Krankentagegeld ab 43. Tag: Warum erst nach 6 Wochen?

Jens Rusteberg
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten

MBA & Gesellschafter-Geschäftsführer

Veröffentlicht am 29.10.2026
Krankentagegeld ab 43. Tag: Warum erst nach 6 Wochen?

Bildquelle: KI Generiert

Warum beginnt Krankentagegeld für Angestellte so häufig erst ab dem 43. Krankheitstag? Der Grund sind die sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach ändert sich die finanzielle Situation – und genau hier soll das private Krankentagegeld ansetzen.

Was ist eigentlich so besonders am 43. Krankheitstag?

Wenn du dich mit einer Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer beschäftigst, begegnet dir eine Zahl immer wieder:

43 Tage.

Krankentagegeld ab dem 43. Tag. Karenzzeit 42 Tage. Leistung ab Tag 43.

Warum eigentlich?

Ist das eine willkürliche Grenze der Versicherer?

Nein.

Der Grund liegt zunächst gar nicht bei der privaten Versicherung, sondern bei deinem Arbeitgeber.

Als Arbeitnehmer hast du bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch darauf, dass dein Arbeitgeber dein Gehalt für bis zu sechs Wochen weiterzahlt.

Sechs Wochen entsprechen 42 Kalendertagen.

Und genau deshalb wird der 43. Krankheitstag finanziell interessant.

Die ersten sechs Wochen zahlt grundsätzlich dein Arbeitgeber

Wirst du als Arbeitnehmer arbeitsunfähig, fällt dein Einkommen normalerweise nicht sofort weg.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt dein Arbeitgeber dein Arbeitsentgelt bei einer unverschuldeten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich bis zu sechs Wochen weiter.

Für dich bedeutet das:

Tag 1 bis Tag 42:
Du erhältst grundsätzlich weiterhin dein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber.

In dieser Phase entsteht normalerweise noch nicht die typische Einkommenslücke, die eine private Krankentagegeldversicherung schließen soll.

Deshalb wäre es für einen klassischen Arbeitnehmer häufig wenig sinnvoll, gleichzeitig für denselben Zeitraum bereits den vollen Verdienstausfall privat abzusichern.

Was passiert ab dem 43. Tag?

Bleiben wir zunächst bei einem gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer.

Bist du nach sechs Wochen weiterhin arbeitsunfähig, endet grundsätzlich die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers.

Dann zahlt deine gesetzliche Krankenkasse Krankengeld.

Aber:

Krankengeld ist nicht dasselbe wie dein bisheriges Nettogehalt.

Das gesetzliche Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Zusätzlich gilt die Beitragsbemessungsgrenze.

Und vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

Genau deshalb entsteht ab diesem Zeitpunkt häufig die finanzielle Lücke.

Eine Krankentagegeldversicherung für Angestellte soll diese Differenz ergänzen.

Der typische Ablauf sieht also so aus

Vereinfacht kannst du dir die Absicherung eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers so vorstellen:

ZeitraumWer zahlt?Einkommenssituation
Tag 1 bis 42Arbeitgebergrundsätzlich Entgeltfortzahlung
ab Tag 43gesetzliche Krankenkassereduziertes Krankengeld
ab Tag 43private Krankentagegeldversicherungkann die verbleibende Einkommenslücke ergänzen

Genau deshalb passt eine private Krankentagegeldversicherung mit 42 Tagen Karenzzeit bei vielen Angestellten ziemlich genau zur gesetzlichen Systematik.

Der Arbeitgeber hört auf zu zahlen.

Das gesetzliche Krankengeld beginnt.

Und das private Krankentagegeld ergänzt die Differenz.

Warum heißt der Tarif manchmal „ab dem 43. Tag“ und manchmal „42 Tage Karenzzeit“?

Das ist im Grunde dieselbe zeitliche Logik, nur unterschiedlich formuliert.

Eine Karenzzeit von 42 Tagen bedeutet:

Du musst zunächst 42 Tage arbeitsunfähig sein, bevor die vereinbarte Versicherungsleistung einsetzt.

Die Leistung beginnt dann grundsätzlich ab dem 43. Tag.

Der Begriff Karenzzeit beschreibt also den Zeitraum, den du finanziell überbrücken musst, bevor der Versicherer leistet.

Bei Angestellten übernimmt diese Überbrückung normalerweise der Arbeitgeber über die Entgeltfortzahlung.

Bei Selbstständigen ist die Situation völlig anders. Sie haben keinen Arbeitgeber, der automatisch sechs Wochen lang ihr Einkommen weiterzahlt. Deshalb sind dort häufig deutlich kürzere Karenzzeiten sinnvoll.

Genau deshalb sollte die Karenzzeit immer zur beruflichen Situation passen.

Karenzzeit und Wartezeit sind nicht dasselbe

Hier werden zwei Begriffe erstaunlich oft durcheinandergebracht:

Karenzzeit und Wartezeit.

Die Karenzzeit beantwortet die Frage:

Wie lange muss ich in einem konkreten Krankheitsfall arbeitsunfähig sein, bevor mein Krankentagegeld gezahlt wird?

Eine Wartezeit beantwortet dagegen eine andere Frage:

Wie lange nach Vertragsbeginn muss ich warten, bevor für bestimmte Versicherungsfälle überhaupt ein Leistungsanspruch entstehen kann?

Ein Tarif kann beispielsweise eine Karenzzeit von 42 Tagen und zusätzlich bestimmte Wartezeiten vorsehen.

Ein anderer Tarif kann ebenfalls ab dem 43. Tag leisten, aber auf allgemeine Wartezeiten verzichten.

Das sind zwei unterschiedliche Tarifmerkmale.

Wenn du Krankentagegeld vergleichst, solltest du deshalb nicht einfach nur schauen:

„Zahlt der Tarif ab Tag 43?“

Du solltest auch prüfen, ob und welche Wartezeiten zusätzlich bestehen.

Weitere wichtige Tarifmerkmale erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung.

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Was passiert, wenn du zwischendurch wieder arbeitest und erneut krank wirst?

Jetzt wird es etwas interessanter.

Stell dir vor, du bist mehrere Wochen wegen einer bestimmten Erkrankung arbeitsunfähig.

Dann gehst du wieder arbeiten.

Einige Zeit später fällst du wegen derselben Erkrankung erneut aus.

Bekommst du dann automatisch wieder sechs Wochen Lohnfortzahlung?

Nicht unbedingt.

Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung gelten besondere gesetzliche Regeln.

Ein neuer Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung wegen derselben Krankheit entsteht insbesondere dann wieder, wenn du vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht aufgrund dieser Krankheit arbeitsunfähig warst oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung zwölf Monate vergangen sind.

Das kann für die Abstimmung mit der privaten Krankentagegeldversicherung wichtig werden.

Auch beim privaten Krankentagegeld sind Rückfälle wichtig

Gute Krankentagegeldtarife beschäftigen sich deshalb ebenfalls mit wiederholten Arbeitsunfähigkeitszeiten.

Die entscheidende Frage lautet:

Werden Krankheitstage bei einem Rückfall zusammengerechnet oder beginnt die Karenzzeit erneut bei null?

Das klingt zunächst nach einem Tarifdetail.

Im Leistungsfall kann es aber einen erheblichen Unterschied machen.

Angenommen, du warst bereits 35 Tage wegen einer bestimmten Erkrankung arbeitsunfähig, kehrst an deinen Arbeitsplatz zurück und wirst kurze Zeit später wegen derselben Erkrankung erneut krankgeschrieben.

Dann möchtest du natürlich wissen, ob deine bisherige Arbeitsunfähigkeit bei deinem privaten Krankentagegeld berücksichtigt wird.

Wie Versicherer solche Fälle behandeln, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Deshalb gehört die Regelung zu Rückfallerkrankungen für mich zu den Punkten, die du nicht erst dann lesen solltest, wenn du bereits krank bist.

Im ACIO Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung erklären wir solche Leistungsunterschiede ausführlicher.

Muss Krankentagegeld für Arbeitnehmer immer am 43. Tag beginnen?

Nein.

Der 43. Tag ist für klassische Arbeitnehmer ein sehr naheliegender und häufiger Leistungsbeginn.

Aber er ist keine unumstößliche Regel für jeden Vertrag und jede berufliche Situation.

Tarife können unterschiedliche Karenzzeiten anbieten.

Entscheidend ist, wann bei dir tatsächlich ein Einkommensausfall entsteht.

Bei einem normalen Arbeitnehmer mit sechs Wochen Entgeltfortzahlung passt Tag 43 häufig sehr gut.

Es kann aber Besonderheiten geben.

Zum Beispiel:

  • vertraglicher Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers
  • besondere tarifvertragliche Leistungen
  • Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses
  • individuelle arbeitsvertragliche Regelungen
  • private statt gesetzliche Krankenversicherung
  • bereits bestehende zusätzliche Absicherungen

Deshalb sollte die Karenzzeit nicht einfach nur deshalb gewählt werden, weil auf dem Tarif „43“ steht.

Sie sollte zu deiner tatsächlichen Einkommenssituation passen.

Was gilt für privat krankenversicherte Arbeitnehmer?

Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern ist die Systematik etwas anders.

Auch sie haben grundsätzlich Anspruch auf die gesetzliche Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Nach deren Ende gibt es allerdings kein gesetzliches Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die private Krankentagegeldversicherung übernimmt deshalb eine noch zentralere Funktion.

Auch hier wird die Karenzzeit häufig auf das Ende der Entgeltfortzahlung abgestimmt.

Der 43. Tag ist deshalb auch für viele privat versicherte Arbeitnehmer ein typischer Leistungsbeginn.

Die Berechnung des notwendigen Tagessatzes unterscheidet sich allerdings von der eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers.

Früherer Leistungsbeginn ist nicht automatisch besser

Es klingt zunächst logisch:

Wenn Krankentagegeld gut ist, muss Krankentagegeld ab einem früheren Tag noch besser sein.

So einfach ist es nicht.

Ein früherer Leistungsbeginn kostet normalerweise mehr Beitrag.

Wenn dein Arbeitgeber dein Gehalt ohnehin sechs Wochen vollständig weiterzahlt, brauchst du für diesen Zeitraum normalerweise keinen zusätzlichen Ersatz für denselben Verdienstausfall.

Die sinnvolle Frage lautet deshalb nicht:

„Wie früh kann ich Krankentagegeld bekommen?“

Sondern:

„Ab welchem Tag fehlt mir tatsächlich Einkommen?“

Für viele Angestellte lautet die Antwort darauf:

ab dem 43. Krankheitstag.

Die Höhe ist mindestens genauso wichtig wie der Leistungsbeginn

Die richtige Karenzzeit löst allerdings nur die Hälfte des Problems.

Ein Vertrag kann perfekt ab dem 43. Tag beginnen und trotzdem nicht zu deinem Einkommen passen.

Denn anschließend muss der Tagessatz hoch genug sein, um deine tatsächliche Lücke sinnvoll auszugleichen.

Gerade bei höheren Einkommen kann die Differenz zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und dem gesetzlichen Krankengeld erheblich sein.

Auf unserer Seite zur Krankentagegeldversicherung für Angestellte kannst du deshalb nicht nur unterschiedliche Möglichkeiten vergleichen, sondern vor allem deine persönliche Einkommenslücke berechnen.

Mein Fazit: Der 43. Tag ist kein Zufall

Wenn dir bei Krankentagegeld für Arbeitnehmer ständig der 43. Tag begegnet, steckt dahinter keine willkürliche Versicherungsregel.

Die Logik ist ziemlich nachvollziehbar:

Die ersten sechs Wochen sichert grundsätzlich dein Arbeitgeber dein Arbeitsentgelt.

Danach endet diese Entgeltfortzahlung.

Bei gesetzlich Versicherten beginnt dann das niedrigere Krankengeld der Krankenkasse.

Und genau an dieser Stelle soll das private Krankentagegeld ansetzen.

Deshalb ist eine Karenzzeit von 42 Tagen für viele Arbeitnehmer sinnvoll.

Aber schau nicht ausschließlich auf diese eine Zahl.

Entscheidend sind zusätzlich die Höhe des Tagessatzes, mögliche Wartezeiten, die Regelungen bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit und die Frage, wie der Tarif mit Veränderungen deines Einkommens umgeht.

Denn ein Krankentagegeld soll nicht nur auf dem Papier ab Tag 43 beginnen.

Es soll genau dann funktionieren, wenn dein Gehalt nicht mehr vollständig kommt.