Krankentagegeldversicherung – Ihr Einkommen bei Krankheit absichern
Was ist Krankentagegeld und warum brauchen Sie es?
Für wen ist das Krankentagegeld wichtig? Besonderheiten der Berufsgruppen
Angestellte (über der Beitragsbemessungsgrenze)
Selbstständige
Freiberufler
Mediziner (Ärzte & Zahnärzte)
Psychotherapeuten (und PiA)
Das sagen unsere Kunden
Aktuelle Kundenstimmen
Wichtige Faktoren: Höhe, Beginn und Kosten
So läuft die Antragsprüfung ab: Darauf achten die Versicherer
- Ihre Berufsgruppe: Ein Handwerker, der bei Wind und Wetter im Freien arbeitet, hat statistisch ein höheres Risiko für lange Krankschreibungen als ein Angestellter im reinen Innendienst.
- Ihre Vorerkrankungen: Leiden Sie bereits an chronischen Beschwerden (z. B. Rückenleiden oder Allergien), ist die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Krankheitsausfalls erhöht.
- Ihr Body-Mass-Index (BMI): Auch wenn Sie aktuell völlig beschwerdefrei sind, kann starkes Übergewicht für Versicherer ein Indiz für künftige Gesundheitsrisiken sein.
Welche Folgen haben Vorerkrankungen für den Antrag?
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Krankentagegeld Zusatzversicherung
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Grundlagen & Unterschiede
Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?
- Krankengeld
Eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Sie ist gesetzlich gedeckelt (ca. 70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto) und zeitlich begrenzt (max. 78 Wochen).
- Krankentagegeld
Eine Leistung der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Höhe ist vertraglich frei wählbar (darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen) und wird theoretisch zeitlich unbegrenzt bis zur Genesung oder Berufsunfähigkeit gezahlt.
Für wen ist das Krankentagegeld wichtig?
- Selbstständige & Freiberufler
Existenziell wichtig, da sie oft keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben und ohne Arbeit sofort ohne Einkommen dastehen.
- Gut verdienende Angestellte
Wichtig als Zusatzversicherung, um die "Einkommenslücke" zwischen dem niedrigeren gesetzlichen Krankengeld und dem tatsächlichen Netto-Gehalt zu schließen.
Höhe & Auszahlung
Wie hoch sollte mein Krankentagegeld sein?
Das Ziel ist es, Ihr tatsächliches Nettoeinkommen abzusichern, jedoch ohne sich zu bereichern ("Bereicherungsverbot").
- Angestellte
Differenz zwischen dem aktuellen Netto-Gehalt und dem gesetzlichen Krankengeld.
- Selbstständige
Orientiert sich am durchschnittlichen Gewinn der letzten 12 Monate plus Fixkosten (ca. 80 % des Bruttogewinns ist eine Faustformel).
Was ist die Karenzzeit in der Krankentagegeldversicherung (Wartezeit)?
Die Karenzzeit ist der vereinbarte Zeitraum, den Sie krank sein müssen, bevor das Geld fließt.
- Angestellte
Meist ab dem 43. Tag (nach Ende der 6 Wochen Lohnfortzahlung).
- Selbstständige
Meist früher, z. B. ab dem 8., 15., 22. oder 29. Tag, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Spezielle Leistungssituationen
Zahlt die Versicherung bei Wiedereingliederung oder Kur?
- Teil-Arbeitsunfähigkeit
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann eintreten, wenn Versicherte nach langer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise arbeiten können und so langsam den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben finden (Hamburger Modell). Einige Tarife erbringen auch dann Leistungen, wenn im Anschluss an eine vollständige Arbeitsunfähigkeit noch eine teilweise Arbeitsunfähigkeit weiterbesteht.
- Kur & Reha
Zu einem leistungsstarken Tarif gehört auch, dass dieser während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie bei Rehabilitationsmaßnahmen (z. B. im Anschluss an einen stationären Aufenthalt) Leistungen erbringt. Einige Versicherer setzen für diese Leistung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mehreren Wochen voraus. Außerdem ist vorab die schriftliche Zusage des Versicherers erforderlich.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Das Krankentagegeld endet in der Regel nicht sofort. Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, sollte die Krankentagegeldversicherung für einen bestimmten Zeitraum (z. B. drei weitere Monate) weiterhin Leistungen erbringen.
Wenn mit Eintritt der Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit Leistungen erbringt (nach SGB II oder SGB XII), endet das Versicherungsverhältnis grundsätzlich nicht. Der Versicherer passt das Krankentagegeld jedoch an die von der Agentur für Arbeit gezahlten Leistungen an.
Der Vertrag endet in der Regel, wenn feststeht, dass eine neue Tätigkeit nicht mehr aufgenommen wird oder die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird. Sie haben dem Versicherer dazu regelmäßig entsprechende Nachweise vorzulegen.
Der Vertrag kann auch rückwirkend enden – zu dem Zeitpunkt, ab dem kein Nachweis mehr erbracht wurde. Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, kann sich Ihr Anspruchszeitraum erhöhen. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Leistet die Krankentagegeldversicherung bei Schwangerschaft (Mutterschutz)?
- Angestellte (privat versichert)
Der Arbeitgeber zahlt weiter, abzüglich 13 €/Tag. Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt einmalig bis zu 210 €. Die private Krankentagegeldversicherung übernimmt die verbleibende Differenz zum Netto.
- Selbstständige (privat versichert)
Sie erhalten während der Mutterschutzfristen das vereinbarte Krankentagegeld, sofern Sie nicht arbeiten. Die vereinbarte Karenzzeit wird jedoch von den Mutterschutztagen abgezogen.
- Angestellte (GKV + private Zusatzversicherung)
Hier besteht meist kein Leistungsanspruch, da durch Arbeitgeberzuschuss und GKV-Mutterschaftsgeld bereits 100 % des Nettos gedeckt sind (keine Lücke).
Vertragsdetails & Kündigung
Kann ich das Krankentagegeld später erhöhen?
Bei der Wahl einer Krankentagegeldversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie die Möglichkeit haben, bei einer Gehaltserhöhung (Angestellte) bzw. Einkommenssteigerung (Selbstständige/Freiberufler) den vereinbarten Tagessatz Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung einfach erhöhen zu können.
Nach Gehaltsänderung bzw. Einkommenssteigerung können Sie dann innerhalb einer festgelegten Frist von zwei Monaten Ihr bisher versichertes Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist die Erhöhung des Krankentagegelds nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung möglich.
Werden Krankheitstage zusammengezählt?
Die im Laufe von 12 Monaten wegen derselben Erkrankung anfallenden Krankheitstage werden vom Arbeitgeber und von den gesetzlichen Krankenkassen zusammengerechnet.
Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet nach 43 Tagen, ungeachtet ob diese Tage wegen derselben Erkrankung am Stück oder über das Jahr verteilt anfallen. Ab dem 43. Tag setzt dann die reduzierte Krankengeldleistung der gesetzlichen Krankenkasse ein.
Es ist daher wichtig, dass in Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung die Krankheitstage ebenfalls zusammengezählt werden, damit Sie bei derselben Erkrankung sofort Ihre Krankentagegeldleistung erhalten.
Für Selbstständige und Freiberufler, die über keine gesetzliche Krankentagegeldregelung verfügen, ist diese Bedingungsvariante noch wichtiger, da sie die Karenzzeit im Krankheitsfall sonst immer wieder erneut ableisten müssen.
Darf der Versicherer mir kündigen?
Das Gesetz sieht vor, dass der Versicherer eine Krankentagegeldversicherung in den ersten drei Jahren nach Versicherungsbeginn unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen kann (§ 178i Abs. 1 VVG).
Dies wird ein Versicherer nur dann tun, wenn ein Neukunde langanhaltend oder wiederholt Leistungen in Anspruch genommen hat. Für den versicherten Kunden ist diese Ausstiegsmöglichkeit jedoch ein großer Nachteil: Aufgrund der häufigen oder langanhaltenden Erkrankungen wird er kaum noch einen neuen Versicherer finden, bei dem er seinen Krankentagegeldbedarf versichern kann.
Wählen Sie im Zweifelsfall einen Tarif, in dem ausdrücklich auf das Kündigungsrecht verzichtet wird.
Häufige Fragen zu unserem Vergleichsrechner
Berücksichtigt der Rechner auch zukünftige Beitragsentwicklungen?
Ja. Anders als reine Preisvergleiche und Preis-Leistungsvergleiche sortiert unser Rechner Ergebnisse auch nach prognostizierten Zahlungen für die Zukunft. So sehen Sie nicht nur den heutigen Startbeitrag, sondern auch die langfristige Stabilität des Tarifs.
Wie wird die Bewertung der Tarife gewichtet und bewertet?
Wir nutzen keine pauschalen "Testsieger". Der Rechner bewertet die Tarife dynamisch anhand Ihrer persönlichen Antworten und der von Ihnen gewählten Gewichtung. Das Ergebnis ist ein Tarif, der exakt zu Ihrem Bedarf passt.
Kann ich die Versicherung direkt online abschließen?
Ja, alle im Vergleich angezeigten Tarife sind vollständig digital abschließbar. Sie können den Schutz direkt aus dem Rechner heraus beantragen, ohne auf Post warten zu müssen.
Kann ich mein Angebot speichern oder mich persönlich beraten lassen?
Sie haben die volle Freiheit! Speichern Sie Ihr Angebot für später, lassen Sie es sich bequem per E-Mail oder Post zusenden oder klären Sie offene Fragen direkt am Telefon mit unseren Experten. Online-Komfort trifft auf persönlichen Service.
Thomas Hofstetter
Thomas Hofstetter ist der Kopf hinter unseren Vergleichsrechnern und das seit über 25 Jahren. Er kennt die Tücken der Tarifbedingungen genau und prüft unsere Ratgeber regelmäßig auf fachliche Richtigkeit und Aktualität.