Krankengeld-Schock für Angestellte: Kündigung im Krankheitsfall wird ab 2027 drastisch teurer
Jens Rusteberg
MBA & Gesellschafter-Geschäftsführer
Veröffentlicht am 13.07.2026Sprengstoff für Angestellte. Wenn ein Angestellter während einer schweren Krankheit (z. B. Burnout, Krebs oder nach einer schweren OP) gekündigt wird, verliert er durch die Neuerung ab dem Tag nach dem Vertragsende sofort bis zu 10 % seines Krankengeldes, weil es auf das Niveau des Arbeitslosengeldes (60 % bzw. 67 %) wegbricht.
Krankentagegeldversicherung für Angestellte im Vergleich.
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Was kaum jemand weiß: Mitten in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Insolvenzen enthält das Gesetz eine bittere Pille für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Wer während einer längeren Krankheit seinen Job verliert, muss sich ab 2027 auf drastische finanzielle Einbußen beim Krankengeld einstellen.
Viele deutsche Unternehmen kämpfen derzeit mit einer schwierigen Wirtschaftslage. Die Folge: Restrukturierungen, Stellenabbau und leider auch Entlassungen. Wer in einer solchen Phase schwer erkrankt, sorgt sich ohnehin schon um die berufliche Zukunft. Ab dem 1. Januar 2027 kommt nun auch noch eine existenzielle finanzielle Bedrohung hinzu.
Die neue Regelung: Jobverlust halbiert das "Sicherheitsnetz" Krankengeld
Bisher galt in Deutschland ein wichtiges Schutzprinzip: Wer während einer laufenden Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) seinen Job verlor (etwa durch betriebsbedingte Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers), erhielt sein gesetzliches Krankengeld in gewohnter Höhe weiter – also 70 Prozent des Bruttoverdienstes, gedeckelt auf maximal 90 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens.
Mit dem neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird dieses Sicherheitsnetz ab 2027 massiv durchlöchert. Laut dem neu eingeführten § 47 Absatz 2a SGB V sinkt das Krankengeld ab dem Tag nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses drastisch:
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Regelsatz: Das Krankengeld wird auf magere 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts gekürzt.
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Familiensatz: Nur wer (oder dessen Ehe-/Lebenspartner) mindestens ein Kind hat, erhält 67 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
Damit gleicht der Gesetzgeber das Krankengeld nach dem Jobverlust exakt an das Niveau des Arbeitslosengeldes (ALG I) an.
Das Rechenbeispiel: Hunderte Euro Verlust im Monat
Für betroffene Arbeitnehmer bedeutet diese "Angleichung" einen massiven Einschnitt.
In einer ohnehin schon belastenden Lebensphase, in der die Genesung im Vordergrund stehen sollte, führt dieser finanzielle Einbruch von heute auf morgen oft direkt in die Überschuldung. Die laufenden Fixkosten für Miete, Kredite und Lebenshaltung lassen sich mit 60 Prozent des Nettoeinkommens kaum noch decken.
Wie Angestellte sich jetzt schützen können
Die Reform zeigt schmerzhaft, dass das Vertrauen auf die gesetzliche Absicherung im Ernstfall nicht mehr ausreicht – erst recht nicht in wirtschaftlich turbulenten Zeiten.
Wer das Risiko eines unverschuldeten Jobverlusts während einer schweren, langwierigen Erkrankung nicht selbst tragen möchte, kann diese neu geschaffene Lücke schließen:
Eine private Krankentagegeldversicherung (KTG) sichert das tatsächliche Nettoeinkommen ab. Da es sich um einen privaten Vertrag handelt, bleibt die vereinbarte Leistungshöhe auch dann voll bestehen, wenn der Arbeitgeber kündigt oder Insolvenz anmeldet. Für Angestellte ist eine solche Zusatzversicherung oft schon für sehr geringe Monatsbeiträge zu haben – und schützt im Ernstfall vor dem finanziellen Absturz. Auch bei Vorerkrankungen.
Krankentagegeld Versicherung im Vergleich
Für alle Angestellten ein Muss
