist aber nicht entscheidend, denn das Krankengeld darf gleichzeitig höchstens 90 Prozent des bisherigen Nettogehalts betragen.
90 Prozent von rund 2.606 Euro ergeben etwa 2.345 Euro Krankengeld vor den weiteren Sozialversicherungsbeiträgen.
Nach den Abzügen bleiben in unserem Beispiel ungefähr 2.040 Euro.
Damit fehlen gegenüber dem vorherigen Nettogehalt rund:
565 Euro monatlich.
Auf 30 Kalendertage heruntergerechnet entspricht das ungefähr 19 Euro pro Tag.
Das ist die Größenordnung, die ein ergänzendes privates Krankentagegeld rechnerisch ausgleichen müsste.
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Krankengeld bei 5.000 Euro brutto: fast 680 Euro weniger
Bei 5.000 Euro brutto wird die Differenz bereits deutlicher.
Unser angenommenes Nettogehalt liegt bei ungefähr 3.130 Euro.
90 Prozent davon ergeben rund 2.817 Euro. Auch hier ist diese Netto-Grenze niedriger als 70 Prozent des Bruttogehalts und damit für die Krankengeldberechnung entscheidend.
Nach Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung verbleiben ungefähr 2.451 Euro Krankengeld.
Vor der Krankheit hattest du etwa 3.130 Euro netto.
Danach sind es ungefähr 2.451 Euro.
Differenz: rund 679 Euro pro Monat.
Rechnerisch fehlen damit ungefähr 23 Euro je Kalendertag.
Das ist keine Kleinigkeit mehr. Gerade bei höheren Einkommen sind die monatlichen Fixkosten häufig ebenfalls entsprechend hoch.
Krankengeld bei 6.000 Euro brutto: rund 790 Euro Einkommensverlust
Bei 6.000 Euro brutto wird es besonders interessant.
Das Gehalt liegt 2026 bereits über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 5.812,50 Euro.
Man könnte deshalb vermuten, dass jetzt automatisch das maximale gesetzliche Krankengeld gezahlt wird.
Ganz so einfach ist es aber nicht.
In unserer Modellrechnung beträgt das Nettogehalt ungefähr 3.642 Euro. 90 Prozent davon sind etwa 3.277 Euro.
Dieser Betrag liegt noch unter dem theoretisch möglichen Krankengeld aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze. Deshalb begrenzt in diesem Beispiel weiterhin die 90-Prozent-Netto-Regel das Krankengeld.
Nach den Sozialversicherungsabzügen bleiben ungefähr 2.851 Euro übrig.
Das bedeutet:
Rund 790 Euro fehlen jeden Monat.
Umgerechnet sind das etwa 26 Euro pro Kalendertag.
Warum die Beitragsbemessungsgrenze trotzdem wichtig wird
Bei 4.000 und 5.000 Euro brutto spielt die Beitragsbemessungsgrenze für unsere Beispiele noch keine Rolle.
Bei 6.000 Euro ist sie zwar bereits erreicht, die 90-Prozent-Regel ist in unserer Modellrechnung aber noch der niedrigere Wert.
Bei deutlich höheren Einkommen ändert sich das.
Das gesetzliche Krankengeld wächst irgendwann nicht mehr mit deinem Einkommen mit. Dein Nettogehalt kann weiter steigen, das Krankengeld stößt dagegen an seine gesetzliche Obergrenze.
Genau deshalb kann die Krankengeldlücke für Gutverdiener erheblich größer werden.
Dieses Thema möchte ich bewusst von dieser News trennen. Denn die Frage, was bei freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmern und Einkommen deutlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze passiert, verdient eine eigene Betrachtung.
Wie hoch sollte dein privates Krankentagegeld sein?
Eine einfache erste Rechnung lautet:
bisheriges verfügbares Netto minus ausgezahltes Krankengeld = monatliche Einkommenslücke
Diese Lücke kannst du anschließend durch 30 teilen.
Bei unseren Beispielen ergibt sich ungefähr:
| Bruttoeinkommen | Monatliche Lücke | Rechnerischer Tagessatz |
|---|---|---|
| 4.000 € | 565 € | ca. 19 € |
| 5.000 € | 679 € | ca. 23 € |
| 6.000 € | 790 € | ca. 26 € |
Das ist allerdings nur eine erste Orientierung.
Wie hoch dein Krankentagegeld tatsächlich versichert werden kann, hängt unter anderem von deinem nachweisbaren Einkommen, bereits bestehenden Absicherungen und den Bedingungen des jeweiligen Versicherers ab.
Eine Überversicherung ist beim Krankentagegeld grundsätzlich nicht das Ziel. Versichert werden soll der tatsächliche Einkommensausfall.
Auf unserer Seite zum Krankentagegeld für Angestellte kannst du deshalb deinen individuellen Bedarf berechnen und passende Tarife vergleichen.
Vergiss nicht: Deine Kosten sinken bei Krankheit nicht automatisch
Bei der Berechnung solltest du nicht nur auf irgendwelche Prozentsätze schauen.
Entscheidend ist, was dir monatlich tatsächlich fehlt.
Die Miete oder Immobilienfinanzierung läuft weiter. Versicherungen laufen weiter. Kredite laufen weiter. Auch Lebensmittel, Auto und viele andere Kosten werden nicht plötzlich 20 Prozent günstiger, nur weil du krank bist.
Und eine längere Arbeitsunfähigkeit kann eben länger dauern als zwei oder drei Wochen.
Genau deshalb solltest du wissen, wie groß deine persönliche Lücke nach dem Ende der Lohnfortzahlung ist.
Wer sich genauer mit Karenzzeiten, Arbeitsunfähigkeit, Wiedereingliederung oder der späteren Anpassung des versicherten Tagessatzes beschäftigen möchte, findet diese Themen ausführlich in unserem Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung.
Was ändert sich 2027?
Gerade aktuell lohnt ein Blick auf 2027.
Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 neue Sozialversicherungsrechengrößen beschlossen. Danach soll die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung 2027 deutlich von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro monatlich steigen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Für unsere drei Beispielgehälter bedeutet das: 4.000, 5.000 und auch 6.000 Euro würden dann vollständig unterhalb der neuen Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Die Krankengeldlücke verschwindet dadurch aber nicht.
Denn die grundsätzliche Berechnung bleibt nach aktuellem Stand bestehen: 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Von dem Krankengeld werden anschließend weiterhin Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Die Bundesregierung hat inzwischen ausdrücklich klargestellt, dass die ursprünglich diskutierte Absenkung des gesetzlichen Krankengeldes nicht umgesetzt wird.
Mein Fazit: Rechne deine eigene Lücke aus
Ob 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro brutto: Verlass dich nicht auf die Vorstellung, dass die Krankenkasse dein gewohntes Einkommen nach sechs Wochen einfach weiterbezahlt.
Das tut sie nicht.
In unseren drei Modellfällen fehlen monatlich ungefähr 565 bis 790 Euro.
Und bei noch höheren Einkommen kann die Differenz weiter wachsen.
Deshalb ist für mich die wichtigste Frage nicht: „Wie viel Prozent Krankengeld bekomme ich?“
Sondern:
Wie viel Geld fehlt mir tatsächlich jeden Monat, wenn mein Gehalt nicht mehr kommt?
Genau diese Zahl solltest du kennen. Anschließend kannst du entscheiden, ob deine Rücklagen ausreichen oder ob du die Lücke mit einer Krankentagegeldversicherung für Angestellte gezielt schließen möchtest.
Häufige Fragen zur Krankentagegeldlücke
In unserer Modellrechnung für 2026 mit Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich versichert und ohne Kirchensteuer bleiben von rund 3.130 Euro Nettogehalt etwa 2.451 Euro ausgezahltes Krankengeld. Die monatliche Einkommenslücke beträgt damit ungefähr 679 Euro. Der tatsächliche Betrag hängt unter anderem von deinem individuellen Nettogehalt und deinen persönlichen Sozialversicherungsmerkmalen ab.
Bei einem angenommenen Nettogehalt von rund 2.606 Euro ergibt sich in unserer Modellrechnung ein ausgezahltes Krankengeld von etwa 2.040 Euro. Die Differenz liegt damit bei rund 565 Euro monatlich.
Ja. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro. Trotzdem bestimmt bei unserer Beispielrechnung mit 6.000 Euro brutto noch die Grenze von 90 Prozent des Nettogehalts die tatsächliche Krankengeldhöhe. Erst bei noch höheren Einkommen wirkt sich die absolute Begrenzung des gesetzlichen Krankengeldes stärker aus.
Das Bundeskabinett hat für 2027 eine deutlich höhere Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 Euro monatlich beschlossen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Die grundsätzliche Krankengeldregel von 70 Prozent des Bruttoeinkommens und maximal 90 Prozent des Nettos soll bestehen bleiben.